Die FINANZKONTROLLE ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons Zürich. Sie unterstützt den Kantonsrat und den Regierungsrat und führt Abschluss und Aufsichtsprüfungen durch. Die Finanzkontrolle ist unabhängig und ungebunden.
Die GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION (GPK) übt im Auftrag des Kantonsrates die parlamentarische Kontrolle über die Geschäftsführung des Regierungsrates, der kantonalen Verwaltung und weiterer Träger öffentlicher Aufgaben aus. Sie prüft diese auf ihre Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und führt hierzu Anhörungen und Visitationen durch, nimmt Einsicht in Akten und behandelt die Geschäfte und Rechenschaftsberichte der beaufsichtigten Stellen. Dabei verfügt die GPK über weitreichende Informationsrechte. Sie weist auf festgestellte Missstände hin und gibt Empfehlungen ab. Zudem kann die GPK, wie jede andere parlamentarische Kommission, parlamentarische Vorstösse lancieren.
Die Saga Justizsoftware
Seit mehr als einem Jahrzehnt sollte das derzeit in Betrieb stehende Justizinformationssystem (RIS1 und RIS2) ersetzt sein. Nach mehreren, sehr teuren Anläufen (u.a. mit einem 2024 gescheiterten Projekt namens FAJuV/ELFA der 100% im Besitz der öffentlichen Hand, inkl. Kanton Zürich, stehenden Firma Abraxas) hatte die Direktion der Justiz und des Innern (JI) mit freihändiger Direktvergabe den Neustart des Projektes für CHF 32.7 Mio an eine externe Auftragnehmerin/Projektentwicklerin vergeben (Fachapplikation Gina der Glaux Group AG): Regierungsratsbeschluss Nr. 821/2024 | Kanton Zürich
Um die Vorgänge bei dieser Vergabe zu klären, wurde die Finanzkontrolle des Kantons Zürich mit einer Aufsichtsprüfung bei der JI beauftragt. Der Bericht liegt vor:
Die Finanzkontrolle beurteilt das Vorgehen der JI beim Informatikprojekt für den Justizvollzug als zweckmässig und pragmatisch, sieht aber die freihändige Neuvergabe und die erfolgte Kostensteigerung als kritisch und empfiehlt ein engmaschiges Controlling sowie eine verbesserte Berichterstattung zu den kantonalen IT-Schlüsselprojekten!
Auch eine Medienmitteilung der GPK liegt vor: pdf
Unerfreulicher IST-Zustand
Die JI jubiliert: „Bericht der Finanzkontrolle schafft Klarheit“, während die GPK feststellt: „Regierungsrat muss bei Informatikprojekten besser informieren“
FAZIT
- Wieder einmal wird offensichtlich: Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich befindet sich zwischen Hammer und Ambos – es ist unmöglich als „unabhängiges“ Finanzaufsichtsorgan wirken zu können, wen man sowohl die „zu prüfende Behörde“ (Regierungsrat) als die „beauftragende Behörde“ (hier GPK) unterstützen muss.
- Das Finanzkontrollgesetz (FKG, 614) muss revidiert werden! Doch: Wo kein Wille kein Weg! Siehe auch u. a. Die Tribüne, 9. April 2024: Kantonaler Kontroller mit umfassenden Kompetenzen ist längst überfällig – Gesamtregierungsrat in der Pflicht | Die Tribüne
- Die JI unter RR Jacqueline Fehr – in gewohnter Manier – sieht auch bei diesem Geschäft keine eigenen Fehler und tanzt wie gewohnt weiter…
- …und die GPK scheint den Schwanz einzuziehen, nachdem sie anlässlich der Kantonsratssitzung vom 17.3.2025 von der Justizdirektorin desavouiert wurde (siehe Die Tribüne vom 17.3.25)
- Der Fall FaJuV/ELFA zeigt exemplarisch die Unwegsamkeit bei der Arbeit einer aus mehreren Parteien mit verschiedenen Agenden zusammengesetzten Oberaufsicht (GPK) und eines an zwei Auftraggeber rapportierendes Kontrollorgans (Finanzkontrolle des Kantons Zürich).
Anhang:
30.5.25
15.5.25
21.3.25
17.3.25
27.6.24