Neue Führungsstrukturen für die Mittel- und Berufsfachschulen – das die Absicht und der Titel einer Medienkonferenz der Bildungsdirektion des Kantons Zürich unter Leitung von Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner (Die Mitte) und Dr. Niklaus Schatzmann, Chef Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich.
Das Mittelschulgesetz (MSG, 413.21) und das Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG, 413.31) sollen gemäss Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat (5989) revidiert werden.
Beim Vorhaben „Governance auf der Sekundarstufe II“ der Bildungsdirektion geht es darum, die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Führung der Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Zürich neu zu definieren.
Der Antrag der Regierung wird nun durch eine Vorberatende Kommission im Kantonsrat erörtert und eventuell noch geändert werden, bevor er dem gesamten Kantonsrat zur Legiferierung vorgelegt wird.
Neue Führungsstrukturen der Mittelschulen
Man könnte die Absicht von Bildungsdirektorin Steiner und ihres Amtsdirektors Schatzman auch als „Verrclubmediterraneeisierung“ oder „Verkolchosierung“ unserer Mittelschulen deuten:
- Rektoren und Rektorinnen sollen neu unbefristet von der Bildungsdirektion auf Antrag einer Findungskommission ernannt werden (und nicht mehr für Amtsperioden von je vier Jahren); die derzeit geltende Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren soll aufgehoben werden
- Neu sollen diese Führungspersonen in Teilzeit und im Jobsharing arbeiten können
- Findungskommissionen, bestehend aus einer Vertretung der Schulkommission und Vertretern aus der Lehrerschaft, der Schulleitung und der Bildungsdirektion beantragen der Bildungsdirektion die Wahl der Mitglieder der Schulleitungen. Die Bildungsdirektion stellt Rektoren, Prorektoren (und Adjunkten) als Schulleitungsmitglieder und als Lehrpersonen ein und legt deren Anzahl Wochenlektionen fest
- Die Schulleitungen bestehen aus mindestens einem Rektor oder einer Rektorin (oder zwei Personen im Teilzeitamt) sowie eines Prorektors oder einer Prorektorin (oder mehr Personen im Teilzeitamt) als Stellvertreter sowie einem Adjunkten oder einer Adjunktin
- Oberstes Gremium einer Schule bleibt weiter die Schulkommission. In ihr können weiter Laien sitzen, sie ist Bindeglied zur Berufswelt und den Hochschulen. Sie legt die strategischen Ziele und das Leitbild der Schule auf Antrag der Schulleitung fest. Und sie führt die Rektorinnen und Rektoren und beurteilt deren Leistungen in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion, der Schulleitung (den zu beurteilenden Rektoren? – Kolchosführung pur?) und dem Gesamtkonvent der Lehrerschaft.
- Die Schulleitung und die Vertreterin oder der Vertreter der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkommission teil
Purer Unsinn – Führungs-Verantwortung kann nicht geteilt werden, auch nicht an Schulen
Ein Regiment darf (und kann) nicht mittels Jobsharing geführt und ein Gericht kann und darf in unserem Kanton nicht in Teilzeit präsidiert (und geführt) werden.
Und nun soll an den Mittelschulen in unserem Kanton, wenn es nach Frau Steiner und ihren omnipräsenten Amtschef, Niklaus Schatzmann, geht, dies möglich gemacht werden.
50+50 gibt 100. Das stimmt – und das mag wohl auch für eine Putzstelle zutreffen…
Doch schon bei der Stelle eines Kochs oder einer Köchin trifft dies nicht mehr zu, müssen doch die Einkäufe koordiniert und die Menüs abgesprochen werden.
Kernauftrag eines Rektors, eines Regimentskommandanten oder einer Gerichtspräsidentin ist die Führung
Werden zwei Führungspersonen für die gleiche Führungsposition eingestellt und nehmen diese war, bedingt dies eine rechte Portion an Koordination und Absprachen.
Und ergo setzt eine geteilte Führungsposition mehr Stellenprozente voraus!
Finanzielle Auswirkungen/Fazit für das Budget 2025 der Bildungsdirektion
Teilzeitstelleninhaber müssen von deren vorgesetzten Stellen (Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittel- und Berufsbildungsamt und die Schulkommissionen) gleichzeitig informiert geführt werden. Bei mehreren Stelleninhabern einer Führungsposition bedingt diese Tatsache massgebliche Mehrzeit und Mehraufwand, nicht nur mittels direkten Absprachen zwischen den Jobhaltern, sondern auch zwischen Führungsebene und Untergebenen (Lehrerschaft und weitere Angestellte)!
Ergo ist der Antrag 5989 des Regierungsrates vom 23. Oktober 2023 an den Kantonsrat und die Begründung unter II. Finanzielle Auswirkung (5989, Seite 28) fehlerhaft, ja inkorrekt!
Ebenfalls sticht ins Auge, dass die gemäss Regierungsrat (auf Antrag und gemäss „Berechnung“ der Bildungsdirektion) Mehrkosten für den beschriebenen Unsinn von CHF 620’000 viel zu tief angesetzt sind.
Auch interessant ist die Aussage: „Die gesamten Mehrkosten von CHF 1’240’000 werden innerhalb der Leistungsgruppen Nrn. 7306 Berufsbildung, und, 7301 Mittelschulen, kompensiert. Diese Vorlage löst keinen begründeten Mehrbedarf im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026-2029 aus.“
Fazit
Der Kantonsrat kann im Budget der Bildungsdirektion 2025 den Betrag von CHF 1.24 Mio streichen!
Nachtrag
An der Medienkonferenz der Bildungsdirektion nahmen 6 Journalisten und Journalistinnen und 13 Mitarbeiter der Bildungsdirektion sowie 1 Mitarbeiter der Staatskanzlei teil. Zu deren Abschluss gab es Applaus der Angestellten der Bildungsdirektion für ihre beiden Chefs Steiner und Schatzmann. Dies ist ein Novum für den seit rund 15 Jahren an Medienkonferenzen der Regierung teilnehmenden Schreiben und Zeugnis der im der Bildungsdirektion herrschenden „Kultur“.