Anlässlich einer Pressekonferenz der Sicherheitsbehörden stellte der Schreibende einem hohen Beamten folgende Fragen:

„Wer kontrolliert die wie Pilze aus dem Boden schiessenden Aparthotels und die auf einer Vielzahl von Buchungsplattformen zur Vermietung ausgeschriebenen Wohnungen und Zimmer im Kanton? Ist es nicht offensichtlich, dass sich das Organisierte Verbrechen sowie eine Vielzahl von aus verschiedenen Gründen im Kanton nicht erwünschter Personen dieser relativ formlosen und einfachen Art der Anmiete von Wohnraum bedienen?“.

Antwort des Beamten: „Dies ist nicht ganz einfach, benötigen wir doch vor jeder Kontrolle einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft, ansonsten dürfen wir die Wohnräume nicht betreten und kontrollieren“.

Gedanken des Schreibenden nach einer grossen, polizeilichen Verkehrskontrolle: „Warum werden vermutete Bleiben ausländischer Rechtsbrecher im Kanton nicht flächendeckend Razzien unterzogen, währenddem die sich grossmehrheitlich gesetzeskonform verhaltende  Bevölkerung regelmässig rigiden polizeilichen Verkehrsgrosskontrollen unterzogen wird?

„Kümmern Sie sich aufgrund Ihrer bekanntlich limitierten Ressourcen um das Wesentliche!“ möchte der Schreibende aufgrund dieser Tatsachen den zuständigen Staatsanwaltschaften und den verantwortlichen  Polizeikommandanten zurufen. „Spätestens im kommenden Herbst und während der Hochsaison des Kriminaltourismus in unserem Kanton dürfen Sie den Beweis zielgerechteren Handelns ablegen“.

Es besteht offensichtlich ein Unterschied in der Rechtsanwendung und bei der Rechtsgleichheit bei verschiedenen polizeilichen Kontrollen im Kanton!