Mit Anfrage KR-Nr. 85/2025 haben die Kantonsräte René Isler, Winterthur, Marc Bochsler, Wettswil a. Albis und Tobias Weidmann, Hettlingen, alle SVP, eine Anfrag mit dem Titel „Finanzielle Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch den Kanton Zürich“ eingereicht.
Die Antwort des Regierungsrats (Sitzung vom 11.6.2025) liegt vor – sie ist höchst unbefriedigend, ja die einzelnen Fragen werden zum grossen Teil nicht oder sogar abweisend beantwortet und das aus sehr fadenscheinigen Gründen!
Die Fragen (Auszug)
„Der Kanton Zürich unterstütz regelmässig verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGOs) finanziell. Diese Organisationen sind in unterschiedlichen Bereichen tätig und übernehmen im Auftrag des Kantons bestimmte gesetzliche Leistungen.
In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- 1. Übersicht der unterstützten NGOs: Wie viele und welche NGO’s erhalten finanzielle Unterstützung vom Kanton Zürich?
- 3. Zuständige Direktionen: Welche Direktionen vergeben Aufträge oder schliessen Leistungsvereinbarungen und Aufträge an NGO’s ab? Wir bitten um eine tabellarische Übersicht mit Anzahl und Namen der beauftragten NGO’s pro Direktion (Ende Auszug)
Antwort des Regierungsrats (Auszug)
Von wem (Staatsschreiberin, Frau Dr. Kathrin Arioli – einer promovierten Juristin?“) wurde diese Antwort verfasst? Haben die Regierungsräte die Antwort überhaupt gelesen oder einfach ihre Briefmappe anlässlich der Regierungsratssitzung vom 11. Juni 2025 „umgeblättert“?
Antwort auf Fragen 1 und 3
Der Kanton Zürich veröffentlicht keine Daten zu den Empfängern von staatlichen Leistungen, soweit dies nicht im Geschäftsbericht oder in öffentliche Regierungsratsbeschlüssen zu Ausgabenbewilligungen oder Vergaben ersichtlich ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Daten wäre unter dem Aspekt des Datenschutzes zu prüfen und eine allfällige Veröffentlichung gesetzlich genau zu regeln. Des Weiteren wären die kantonalen Prozesse nachfolgend in einem breiten Projekt darauf auszurichten, sodass eindeutige Informationen vorlägen, die zentral auswertbar wären. Sämtliche Finanzflüsse müssten über einen einheitlichen Stammdatensatz erfasst werden. Auch unter der Annahme der Erfüllung dieser Voraussetzungen müsste zusätzlich der Begriff „NGOs“ noch rechtssicher definiert werden, um ein Selektionskriterium für eine Auswertung darzustellen.
Fazit (Kommentar Die Tribüne)
- Diese Antwort ist ein Hohn sondergleichen: Nur schon das geltende Öffentlichkeitsprinzip wird mit Füssen getreten
- Wie immer häufiger der Fall im Verkehr mit öffentlichen Stellen auch hier: Unter zuhilfenahme des „Datenschutzes“
- Die Antwort ist abweisend, mit fragwürdigen, juristischen Argumenten unterlegt und einer regierungsrätlichen Antwort auf eine Anfrage aus dem Parlament unwürdig!
- Die Antwort belegt leider, dass der Deep State im Kanton Zürich auch auf fruchtbaren Boden zu stossen scheint und der derzeitige Regierungsrat in diesem Fall offensichtlich wieder einmal den Grundsatz der Transparenz mit Füssen tritt!