Gemäss den Richtlinien der Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jährlich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diese dem Regierungsrat (RR) zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fachdirektion (für Axpo und EKZ die Baudirektion) beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategischen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2).
Der RR hat mit Beschluss Nr. 1196/2016 die Eigentümerstrategie für die Beteiligung an der Axpo Holding AG und mit Beschluss Nr. 1197/2016 die Eigentümerstrategie für die Beteiligung der EKZ festgelegt.
Die Festlegung einer neuen Eigentümerstrategie für die EKZ (RRB Nr. 653/2024 vom 20.6.2024) ist gescheitert (siehe in diesem Zusammenhang auch Die Tribüne vom 4.7.24 „EKZ: Neue Eigentümerstrategie der Zürcher Kantonsregierung wider wirtschaftliches Handeln im Zeichen grüner Ideologie?“ und Die Tribüne vom 19.3.25 „Eigentümerstrategien von Axpo, EKZ und Flughafen Zürich AG in limbo“). Die Eigentümerstrategie der EKZ muss vom Kantonsrat bewilligt werden (§ 95 Abs. 4 des Kantonsratsgesetzes, KRG, LS 171.1 vom 20.3.2019). Während der Beratungen im Kantonsrat betreffend einer neuen Eigentümerstrategie für die EKZ in der zuständigen, vorberatenden Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) hat sich gezeigt, dass an verschiedenen Stellen der durch den RR vorgeschlagenen-, neuen Eigentümerstrategie Anpassungsbedarf besteht. Die Geschäftsleitung hat am 24.4.2025 auf Gesuch des RR den Rückzug der Vorlage genehmigt. Der RR hat in Aussicht gestellt, dem Kantonsrat bis Ende drittes Quartal 2025 eine angepasste Vorlage zur Genehmigung zu unterbreiten (die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons Zürich).
Am 18.8.24 hat eine Mehrheit des Schaffhauser Stimmvolks einen von den Eignern ausgehandelten, neuen Axpo-Aktionärsvertrag und eine neue Eigentümerstrategie abgelehnt (der Kanton Zürich und die 7 weiteren Eignerkantone hatten zuvor schon alle den neuen Verträgen zugestimmt). Der grösste Schweizer Energiekonzern steht vor einem Scherbenhaufen (NZZ, 18.8.24)! Somit müssen die Vertragswerke neu angepasst, verhandelt und ihnen von allen Eignerkantonen nochmals zugestimmt werden (der Kanton Zürich und die EKZ halten eine Minderheitsbeteiligung von total 36.75% der Aktien der Axpo Holding AG).
599. Axpo Holding AG, Bericht 2025 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (Kenntnisnahme) und 600. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2025 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (Kenntnisnahme), beide genehmigt an der Sitzung des RR vom 4.6.2025: Löchrige Berichterstattung des RR
Axpo
- Die Axpo ist in Europa führend und weltweit ein grosser Spieler im Energie-Derivatemarkt, was u. a. dazu geführt hatte, dass der Bund (der Kanton Zürich und die Eignerkantone waren dazu nicht in der Lage) aufgrund der Verwerfungen 2022 im weltweiten Energiemarkt einen 4-Milliaren Schutzschirm (Staatsgarantie) über der Axpo ausspannen musste. Die Garantie musste von der Axpo nicht in Anspruch genommen werden (warum auch, wussten doch die Gegenparteien, dass der Bund bei Ausfall der Axpo ins Obligo hätte treten müssen). Im Bericht über die Umsetzung der Eignerstrategie 2025 des RR werden weder das Derivatevolumen noch das Risiko mit keinem Wort erwähnt! Dafür wird die Axpo für das „Betriebsergebnis“von CHF 1.112 Mia gerühmt, habe doch „vor allem dank dem Geschäft mit massgeschneiderten Energiedienstleistungen“ der grösste Beitrag an an das „gute Unternehmensergebnis“ der Axpo Holding von CHF 1.509 Mia beigesteuert werden können. Diese Aussage zeugt von überragender Risikoaffinität des RR und des berichtenden, grünen Baudirektors Martin Neukom. Ob dahinter gleich viel Finanzkompetenz steckt, ist nicht bekannt…
- Auch zum Heimfall verschiedener Kraftwerke an die Standortkantone in den nächsten Jahren wird nur rudimentär berichtet (so fehlt z. B. eine Tabelle in welcher die verschiedenen Werke und deren Produktionskapazitäten sowie die geschätzten Kosten des Heimfalls etc. aufgelistet sind)!
Ganz interessant erscheint im Zusammenhang mit den massiven Handelsrisiken folgende Aussage im Bericht: „Aufgrund der unsicheren Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen ist die Abhängigkeit des Axpo-Konzerns von den Strommarktpreisen zu verringern. Die bereits eingeleitete Diversifikation in Richtung Dienstleistungen – insbesondere in Bereichen in denen der Konzern bereits heute über die entsprechenden Kompetenzen verfügt (z. B. im Handelsbereich) – ist fortzuführen“. Dies klingt etwa so wie: Im Handel steckt weiteres, erhöhtes Gewinnpotential – bei allfälligen Verlusten steht ja sowieso der Bund gerade…und das im Namen eines bürgerlichen RR aus der Feder seines grünen Mitglieds!
- Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG, SR 734.91) läuft Ende 2026 aus. Die vom Bund dafür vorgesehene Nachfolgeregelung, eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23.3.2007 (Strom VG, SR 734.7), hatte der Bundesrat 2024 mit Vorgaben für systemrelevante Energieversorgungsunternehmen zur Liquidität und zum Eigenkapital in die Vernehmlassung gegeben. Diese Änderungen müssen auch bei der nochmaligen Ausarbeitung eines neuen Axpo-Aktionärsvertrages und einer neuen Eigentümerstrategie berücksichtigt werden. Der RR beurteilte in seiner Vernehmlassung die vorgesehene Regulierung kritisch (RRB Nr. 584/2024).
- Wohl berichtet der RR über den auch im Berichtsjahr 2023/24 erfolgten weiteren Zukauf und Ausbau von „erneuerbaren Energien“ im Ausland, so etwa einer Parkplatzüberdachungen beim Disneyland Paris: Zur Rentabilität und Kapazität dieser Neuinvestitionen und bestehender Auslandengagements äussert er sich aber nicht!
- Zur massiven Gehaltserhöhung der Geschäftsleitung (+80%!) durch den VR der Axpo Holding (siehe auch Die Tribüne vom 9.12.24) äussert sich der rührige RR mit grüner Tinte der Baudirektion nur defensiv, d. h. er rügt nicht!
- Ein Dringliches Postulat (KR-Nr. 30/2025 „Schluss mit Lohnexzessen bei der AXPO!“) wurde am 24. Februar 2025 überwiesen. Im Bericht erklärt die Baudirektion, der RR habe sich bereit erklärt, das Postulat zu übernehmen (keine klare Stellungnahme seitens der Zürcher Regierung zu diesem Skandal). Es wird auf einen Antrag des Kantons Aargau hingewiesen – was für ein Hohn!
- Unter dem Titel 4.2. „Finanzielle Ziele“ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) wird berichtet: Das Rating verschiedener Schweizer Banken für die Axpo Holding liege wie im Vorjahr zwischen A- und High BBB und damit über dem für die Kapitalmarktfähigkeit als minimal geltenden Rating von BBB. Warum wohl? Und doch: Gemäss RR verfüge die Axpo über eine solide Bilanz mit ausreichender Liquidität und gelobt, die finanziellen Ziele hätten bis auf die hohe! Vorgabe eines A- Ratings erreicht werden können.
- Am Risikomanagement (insbesondere betreffend die Derivate- und andere Handelsaktivitäten) wird nichts gerügt, dafür sich über die Zunahme gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen ausgelassen.
- Einen Regress der Schuldner auf den Kanton (Staats- und Eignerhaftung) bei einem Konkurs der Axpo Holding schliesst die berichtende Baudirektion explizit aus! Wishful thinking?
EKZ
Auch in diesem Bericht wird der Entwurf des Bundes für die nötige Änderung des Stromversorgungsgesetzes (sie oben zu Axpo) 1:1 kritisiert.
- Und auch in diesem Bericht werden keine detaillierten Angaben zu den Investitionen im Ausland gemacht, dafür wird festgestellt, dass „ein Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsaktivitäten im Ausland (auch hier ohne detaillierte Auflistung respektive Produktionszahlen) nicht angestrebt werde“.
- Unter 4.0 Umsetzung Eigentümerstrategie, 4.1. Strategische Ziele (Ziff.2 der Eigentümerstrategie) werden auf Seite 7, Mitte, Finanzinvestitionen im Ausland (und explizit Investitionen in zwei weitere, neue Solarkraftwerke in Spanien im Jahr 2023 und im Jahr 2024) genannt. Dazu wird festgestellt „Finanzinvestitionen im Ausland sollen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werde. Zudem dürften sie kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital binden!“ Im Gegensatz dazu ist etwas weiter hinten im Bericht unter 4.2. Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) auf Seite 10. und dem Untertitel „Geschäftsfelder und Infrastruktur“ der direkte Widerspruch dazu zu lesen: „Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus (Beurteilung siehe Abschnitt 4.1.). Damit ist offensichtlich, die Baudirektion ist die richtige Stelle für diese Berichterstattung: q. e . d.
Schlussbeurteilung
Löchrige Berichterstattung von hoffentlich finanzkompetenter Stelle (Baudirektion von RR Martin Neukom, Grüne)!