Man erinnere sich an den „Shitstorm“ nach Abstimmungsplakaten an Kirchentürmen (Konzernverantwortungs-Initiative) und an Kirchenliegenschaften (letztmals 2023 an der Liegenschaft der Predigerkirche Basel, Werbung für Eva Herzog, SP). Nun gibt es Anlass in der Stadt Zürich zu weiterer Kritik:

Wahlwerbung an städtischen Schulhäusern! und an der Liegenschaft des Zürcher Kantonsparlaments

In der Stadt Zürich wird derzeit an Schulhäusern (Kreis 4, u. a. Schulhaus Sihlfeld) von Seiten eines linken Komitees mit dem Slogan „Strassen-Gesetz NEIN“)und am Zaun des Kantonsratsgebäudes am Bullingerplatz (ebenfalls Kreis 4) von einem weiteren Komitee, gleicher Provenienz, mit dem Slogan „Mehr Bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich“ geworben.

Eine Mehrzahl von Wahlplakaten linker Komitees zu kantonalen und städtischen Abstimmungen vom 30.11.2025 hängt über das gesamte Stadtgebiet verteilt an Fassaden einzelner städtischer Wohnliegenschaften, was ein nicht ganz neues Phänomen ist.

Fazit/Frage

  • Wahlwerbung an öffentlichen Gebäuden ist generell nicht erlaubt: Die Wahlwerbung an Schulhäusern in der Stadt Zürich hätte schon lange vom (freisinnig geführten) Schuldepartement entfernt werden müssen!
  • Die Wahlwerbung an der Liegenschaft des Kantonsratsgebäudes hätten die Parlamentsdienste des Kantons ebenfalls zum Verschwinden bringen müssen!
  • Was die Werbung vor Fenstern und Balkonen von Mietwohnungen und Liegenschaften, welche sich im Besitz der Stadt Zürich befinden, betrifft, so ist davon auszugehen, dass diese mindestens bewilligungspflichtig – wenn überhaupt – sind . Ob entsprechende Bewilligungen vorliegen ist fraglich und ob solche jemals in der Vergangenheit vorgelegen sind, ist dem Verfasser dieser Zeilen nicht bekannt. Dies könnte aber mittels einer einfachen Anfrage im Gemeinderat der Stadt Zürich erfragt werden!