„Wenn man einen Bericht fünf Seiten länger macht und alles aufschreibt, ist die Welt wieder in Ordnung – wir werden das natürlich machen…“

Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP, Wädenswil) anlässlich der Debatte im Zürcher Kantonsrat zum Bericht der Regierung über die Strategie zu den bedeutenden Beteiligungen des Kantons (Geschafts-Nr. 5953)

Die Debatte

Anlässlich seiner Sitzung vom 16.3.2026 hat der Zürcher Kantonsrat den Bericht des Regierungsrats vom 17.4.2024 über die Strategie zu den bedeutenden Beteiligungen des Kantons (Beteiligungsstrategie) zur Kenntnis genommen. Ein Rückweisungsantrag von AL, EVP, FDP und GLP ist gescheitert (96 : 79 Stimmen).

Die Vorberatende (Finanz-) Kommission (FIKO) beantragte mit 6 : 5 Stimmen Zustimmung zum Bericht, übte aber breite Kritik: In den Worten ihres Präsidenten, Karl Heinz Meyer (SVP, Neerach) „braucht es eine klare-, transparente und strategische Berichterstattung“. Diese Anforderung erfülle der vorliegende Bericht nicht! Die Mehrheit der FIKO erwarte, dass der nächste Bericht 2027-2031 „substantiell weiter entwickelt werde“:

Gemäss der FIKO ist der vorliegende Bericht unvollständig: So fehle eine konsolidierte Darstellung der strategischen Ziele, die der Kanton verfolgt, wie auch eine Einschätzung der übergeordneten Risiken. Nur mit dem regelmässig angeführten Hinweis, dass die Beteiligung ein zweckmässiges Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem sicherzustellen hätten, könne der Kantonsrat die Risiken für den Kanton nicht beurteilen. Damit fehle jeder strategische Mehrwert für die Wahrnehmung der Oberaufsicht.

Gemäss FIKO-Mitglied Tobias Langenegger (SP, Zürich) sind die Risiken, die der Kanton trägt teils andere, als die Risiken, welche Firmen aus unternehmerischer Sicht tragen. Für den Kanton sei es wichtig, ob der Service Public erbracht werde.

Regierungspräsident Martin Neukom (Grüne, Rafz) versprach, „die wesentlichen Risiken des Kantons zu ergänzen“.

Die Sprecherin der Minderheit und Antragstellerin auf Rückweisung des Berichts, KR Daniela Sun-Güller (GLP, Zürich), verlangte Rückweisung des Berichts an den Regierungsrat, so dass dieser in der nächsten Legislatur den Beteiligungsbericht verbessern könne. Dazu Tobias Langenegger: „…Einen Rückweisungsantrag sehen wir in diesem Fall mehr als Symbolpolitik, weil es wird daraus kein neuer Bericht entstehen, der wird dann kommen…“.

Das Mitglied der FIKO und der den Bericht ebenfalls ablehnenden Grünen, KR Selma L’Orange Seigo (Grüne, Zürich) stellte u. a. fest, dass der Bericht insofern unvollständig sei, als etwa die Beteiligung an der Abraxas nicht genannt ist. Der Bericht solle die Oberaufsicht vereinfachen und eine Gesamtsicht liefern, das sei leider noch nicht der Fall. So fehle eine Risikoabschätzung (Faktenblätter mit den wichtigsten Eckpunkten) zu allen Beteiligungen, insbesondere denjenigen zu denen keine separate Eigentümerstategie durch den Kantonsrat genehmigt wurde. Und sie verwies mehrmals auf den ihres Erachtens beispielhaften und übersichtlichen Beteiligungsbericht des Kantons Luzern.

Zu guter Letzt liess sich auch noch der Finanzdirektor, Ernst Stocker (SVP, Wädenswil) verlauten. Er meinte, so einfach, wie die Sprecher aus dem Rat plädierten, sei es schon nicht. Praktisch alle Beteiligungen hätten ihre Gesetze und deshalb müsste die Regierung auch nicht alles noch einmal begründen. Und er verwies auf die Grossrisiken ZKB („Kantonsratsbank“), der einzigen systemrelevanten Kantonalbank im Land und die Axpo (erbringt noch – bis zum Heimfall vieler Kraftwerke an die Besitzer – rund 40% des in der Schweiz verbrauchten Stroms).

Fazit: Das Handwerk nicht vergessen (Kommentar Die Tribüne)

  • Kein einziger Sprecher und keine einzige Sprecherin im Rat liess sich über die Wichtigkeit der Besetzung der dem Staat in den ihm gehörenden und teilweise gehörenden Unternehmen zustehenden Verwaltungsratssitze aus! Entweder werden die Verwaltungsräte im Kantonsrat gewählt (Beispiele: Bankrat der ZKB und Verwaltungsrat der EKZ) oder durch den Regierungsrat ausgesucht und delegiert um dann von allen Aktionären (Axpo) gewählt zu werden. Gerade betreffend die höchst risikoreichen Auslandengagemente von EKZ und Axpo ist Vorsicht geboten und deshalb klare Instruktionen der Verwaltungsräte von enormer Wichtigkeit. Nur, wie weit sind die Verwaltungsräte in ihrem Abstimmungsverhalten an etwaige Instruktionen gebunden (siehe unten)?
  • In den Strategiepapieren langatmig definierte Beteiligungsstrategien verhindern nicht umstrittene oder fragwürdige Unternehmensentscheide (Beispiele: Höhe und Risiko des Internationalen Energie-Derivate Geschäfts und der Finanzgeschäfte/Kreditaufnahmen der Axpo; Höhe des gesamten Hypothekargeschäftes der ZKB versus deren Bilanzsumme und deren Eigenkapital, deren Derivatehandel und -positionen, sowie das ausserkantonale Kreditgeschäft; Investitionen in Windkraft- und Solaranlagen im Ausland und im Inland durch Axpo und EKZ etc.).
  • Das Strategiepapier 2027-2031 muss zwingend auch die obenerwähnten Risiken und einen eventuellen Spin-Off der Auslands- und internationalen Handelsgeschäfte von Axpo und EKZ  ansprechen und wo nötig definieren (die massiven Handels- und Investitions-Risiken wurden in der Debatte von keinem Sprecher und keiner Sprecherin adressiert!)
  • Der Regierung täte gut daran, die Professorenschaft der Universität Zürich ins Boot zu holen und darum zu bitten, ein (neues) Gutachten betreffend der Möglichkeiten und Limiten von Instruktionen an durch den Staat gestellte Verwaltungsräte zu erarbeiten, sowie weitere Gutachten dazu aus Fribourg oder St. Gallen zu „bestellen“ (3 Professoren –  4 Meinungen…)!