Antrag der Kommission für Staat und Gemeinden STGK vom 23. August 2024, KR-Nr. 210a/2021 zur Änderung des Gemeindegesetztes (GG 131.1) „Veröffentlichung bedeutender gebundener Ausgaben auf Gemeindeebene“:

Das Gemeindegesetz vom 20. April 2015 wird wie folgt geändert: …

  • Beläuft sich eine gebundene Ausgabe auf eine Höhe, die bei neuen Ausgaben die Bewilligung der Stimmberechtigten oder des Gemeindeparlaments erfordert, wird der Beschluss veröffentlicht
  • Im Beschluss wird die Gebundenheit der Ausgabe begründet und auf das Rechtsmittel hingewiesen

Ein ähnlich lautender Vorstoss von Kantonsrat Urs Glättli, wurde von diesem in seiner Funktion als Gemeinderat von Winterthur eingereicht und am 2.12.2019 vom Winterhurer Stadtparlament angenommen Stadtparlament Winterthur – Begründung und amtliche Publikation der Bewilligung hoher gebundener Ausgaben

Resultat der 1. Lesung im Kantonsrat vom 12.5.2025

Die von der Vorberatenden Kommission Staat und Gemeinden abgeänderte und einstimmig unterstützte Parlamentarische Initiative von alt Kantonsrat Diego Bonato (SVP, Aesch), siehe oben, wurde heute in 1. Lesung vom Kantonsrat an die Redaktionskommission zur Vorbereitung der 2. Lesung überwiesen. Nimmt der Kantonsrat die Gesetzesänderung in 2. Lesung an, was zu erwarten ist, so untersteht diese dem fakultativen Referendum.

(Ausserordentliches) Votum von Kantonsrat Urs Glättli (GLP, Winterthur)

Die Tribüne gibt nachfolgend das Votum von Kantonsrat Urs Glättli wieder, welches der Winterthurer Kantonsrat am 12.5.2025 gehalten hat.

Wir erachten dieses Votum als ausserordentlich und beispielhaft (es gilt das gesprochene Wort):

„Als Winterthurer Kantonsrat und v.a. persönlich freut es mich sehr, wenn wir heute den Teppich kantonsweit ausrollen, damit bedeutende Gebundene Ausgaben mit Begründung ihrer Gebundenheit inskünftig publiziert werden.

Das ist ein Gewinn für Check and Balances auf Gemeindeebene:

Die konzentrierte Befugnis oder besser: Die „konzentrierte Macht“, über Gebundenheit oder Ungebundenheit einer Ausgabe zusammen mit der Bewilligung derselben durch dieselbe Behörde entscheiden zu dürfen, bekommt neu ein entscheidendes Korrektiv:

Ein transparenter und begründeter Entscheid.

Es muss also die rechtliche Grundlage genannt werden, worauf sich die Ausgabe stützt und es muss begründet werden, warum sachlich, örtlich und zeitlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum besteht, so dass die Ausgabe gebunden und versehen mit Rechtsmittelbelehrung bewilligt werden kann.

Damit geben wir für einmal nichts an die Grossstadt Winterthur sondern kopieren und vervielfältigen etwas aus Winterthur. Wir führen dasjenige Modell kantonsweit ein, das dort 2018 grünliberal initiiert wurde.

Ich hätte nie gedacht, dass mein damaliger Vorstoss im Stadtparlament – hier kantonsweit – Schule machen wird. Es ist schön zu erfahren, dass man politisch etwas bewirken kann, wenn dafür die nötigen politischen Brücken entwickelt und auf tragfähigem Fundament gebaut werden können.

Schön, dass das Herr Bonato so aufgenommen und die SVP für konstruktive Politik Hand geboten hat; noch schöner, wenn nun dem Antrag der Kommission breit zugestimmt wird.

Freude herrscht – besten Dank!“

Fazit

Besten Dank Diego Bonato und Urs Glättli!