Datensicherheitsvorfall bei der Direktion der Justiz und des Innern, JI: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Rechtsgrundlage für die Zürcher Staatsanwaltschaften sind die Eidgenössische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0), das kantonale Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG, 211.1) und die Verordnung über die Organisation der Oberstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften (GOG.V, 213.21).
Die Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) steht den Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich vor. Die Staatsanwaltschaft figuriert u. a. als Anklägerin des Staates und verfügt auch über beschränkte Strafkompetenz. Sie ist der Justizdirektion von Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) personell unterstellt. Die Justizdirektion hat beschränkt administrative aber keine materielle (juristische) Weisungskompetenz gegenüber der Staatsanwaltschaft.
„Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat Ihre Strafuntersuchung im Zusammenhang mit einem Ende 2022 aufgedeckten Datensicherheitsfall in der JI abgeschlossen. Die untersuchten Vorwürfe liessen sich keiner Person zurechnen oder waren bereits verjährt, weshalb das Verfahren eingestellt wurde“.
(Schon am 15.9.2025 hatte die Tribüne über die Verfahrenseinstellung informiert. Einen Monat später, am 16.9.25, haben nun die beiden grossen Tageszeitungen Tagesanzeiger und NZZ – nach Einsicht in einen 50-seitigen Bericht der OSTA zur Verfahrenseinstellung – in einseitigen Artikeln ebenfalls berichtet).
Gleichzeitig ist im Tagesanzeiger ist ein Kommentar der Journalistin Fabienne Sennhauser unter dem Titel „Der Fall ist zu gross, um abgehakt zu werden“ erschienen. Recht hat sie! Und der Fall ist ja nicht abgehakt, hat doch der Kantonsrat mit 92 gegen 76 Stimmen (Geschäftsnummer 172/2023) der Einsetzung einer PUK zugestimmt, die Kommission unter Präsident Kantonsrat Benno Scherrer, GLP, tagt immer noch und ist offensichtlich am „abklären“…
Doch der Datensicherheitsvorfall ist nur ein Bruchteil vieler Fragen zur Arbeit – oder eben „Nicht-Arbeit“ – der Zürcher Staatsanwaltschaften!
- Generell stellt sich die Frage, ob die Zürcher OSTA derzeit faktisch überhaupt unabhängig ist? (siehe dazu auch den Bericht der Tribüne „Ist die Zürcher Staatsanwaltschaft unabhängig“ vom 15.9.2025)
- Beim vorliegenden Datensicherheitsfall hat die Zürcher Staatsanwaltschaft (Untersuchungsleitung STA II) auch ihre vorgesetzte Stelle, die Justizdirektion, „untersucht“. Dies ist ein NO-GO! Auf die Einsetzung eines ausserkantonalen Sonderstaatsanwaltes hatten die OSTA, die Justizdirektion, unter Leitung von Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) und indirekt auch der Gesamt-Regierungsrat verzichtet! Ein Geschmäckli, ein Geruch oder ein Gestank? Wohl eher Letzteres.
- Derzeitiger Höhepunkt offensichtlichen Nicht-Waltens der Zürcher OSTA ist der Fall Maisono, wo zugelassen wird, dass die vorgesetzte Stelle des ehemaligen Direktors, Dr Maisano, der Herzklinik am Züricher Universitätsspital, einen pensionierten Bundesrichter mit den Abklärungen (riecht nach Parteiengutachten?) zu diesem Fall beauftragt hat! Der Bericht des ehemaligen Bundesrichters, Dr. Niklaus Oberholzer, soll nun vorliegen, ist aber noch unter Verschluss. Und auch hier handelt es sich um ein NO-GO – es stinkt auch in diesem Falle ganz gehörig! Es kann und darf nicht sein, dass an einer Universitäts-Klinik, an welcher es gemäss fachkundiger Dritter zu rund 200 unnatürlichen Todesfällen gekommen sein soll, das oberste Führungsorgan (Spitalrat) eine Untersuchung zu den Vorfällen selbst in Auftrag gibt und die OSTA sich bis dato nicht einmal zum Fall geäussert hat! Siehe dazu auch Die Tribüne zum Fall USZ/Maisano vom 15.5.2025: https://www.die-tribuene.ch/erneute-absichtliche-fehlende-transparenz-in-der-justizdirektion-von-regierungsraetin-jacqueline-fehr-sp/)?
PUK OSTA überfällig
Aufgrund dieser und weiterer Fragen zum Schalten und Walten der Zürcher OSTA, auf welche hier aus Platzgründen verzichtet wird, ist das Oberste Aufsichtsorgan über die Zürcher OSTA, der Kantonsrat, gefordert:
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um das Vertrauen in die Zürcher Strafverfolgungsbehörden – eine PUK Zürcher OSTA muss her!