Die NZZ vom 25.11.25 berichtet: „Schwerer Unfall mit benebeltem Trampiloten – obwohl der Chauffeur im Dienst bekifft war, ist ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden“.

„Im Januar 2024 kam es im Abendverkehr zu einem schweren Unfall zwischen einem Tram und einer Fussgängerin. NZZ: „Wie üblich bei Unfällen verlangte die Staatsanwaltschaft vom Trampiloten eine Blut- und Urinprobe…Der damals 33-jährige Trampilot stand während seines Dienstes unter Drogeneinfluss. Er hatte gekifft…Beim Trampiloten wird ein THC-Wert von 4.5 Mikrogramm pro Liter Blut festgestellt. Der Schweizer hat damit eine grobe Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht begangen… Das er dienstuntauglich war, geht aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervor“. (Ende Zitate NZZ).

Die VBZ hat gemäss NZZ das Arbeitsverhältnis mit dem Tramführer aufgelöst. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung sei dagegen eingestellt und der Tramführer nur  wegen Verstosses gegen das Eisenbahngesetz (Sicherheitsrelevante Tätigkeit in dienstunfähigem Zustand) mit einer Geldstrafe von CHF 2000 verurteilt worden!

Fazit

  • Das Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden wird durch das Vorgehen und Urteil (Inhalt Strafbefehl) der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht gerstärkt!
  • Das hohe Vertrauen der Zürcher Bevölkerung in den ZVV darf nicht leiden: Unangemeldete Blut- und Urinproben müssen (leider) an die Tagesordnung!
  • Die Anzeigerstatter (VBZ und/oder die verletzte Fussgängerin, respektive deren Rechtsvertreter) haben offensichtlich den Strafbefehl nicht angefochten. Warum?
  • Die NZZ hat Recht, wenn sie die Frage stellt, wie oft es zu vergleichbaren Fällen bei Berufschauffeuren gekommen ist, welche hinter dem Steuer betrunken oder bekifft angetroffen wurden?
  • Ebenfalls ist die Frage legitim, warum die VBZ (gehören zum Zürcher Verkehrsverbund!) offensichtlich – und im Gegensatz zur SBB – keine unangekündigten Blut- und Urinproben vornehmen?
  • Eine Anfrage im Zürcher Kantonsparlament betreffend Anzahl durchgeführter, unangekündigte Blut- und Urinproben im Bereich des ZVV (SBB, VBG, VZO, VBZ, Stadtbus Winterthur, Zürcher Schifffahrtsgesellschaft, PostAuto AG und private Transportunternehmen) in den letzten 5 Jahren (Anzahl pro Jahr und pro Unternehmen) ist angebracht. Gleiches betrifft das Zürcher Stadtparlament mit Bezug auf die VBZ.
  • Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (Vorsteher RR Mario Fehr, parteilos) und die der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vorstehende Justizdirektion (Vorsteherin Jacqueline Fehr, SP) sind gefordert: Sie müssen endlich mit der Oberstaatsanwaltschaft an einen Tisch sitzen und deren offensichtlich lasche Amtsführung thematisieren! Siehe in diesem Zusammenhang auch Die Tribüne vom 16.10.25: Eine PUK für die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft – überfällig! (Ein Kommentar) | Die Tribüne