Die drei Staatsgewalten (Gesetzgebende/Legislative, d. h. der Kantonsrat; Ausführende/ Exekutive, d. h. Regierungsrat und Verwaltung sowie Rechtssprechende/Judikative, d. h. u. a. Gerichte und Staatsanwaltschaften) sind 2026 stark gefordert. Hier je eine «Baustelle» pro Staatsgewalt, welche 2026 bearbeitet werden muss:

Legislative

Ein für die Zukunft des Kantons Zürich, finanziell und zwecks zukünftiger Energiesicherung, wegweisendes Geschäft ist die Ausarbeitung eines neuen Aktionärbindungsvertrages für die Axpo Holding AG. Kanton ZH und EKZ (100% im Besitz des Kantons) halten zusammen 36.75% am diesem führenden Energieunternehmen und Energieproduzenten unseres Landes. Zürich ist der bei weitem grösste der acht Aktionärskantone. 2022 musste die Axpo aufgrund unüberbrückbarer Liquiditätsengpässe im internationalen Energiemarkt, sowie einer Schieflage im Eigenhandel, den Bund im Hilfe bitten und erhielt von diesem einen temporären Kreditrahmen von CHF 4 Mia (siehe Amrein’ Stachel 21.3.25). Die Aktionärskantone waren offensichtlich nicht in der Lage (rasch) in die Bresche zu springen. Nachdem eine Neufassung des aus dem Jahr 2014 stammenden Aktionärbindungsvertrages 2024 vom Schaffhauser Stimmvolk (nach Annahme durch alle anderen Aktionärskantone) zurück an den Absender gesandt wurde, muss nun neu verhandelt werden. In den Entscheidungsfindungsprozess massgeblich eingebunden sein wird die kantonsrätliche Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU). Der AWU fallen damit (Vor-) Entscheidungskompetenzen von grösster-, ja möglicherweise existentieller Tragweite für den Kanton Zürich zu. Soll mit der Axpo Holding AG weiter d a s international führende, europäische Finanz- und Derivate-Spekulationsunternehmen teilweise in Zürcher Staatsbesitz bleiben? Oder soll das Unternehmen in einen internationalen Teil (Handel und Beteiligungen) und einen nationalen Teil (Produktion und Verkauf) aufgeteilt werden, wobei der internationale Teil privatisiert wird? Wie sieht es mit dem Heimfall (Grossteil davon in den nächsten 10 Jahren) der von der Axpo betriebenen Wasserkraftwerke an die Domizilkantone und damit einem grossen Teil der zukünftigen Energiesicherung für den Kanton Zürich aus? Fragen dazu wurden bisher im KR nicht oder gänzlich ungenügend gestellt.

Exekutive

Die Zürcher Regierung ist in der öffentlichen Wahrnehmung keine kohärent agierende Kollegialbehörde, sondern ein Gebilde bestehend aus sieben Fürstentümern. Je nach Führungsqualität des gerade in einem Jahr gewähltem Regierungspräsidenten oder -präsidentin wird dies einmal mehr oder einmal weniger offensichtlich. Besonders die derzeitige Justizdirektorin, Jacqueline Fehr (SP), erscheint als Fremdkörper im Gremium. Regierungsrätin Fehr bezeichnete anlässlich der Debatte zum Jahresbericht der höchsten Aufsichtskommission des Kantonsrats, der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und zum Scheitern eines IT-Projekts (Justizsoftware) die Mitglieder dieser Kommission als «Besserwisser». Im November 2025 publizierte dann die Parlamentarische Untersuchungskommission Datensicherheit (PUK) ihren Bericht zur Zürcher Datenleck-Affäre. Die Kommission warf dabei der Regierung und insbesondere Justizdirektorin Fehr «Silodenken» vor und machte auf gravierende Führungs- und Kontrolldefizite in der JI aufmerksam. Über diesen Bericht wird im ersten Quartal 2026 im KR debattiert: Interessant wird dabei zu verfolgen sein, ob Frau Fehr, abermals absolut fehlerresistent, wieder den Machtkampf sucht oder ob es auch ihr nun endlich zu viel des Guten wird und die Magistratin, rund 1 1/2 Jahre vor Ende der laufenden Legislatur, doch noch vorzeitig abtritt?

Judikative

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich/OSTA (administrativ der JI von Jacqueline Fehr unterstellt) steht im neuen Jahr unter Beobachtung; Der Fall des ehemaligen Professors an der Klinik für Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich (USZ), Francesco Maisano, ist immer noch am Schwelen. Und die OSTA lässt sich immer noch nicht dazu verlauten: Hat sie untersucht, untersucht sie noch oder hat sie eine Nichtanhandnahmeverfügung ausgestellt? Falls nicht, stellen sich ganz fundamentale Fragen an den Rechtsstaat: Warum unternimmt die OSTA nichts trotz möglicher Offizialdelikte (zwischen 2015 und 2020 sollen an der Herzklinik des USZ ungewöhnlich viele Operationen an 150 bis 200 Patienten misslungen sein)? Auch die für die OSTA administrativ verantwortliche Justizministerin Fehr hätte handeln müssen, tat es aber offensichtlich bis dato auch nicht. Nun sind die Verantwortlichen auf Bundesebene in der Pflicht. Der Fall ist der Bundesanwaltschaft – zumindest aus der Presse – bekannt. Jetzt ist sie, die oberste Strafverfolgungsbehörde unseres Landes gefordert, steht der Fall doch schon bald vor der Verjährung! Auch interessant: Der Spitalrat des USZ strebt nach «lückenloser Aufklärung». Nur, der mit der Untersuchung der Vorfälle beauftragte alt Bundesrichter will seinen Bericht nicht vor Frühjahr 2026 veröffentlichen. Warum eigentlich?

Fazit

Die staatlichen Gewalten im Kanton Zürich stehen 2026 vor grossen Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der drei beschriebenen Fälle ist dies offensichtlich. «Nichthandeln» und «unter den Tisch kehren von latenten Problemen» wird sich unweigerlich rächen: Ein weiterer Verlust an (verbleibendem) Vertrauen der Bürger in die Politik ist voraussehbar!