Ein rundum gelungenes-, erneuertes Zürcher Gerichtsgebäude zum Bestaunen!

Gebäude des Bezirksgericht (BG) Zürich an der Wengistrasse 30, 8004 Zürich

Eines der drei Gebäude des BG Zürich, ein aus den 80er Jahren stammende Gerichtsgebäude und ehemalige Molkerei, ist gesamtinstand gesetzt worden.

Neben 12 modern ausgestatteten Gerichtssälen sind auch Beratungsräume geschaffen worden, was bis anhin nicht der Fall war.

Und das Gebäude wurde bis an die Schreinerstrasse erweitert und im Attikabereich erhöht.

Das Gebäude entspricht den Normen für hindernisfreie Bauten, die Anforderungen an die Sicherheit (öffentlicher und interner Bereich) sind erfüllt; die Technik ist gesamterneuert und der Minergie-P-Eco-Standard ist erreicht.

Das Innere präsentiert sich offen, hell, mit einem Lichthof  um welchen auf zwei-, mit einer einladenden Wendeltreppe verbundenen Stöcken, je 6 Gerichtsäle angeordnet sind. Der offene Raum in angenehmen rötlichen Farbtönen gestaltet.

Auch äusserlich präsentiert sich das Gebäude neu: Die rötliche Fassade nimmt Bezug auf das benachbarte Gerichtsgebäude und erhält damit ein einheitliches und prägnantes Erscheinungsbild.

Das Gebäude an der Wengistrasse 30 bietet Raum für rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Bauen für die Justiz ist etwas besonderes“ (Obergerichtspräsidentin lic. iur. Flurina Schorta)

In den Worten von lic. iur. Flurina Schorta (SP) „bietet das Gebäude im Innern alles, was ein Gericht braucht. Der öffentliche Bereich ist grosszügig und gleichzeitig geschützt, die Atmosphäre dank der farblichen Gestaltung warm und fast häuslich, die Ausstrahlung würdig, aber nicht abschreckend. Die Parteien welche warten, werden sich willkommen fühlen. Das passt zu den Gerichtseinheiten, die eingezogen sind. Sie befassen sich mit den Angelegenheiten des privaten Lebens, der Familie, der Arbeit und des Wohnens, mit Konkurs-, Erbschafts- oder Audienz-Verfahren, ihre Rechtsprechung ist eine eigentliche Dienstleistung an der Gesellschaft; es ist richtig, dass das Gericht dabei menschlich und zugänglich auftritt.“

Das Kunstprojekt

Das Kunstprojekt von Clare Goodwin wirkt in den Worten des Kantonsbaumeisters Beat Pahud „wie ein Teppich, der im Raum ausgelegt ist. Die Terrazzo-Intarsien bestehen aus ehemaligen Fassadenelementen, die in Scheiben geschnitten und in den Boden integriert wurden. Damit wird ein Teil der früheren Bausubstanz in neuer Form weitergeführt  und vom vorherigen Bau in die neue Gestalt überführt – ReUse in der Kunst!“

Fazit

  • Der ARGE Fiechter & Salzmann Architekten GmBH & Fanzun AG (Leitende Architektin: Caroline Fiechter) ist ein ausserordentlicher Bau gelungen: Kein Justizpalast, sondern ein Gebäude in dem man sich – trotz nicht angenehmer Angelegenheiten, welche einem meist dahin bringen -gerne bewegt und ja, in dem man sich sogar wohl fühlen kann! Und ein Gebäudeinneres, welches beruhigt und das Verweilen nicht noch zusätzlich schwer macht, wie viele andere Gerichtsgebäude.
  • Der Bau ist nach Ansicht der Tribüne so gelungen, dass sich ein Besuch des Gerichtsgebäudes wirklich lohnt um einerseits das Kunstprojekt von Clare Goodwin, aber auch das gesamte Bauwerk, bewundern zu dürfen!
  • Es ist zu hoffen, dass es der Baudirektion des Kantons Zürich, zusammen mit ihren Architektenteams gelingt, weitere „graue“ Verwaltungsgebäude nur ansatzweise so umzubauen, wie es mit der Wengistrasse 30 gelungen ist!