«Solange er oder sie vital ist und sie ihre Aufgaben erfüllen, bin ich gegen eine Amtszeitbeschränkung» (Zürcher Wählerin)
«Mitglieder der Kantonsregierung sollen nicht mehr als dreimal bei Gesamterneuerungswahlen gewählt, oder zweimal wiedergewählt werden können. Das bedeutet, sie dürfen nicht länger als 12 Jahre im Amt bleiben“ (Inhalt einer parlamentarischen Initiative der SP Kanton Zürich)
«Amtszeitbeschränkung hin oder her, regieren tut sowieso die Verwaltung» (Zürcher Wähler)
«Ich bin für eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für alle Politiker (Zürcher Wähler)
Derzeit wird in politischen interessierten Kreisen im Kanton Zürich lebhaft pro und contra Amtszeitbeschränkung für Magistraten diskutiert. Die gleiche Diskussion betreffend Parlamentsmitglieder ist (noch) nicht in Gang gekommen.
Lange Amtszeiten und hohes Durchschnittsalter der Zürcher Regierungsratsmitglieder
Die durchschnittliche Amtszeit der Zürcher Regierungsräte beträgt über 10 Jahre (Ernst Stocker, SVP, ist seit November 2009 im Amt, Mario Fehr, parteilos, seit April 2011, Jacqueline Fehr, SP, Carmen Walker Späh, FDP und Silvia Steiner, Die Mitte, seit 2015, Natalie Rickli, SVP, seit 2019 und der Jüngste, Martin Neukom, seit 2019). Das Durchschnittsalter der Zürcher Regierungsräte beträgt 60 Jahre, vier von sieben Mitgliedern sind im Rentenalter.
Berufshintergrund
Der berufliche Hintergrund eines Regierungsmitglieds vor seiner Wahl spielt sicher eine Rolle bei deren Amtsausführung – ob innerhalb des Regierungsgremiums oder bei der Departementsleitung. Alle Magistraten im Kanton Zürich haben eines gemeinsam: Sie wurden für ihre neue Aufgabe keinem Assessment unterworfen, wie dies in der Privatwirtschaft und bei höheren Verwaltungschargen die Regel ist. So wurde unter anderem eine kaufmännische Angestellte ohne Führungsfunktion, ein Bauer oder ein Lehrer an die Spitze einer Verwaltungseinheit mit mehreren Hundert bis Tausenden Mitarbeitern katapultiert. Wo wäre das möglich in der Privatwirtschaft? In Familienunternehmen? Wohl auch nicht mehr in vielen Familienunternehmen – zu oft kam es dabei in der Vergangenheit zu negativen Vorkommnissen.
Wer führt und wer regiert?
Aufgrund ihres beruflichen und politischen Fundus («einfache» Parlamentsmitglied, lange oder kürzere Parlamentserfahrung versus langjähriges Stadtpräsidium oder Führungscharge in einem Verband) sind die Magistraten mehr oder etwas weniger auf die tatkräftige Unterstützung erfahrener Verwaltungsmitarbeiter angewiesen.
Omnipotente Verwaltung
«Die Verwaltung regiert»: Ob Generalsekretär oder -sekretärin oder Amtsdirektor oder Amtsdirektorin, die Position der leitenden Verwaltungsmitarbeiter ist enorm stark. Regierungsmitglieder müssen über starke Führungsqualitäten und Fachkenntnis verfügen, um von der Verwaltung als kompetenter Gegenüber wahrgenommen und akzeptiert zu werden. Nicht alle sind es, auch in der derzeitigen Zürcher Regierung. Und fehlt der nötige Gestaltungswille oder ist ein Regierungsmitglied «ausgebrannt», so verkommen zumindest Teile einzelne Departemente rasch in der Selbstherrschaft. Nimmt dies die Allgemeinheit endlich wahr, ist es meist schon zu Verwerfungen gekommen.
Vorteile einer Amtszeitbeschränkung
Die Parteien können sich auf die Ablösung ihrer Regierungsvertreter vorbereiten. Die einzelnen Regierungsmitglieder können und müssten sich klare Ziele setzen, was ihre Amtszeit betrifft. Und sie können sich schwer weiter an ein Amt «klammern», welchem sie oftmals nicht mehr gewachsen zu sein scheinen oder an welchem sie nicht mehr die gleiche Freude haben sowie gleich grossen Einsatz zeigen, wie in früheren Amtsjahren respektive den ersten zwei Amtszeiten.
Nachteile einer Amtszeitbeschränkung
Kluge und agile Köpfe und fähige Führungskräfte würden frühzeitig zum Rücktritt gezwungen, könnten und dürften sich dafür aber für eine neue Position umorientieren.
Fazit
Der Schreibende hat einer grösseren Anzahl Bürger (Politiker, Bekannten und Zufallskontakten) die Frage zu pro oder contra Amtszeitbeschränkung gestellt: Die Meinungen unterscheiden sich stark und sind in den Antworten eingangs dieses Artikels wiedergegeben.
Man darf gespannt sein auf die SP Initiative und auf die Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit dazu.