„Wäre ein zum Fall Maisano vergleichbarer Fall am Grande Ospedale Metropolitano Niguarda in Milano geschehen und ein Schweizer Chirurg verdächtigt worden, so wäre mit grösster Wahrscheinlichkeit relativ rasch ein Internationaler Haftbefehl ausgestellt worden…“ (erfahrender Schweizer Medizin-Journalist)
Strafrechtliche Abklärungen und Verfahrensschritte
Was zu den strafrechtlichen Abklärungen im Kanton Zürich (es gelten die Unschuldsvermutungen) und zu den bisherigen Verfahrensschritten bekannt ist:
- Grundlagen für strafrechtliche Abklärungen scheinen und schienen mannigfach vorhanden: Die STA wollte (zumindest) Teile des Falls Maisano schon zu früherer Zeit anhand nehmen und untersuchen, die Einleitung eines Verfahrens wurde ihr aber vom Obergericht (auf Antrag von wem?), gemäss NZZ, untersagt.
- Ein international höchst renommierter Chirurg und Operateur sprach von bis zu 150 unnatürlichen Todesfällen und „kriminellen Taten“ an der Herzklinik des USZ. Dabei handelte es sich (es gilt die Unschuldsvermutung) um Offizialdelikte, zu welchem Untersuchungen von der STA umgehend anhand genommen werden hätten müssen!
- Nichtanhandnahmeverfügungen oder Einstellungsverfügungen im Fall Maisano sind bis dato von der OSTA Zürich nicht öffentlich bestätigt oder publik gemacht worden
- Ein Chirurg und ehemaliger Operateur am USZ hat eine Strafanzeige zum Fall Maisano eingereicht
- Zur strafrechtlichen Beurteilung der durch die UK Oberholzer festgestellten Verfehlungen und der Verantwortlichkeiten hat der Spitalrat des USZ im Frühjahr 2026 entschieden, die 11 nicht erwartbaren Todesfälle sowie die 13 unangemessenen Einsätze von Medizinprodukten der STA des Kt. Zürich anzuzeigen, bzw. zu melden. Er stellte dazu die umfangreich dokumentierten Erkenntnisse der Administrationsuntersuchung Oberholzer zur Verfügung.
- Bis dato hat sich die OSTA, mit Ausnahme einer kurzen- und zu früherer Zeit abgegebenen Bestätigung, dass eine Strafanzeige im Jahr 2022 eingegangen sei, gemäss Abklärungen dieses Mediums, nicht umfassend vernehmen lassen
Abklärungen von Medizinalfällen bei der STA Zürich
- Für die Abklärung von Medizinalfällen bei der STA Zürich war in den Jahren 2011 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst im Jahr 2018 ein Staatsanwalt spezialisiert, welcher der STA I (Spezialisierung; Strafverfolgung im Bereich der schweren Gewaltkriminalität) „angehängt“ war.
- In der STA III soll sich eine Staatsanwältin namens Christine Braunschweig (auch derzeit) mit Medizinalfällen befassen und befasst haben. Frau STA Braunschweig hat bis vor nicht allzu langer Zeit eine 60%-Stelle besetzt…Gemäss unbestätigten Informationen, welche diesem Medium vorliegen, soll sich Frau Braunschweig mit Fällen aus dem Umkreis der Herzklinik des USZ und des Teams von Professor Maisono befasst haben. Es soll auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen sein…
Medienbetreuung bei der STA Zürich
Siehe in diesem Zusammenhang auch: Antwort der Regierung auf Anfrage KR-Nr. 405/2025 von KR Davide Loss (SP) und Mitunterzeichnern „Mangelnde Transparenz der Staatsanwaltschaft: Ist das Versteckspiel mit dem Öffentlichkeitsprinzip vereinbar?“ https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaeft?id=77cfa8131a4e4f24aa261f5a55321ca0
Seit Einstellung der gedruckten Ausgabe des Staatskalenders des Kantons Zürich (2022/23) ist es auch für Medienvertreter nicht mehr möglich festzustellen, welche Personen als Staatsanwälte im Kanton Zürich tätig sind. „Man“ wird an eine e-mail Adresse oder eine Telefonnummer bei den einzelnen Staatsanwaltschaften (Allgemeine STA oder Spezialisierte STA I-III) verwiesen, welche dann besetzt oder nicht besetzt und an Öffnungszeiten, so morgens erst ab 09.00 Uhr, gebunden ist .
- Auf den einzelnen Webseiten der STA sind (nur noch) die Namen die Leitenden Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte und deren jeweilige Stellvertreterin oder Stellvertreter gelistet.
- Die Medienstelle der OSTA ist „sehr schlank-“ und das Telefon deshalb leider nicht immer besetzt.
Fazit
- Das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Zürich ist in weiten Kreisen der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Fall Maisano (es gilt die Unschuldsvermutung) gelinde gesagt „angeschlagen“
- Frauenpower: Es ist „Fünf nach Zwölft“ und an der Zeit, dass sich die oberste Strafverfolgungsbehörde des Kantons Zürich zum Fall Maisono vernehmen lässt und zum Stand ihrer Untersuchungen und ihrem Vorgehen in der Vergangenheit informiert. Dazu sind die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP), welche der Oberstaatsanwaltschaft administrativ, personell und teilweise disziplinarisch vorsteht und deren oberste Strafverfolgerin, Oberstaatsanwältin lic. iur Susanne Leu, in der Pflicht. Bis anhin haben sie diese Pflicht offensichtlich nicht genügend wahrgenommen!!
- Medizinalfälle im Kanton Zürich müssen durch eine spezialisierte Einheit bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden, welche nicht nur über juristisches Fachwissen, sondern auch über eine medizinischer Fachausbildung verfügt.
- Solange dies nicht der Fall ist, müssen gerade komplexe Fälle, wie es dies der Fall Maisano darstellt, durch spezialisierte-, ausserkantonale Stellen untersucht werden!
- Der schon eingetretene Reputationsschaden für alle involvierten staatlichen Stellen im Kanton ist immens und darf nicht noch weiter vergrössern!