Am Anfang steht eine Anfrage

Eingangs ihrer Anfrage, KR-Nr. 292/2025 «Überprüfung sämtlicher vom Kanton Zürich erhobener Gebühren» stellen die Kantonsräte Claudio Zihlmann (FDP, Zürich), Marcel Suter (SVP, Thalwil) und Thomas Anwander (Die Mitte, Winterthur) fest:

«Neben den Steuern stellen die vom Kanton Zürich erhobenen Gebühren einen erheblichen Kostenfaktor für die Unternehmen dar. Während der Kanton bei den Unternehmens-steuern im interkantonalen Vergleich auf dem letzten Platz liegt, hätte der Regierungsrat bei den Gebühren die Möglichkeit, rasch für eine Entlastung und damit für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes zu sorgen.»

Frage um Frage

Die drei bürgerlichen Kantonsräte fragten deshalb unter andrem den Regierungsrat (RR), weshalb der Kanton Zürich nicht über eine zentrale, öffentlich zugängliche Aufstellung sämtlicher kantonaler Gebühren und ihrer Bemessungsgrundlagen verfüge? Und ob der Regierungsrat die Einschätzung teile, dass eine solche Aufstellung die Transparenz für die Unternehmen und die Bürger erhöhe? Wenn nein, warum nicht? Sie baten um eine Aufstellung aller Gebühren und deren Bemessungsgrundlage und wollten wissen, ob die heute erhobenen Gebühren, inkl. Bemessungsgrundlagen regelmässig überprüft und angepasst würden, wenn ja in welchen Abständen? Und sie fragten, ob der Regierungsrat bereit ist, alle kantonalen Gebühren zu überprüfen, ob die erhobenen Gebühren dauerhaft dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entsprächen und welche Gebühren schon heute gesenkt oder gestrichen werden müssten, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben von Kostendeckung und Ä   quivalenz (Gleichwertigkeit) nicht mehr erfüllen? Auch der fortschreitenden Digitalisierung und deren Einfluss auf derzeit erhobene Gebühren wurden mehrere Fragen gewidmet. Ganz wichtig erscheint den drei Parlamentariern auch erfahren, bei welchen Gebühren der Kanton Zürich im interkantonalen Vergleich über dem Durchschnitt liegt und welche Schlüsse und Handlungsoptionen der RR daraus zieht?

Wenige klare-, dafür viele ernüchternde Antworten auf die Anfrage

Der RR bezog – wie fast usus – defensiv Stellung: Eingangs stellte er fest, weder das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) noch ein anderer Erlass enthalte eine Rechtsgrundlage für die Führung einer Aufstellung aller kantonaler Gebühren und deren Bemessungsgrundlagen. Hingegen würden die «Entgelte» im jährlichen Geschäftsbericht festgehalten (2024: CHF 3.647 Milliarden). «Gebühren und Amtshandlugen» machten ur knapp 9% der gesamten Entgelte aus. Der Grossteil der Entgelte (77%) entfalle auf «Spital und Heimtaxen, Kostengelder» sowie «Benutzungsgebühren und Dienstleistungen» (Benützung öffentlicher Einrichtungen, Geräte und Mobilien sowie beanspruchte Dienstleistungen, die alle keine Amtshandlung darstellten). Nein, er der RR, teile nicht die Ansicht der Fragesteller, dass eine systematische Aufstellung der «Entgelte» die Transparenz erhöhen würde. Eine solche Aufstellung würde einen grossen Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert verursachen; es bestünden ja zahlreiche Gebührengrundlagen. Als Beweis dazu wurden auf -10- kleingedruckten A5 Seiten 153 Gesetzesgrundlagen auf Gesetzesstufe für Gebühren und Abgaben aufgelistet. «Zur Vollständigkeit» müsse zusätzlich erwähnt werden, dass kantonale und kommunale Verwaltungsstellen auch Gebühren gestützt auf Bundes-recht erheben würden (Beispiel: Betreibungs- und Handelsregisterämter). Es finde keine zentral gesteuerte- und regelmässige, systematische Neuprüfung aller kantonaler Gebühren statt. Dies täten aber die einzelnen Direktionen regelmässig («Wunschdenken»?). Nach Ansicht des RR bestehe angesichts der angelaufenen Teuerung kaum Handlungsspielraum für Gebührensenkungen. Eine gesonderte Aufschlüsselung nach einzelnen Gebührenarten könne nicht erfolgen, da keine diesbezüglichen Daten vorliegen würden…

Fazit

Der RR lässt die Anfragesteller ins Leere laufen. Er scheint vom Grundsatz bürgerlicher Politik «Möglichst tiefe Gebühren und Abgaben» nicht allzu viel zu halten und nicht gewillt, die staatliche Gebührenkrake, wo immer möglich zu beschneiden und sie damit in den Griff zu bekommen. Die Antwort der Regierung auf die Anfrage der drei bürgerlichen Kantonsräte ist inspirationslos. Ob in der nächsten Amtszeit 2027-2031 eine personell erneuerte Regierung (3 – 5 von 7 RR treten zurück) mehr Wille zeigt, den Gebührendschungel auszuholzen, steht in den Sternen.