Denn sie wissen nicht, was sie tun (Lukasevangelium, Lk 23,34)

Anfrage

Mit Anfrage, KR-Nr. 79/2025, wollten Kantonsrat Tobias Infortuna (SVP, Egg) und Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich) vom Regierungsrat wissen:

  • Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, beziehungsweise wie viele Vollzeitstellen (Presse- und Mediensprecher, Kommunikationsbeauftragte, Projektleiter Kommunikation, Kommunikationsspezialisten und – koordinatoren, und Sekretariatsmitarbeiter Kommunikation etc.) die Staatskanzlei (inklusive Regierungssprecher und Stellvertreter), die einzelnen Direktionen aufgeteilt nach unterstellter Organisation und deren Abteilung (Beispiel Justizvollzug, Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaft, Kantonspolizei etc.) beschäftigen (und nach deren Direktionen zugeordneten kantonalen Organisationen aufgeschlüsselt (Beispiel Universität, Universitätsspital, Kantonsspital Winterthur, Psychiatrische Universitätskliniken, Finanzkontrolle, Bezirksgerichte, Obergerichte)?
  • Wie sich die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Vollzeitstellen seit 2017 entwickelt hat und ob die Kanäle der Sozialen Medien intern betreut oder an externe Firmen ausgelagert sind (wenn intern: Wie viele Vollzeitstellen dazu zur Verfügung stehen, wenn extern: Welche Kosten dadurch entstehen?)?

Unantwort (Auszug aus dem Protokoll der Regierungsrates des Kantons Zürich vom 21.5.2025, unterzeichnet durch die Staatsschreiberin, Frau Dr. Kathrin Arioli)

  • „Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben. Ziel der Kommunikationstätigkeit ist es, Transparenz zu schaffen, der Bevölkerung das Handeln der Behörden näherzubringen und Verständnis für die getroffenen Entscheide zu wecken…“
  • „Es gibt keine standardisierten Erhebungen zur Anzahl Mitarbeiter im Bereich Kommunikation, die Querschnittaufgabe Kommunikation kann aufgrund ihrer Vielfalt nicht einem einzelnen Berufsbild zugeordnet werden….Gemäss Staatskalender 2023/2024 (Anmerkung Die Tribüne: 2 Jahre alt!) sind in den Direktionen, den angegliederten Ämtern und der Staatskanzlei rund 100 Personen als Kommunikationsfachpersonen beschäftigt. Zu den jeweiligen Pensen liegen keine Angaben vor. Über die Situation in weiteren kantonalen Organisationen wie Gerichten, Spitälern oder Hochschulen können wegen fehlender Zuständigkeit und mangels Informationen keine Angaben gemacht werden.“
  • Die Frage zur Entwicklung der Stellen seit 2017 wurde nicht beantwortet: „Die vorhandenen Informationen lassen keine plausiblen Vergleiche mit früheren Jahren zu“.
  • Die Frage zur Auslagerung und Betreuung von Kanälen der Sozialen Medien wurde wie u. a. folgt beantwortet: „Es kommt vor, dass im Rahmen von spezifischen Projekten bzw. Kampagnen externe Fachexpertise beigezogen wird.“

Fazit

  • Was für ein Hohn: „Ziel der Kommunikationstätigkeit ist es, Transparenz zu schaffen… – und dann diese unerhörte (in den Kernpunkten) Nicht-Beantwortung der Anfrage der beiden Parlamentarier!
  • Alle Stellen in der Kantonalen Verwaltung und bei „Zugewandten Orten“ (Spitäler, Gerichte, Finanzkontrolle etc.) müssen budgetiert sein. Ergo ist es ein Einfaches, diese Stellen tabellarisch für die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage darzustellen. Wenn nötig  braucht es noch Rückfragen bei den einzelnen Direktionen und Organisationen (via deren Generalsekretariate), welche ein Lehrling machen kann! Dazu aus der Antwort der Staatskanzlei: „Es gibt keine standardisierten Erhebungen zur Anzahl Mitarbeiter im Bereich Kommunikation. (Ende Zitat)“ Mit Verlaub: Diese Antwort ist unerhört!
  • Für die funktionierende Kommunikation eines Grossunternehmens ist es unerlässlich, neben einem Kommunikationskonzept und Kommunikationsrichtlinien über ein regelmässig aktualisiertes Organigramm und eine Liste aller in der Kommunikation beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der mit Kommunikationsaufgaben betreuten externen Stellen und deren Kontaktdaten zu verfügen: Dies ist ein unverzichtbares Führungsinstrument!
  • Lesen die Regierungsräte und Regierungsrätinnen die Antworten auf Anfragen aus dem Parlament und redigieren sie, wo nötig, mit? Nach Konsultation der vorliegenden Unantwort kann nicht davon ausgegangen werden…
  • Diese Unantwort verdient es, dass die Anfragesteller, respektive ihre Fraktionen, eine Interpellation „nachschieben“.