Entwicklungsplan Staatsanwaltschaft 2026 – 2028: Regierungsrat bewilligt Jacqueline Fehr 55! neue Stellen für die Staatsanwaltschaft
Mit Regierungsratsbeschluss 487. Entwicklungsplan Staatsanwaltschaft 2026 – 2028, Staatanswaltschaft (Stellenplan) vom 7. Mai 2025 bewilligt der Zürcher Regierungsrat die Schaffung von 55 neuen Stellen bei den Staatsanwaltschaften. Budgetierte Gesamtkosten (inklusive Infrastrukturkosten): CHF 28’436’100.
Kommentar
Während die Personalengpässe und der Pendenzenberg bei den Zürcher Staatsanwaltschaften offensichtlich und nachvollziehbar sind (massives Bevölkerungswachstum, steigender Kriminaltourismus aufgrund offener Grenzen, fehlende gründliche polizeiliche Kontrolle der Zuwandernden, Drogenschwemme, steigende Fälle von Menschenhandel, neue Arten von Kriminalität wie Wettbetrug, Internetbetrug etc.) ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass die Oberstaatsanwaltschaft am 9. Mai 2025 anlässlich einer sehr gut besuchte Medienkonferenz zwecks Jahresrückblick 2024 mit keinem Wort die zwei Tage zuvor durch den Regierungsrat bewilligte, massive Personalaufstockung ihrer Behörde erwähnte, erläuterte und begründete!
Dieser Vorfall ist ein weiteres Indiz einer überforderten Leitung des Justizdepartementes des grössten Kantons unseres Landes. Weitere Beispiele dazu sind u. a. das Fehlen von spezialisierten Sonder-Staatsanwälten für neue Kriminalitätsformen (so etwa für betrügerische Internetwetten) und wohl auch für den „Fall Maisano“ am Unispital (es gilt die Unschuldsvermutung).
Während die Universitätsklinik unverständlicherweise auf Weisung ihres Spitalrats zwei „Sonderermittler“ eingesetzt hat (einen auf Parteiengutachten spezialisierten Alt-Bundesrichter und einen Chirurgen aus dem Welschland), äusserte sich die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bis heute nicht zum „Fall Maisano“. Dies obwohl es sich beim unnatürliche Tod von über 200 Patienten, wie durch Dritt- und Fachpersonen kolportiert, um ein Offizialdelikt handeln würde (es gilt die Unschuldsvermutung).
Die Oberstaatsanwalt muss von Amtes wegen untersuchen! Tut sie das?
Die Bevölkerung hat ein Recht auf Information des Standes der Untersuchungen der Zürcher Justizbehörden betreffend eines möglichen, monumentalen Offizialdelikts. Sie hat ein Anrecht direkt von den Strafverfolgungsbehörden zu erfahren, warum in diesem Fall durch den Staat scheinbar nicht wie vorgeschrieben durch die Staatsanwaltschaft, sondern Jahre verspätet und nur aufgrund von Druck aus der Öffentlichkeit durch einen pensionierten Beamten und einen Mediziner im Auftrag betroffener Dritter und notabene ebenfalls in eine mögliche Strafuntersuchung ebenfalls einzubeziehenden Stelle oder deren Rechts-Vorgängern (Spitalrat Unispital) untersucht wird?
Fazit
Offensichtlich handelt es sich hier um einen weiteren Gau in der Informationspolitik der Justizdirektion des Kantons Zürich!
Medien und Bevölkerung werden nach dem Gusto der Amtsvorsteherin Fehr informiert oder eben nicht!
Die zuständigen Justizkommission des Zürcher Kantonsrats ist gefordert!