Zur Medienkonferenz USZ Administrativuntersuchung vom 4.5.2026 betr. Vorkommnissen an der Klinik für Herzchirurgie im Zeitraum von 2016 – 2020:
- Die Administrativuntersuchung zu den Vorkommnissen an der Klinik weist schwerwiegende Mängel nach!
- Eine umfassende Untersuchung zum klinischen Teil gab es nie, Resultate liegen nun vor
- Auf einer Basis von 4’500 Operationen in den Jahren 10/2014 bis 5/2020 ergab sich eine Uebermortalität von 68 – 74 Todsfällen. Bei individuell nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien überprüften 307 Todesfällen während der Amtszeit von Prof. Maisano wurden 11 als «nicht erwartbar“ eingestuft. Beim überprüften Einsatz von innovativen Medizinprodukten (insbesondere Cardiobändern) wurde in 13 Fällen der Einsatz eines solchen Produktes als unangemessen beurteilt.
- Gemäss Prof. Réné Prètre, Mitglied der UK Oberholzer, hätte jeder 4 Todesfall unter den 304 untersuchten Todesfällen am USZ während der Amtszeit von Prof. Maisano verhindert werden können, wären diese Patienten an einer von vier anderen Herzkliniken in der Schweiz operiert worden.
- Die Ursachen für diese Vorfälle liegen im Wesentlichen in der überhasteten Ernennung des damaligen Leiters der Klinik für Herzchirurgie im Jahr 2015, an dessen fehlenden Führungskompetenzen und bestehenden Interessenkonflikten aber auch an der ungenügenden Führung der Klinik für Herzchirurgie.
- Seitens der damaligen Spitaldirektion fehlte es an Führung und Aufsicht und der damalige Spitalrat unterschätzte die Tragweite und verfolgte die festgestellten Verfehlungen ungenügend.
- Zur strafrechtliche Beurteilung der festgestellten Verfehlungen und der entsprechenden Verantwortlichkeiten hat der Spitalrat entschieden, die 11 nicht erwartbaren Todesfälle sowie die 13 unangemessenen Einsätze von Medizinprodukten der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich anzuzeigen bzw. zu melden. Er stellt ihr dazu die umfangreiche dokumentierten Ergebnisse der Administrationsuntersuchung unter Leitung von alt Bundesrichter Dr. Niklaus Oberholzer zur Verfügung.
Fazit
- Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (OSTA) ist nun gezwungen – sollte sie bis heute noch keine umfassenden Untersuchungen eingeleitet haben – was leider vermutet werden kann (es gilt die Unschuldsvermutung) – endlich zu handeln und umfassende Untersuchungen zu den 11 durch die Untersuchungskommission Oberholzer „nicht erwartbar“ eingeschätzten Todesfällen unter nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien überprüften 307 Todesfälle während der Amtszeit von Prof Maisano einzuleiten.
- Ebenballs muss die Oberstaatsanwaltschaft u. a. eine Untersuchung zum durch die UK Oberholzer als unangemessen beurteilten Einsatz von innovativen Medizinprodukten (insbesondere Cardiobänder) in 13 Fällen untersuchen.
- Die Redaktion der Tribüne ist gespannt auf die erste Medienkonferenz der Anklägerin des Staates (OSTA) und insbesondere zu derem bisherigen Vorgehen (es lag mindestens eine Strafanzeige seit längerem vor) sowie zu den ersten Erkenntnissen aus den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und zur Beantwortung der Frage, wann Anklage erhoben wird (es gilt die Unschuldsvermutung)?
- In diesem Zusammenhang wird auch interessant zu erfahren sein, wann die ersten Untersuchungen zu Todesfällen an der Herzklinik des USZ aufgrund ihrer Verjährung nicht weiter verfolgt werden, respektive in welchen der Fälle und wann die Verjährung eintreten wird?
Kommentar
Der Fall Maisano und die zeitliche Verzögerung respektive das mutmassliche Nichteinleiten von zeitgerechten und umfassenden Untersuchungen durch verschiedene staatliche und politische Stellen führt zu einem nicht einschätzbaren Vertrauensverlust in die staatlichen und politischen Institutionen des Kantons Zürich und unseres Landes und wird wohl über die Landesgrenzen hinaus Wellen schlagen.
Die Guillotine „Verjährung“ wird gnadenlos zuschlagen und weitere Grenzen unseres derzeitigen „Rechtsstaates“ aufzeigen!