Gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes (KiG, 180.1) des Kantons Zürich übt der Kantonsrat die staatliche Oberaufsicht über die kantonalen kirchlichen Körperschaften aus. Er nimmt deren Jahresbericht und Jahresrechnung zur Kenntnis.
Am 1.12.2025 debattiert das Zürcher Kantonsparlament über die Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der Negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen für das Jahr 2024 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft, der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde und nimmt diese wohl wieder einmal einstimmig zur Kenntnis.
Kirchensteuergelder an muslimische Organisationen
Das Parlament der Reformierten Kirche im Kanton Zürich (Synode) hat am 18.11.25 mit 69:33 Stimmen beschlossen, dass die Vereinigung der muslimischen Organisationen in Zürich (Vioz) neu insgesamt CHF 1.5 Millionen (jährlich CHF 500′) für ein Bildungsprogramm sowie die muslimische Seelsorge in Spitälern erhält. Die muslimische Gemeinschaft erhält schon seit längerem jährlich CHF 75′ von der Reformierten Kirche.
Auch die Römisch-Katholische Körperschaft hat beschlossen, in den Jahren 2026 bis 2031 mit insgesamt CHF 6 Mio muslimische, orthodoxe und weitere, nicht anerkannte Religionsgemeinschaften zu unterstützen. Ein Teil dieser Gelder entstammt unweigerlich auch aus der Zwangsbesteuerung der juristischen Personen im Kanton Zürich.
Markanter Mitgliederschwund
Seit 2020 ist die Mehrheit der Zürcher Bevölkerung sekulär eingestellt!
Auch im vergangenen Geschäftsjahr 2024 (und in diesem Geschäftsjahr wird es wohl nicht viel anders sein) sind wiederum rund 3% der Mitglieder aus der Evangelisch-Reformierten- (rund 11’700 Personen) und die Römisch-Katholischen Kirche (rund 10’000 Personen) im Kantons Zürich ausgetreten.
Fazit
- Die Negative Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen im Kanton Zürich ist aufgrund der Zahlungen der Evangelisch-Reformierten „Landeskirche“ und der Römisch-Katholischen Gemeinschaft im Kanton Zürich an die VIOZ zumindest teilweise n i c h t gegeben!
- Und die negative Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen im Kanton Zürich ist auch nicht eingehalten worden, da die „Landeskirchen“ auch im Jahr 2024 wieder durch politische Aktionen und Äusserungen aufgefallen sind.
- Die Austritte aus den „Landeskirchen“ haben ein Ausmass angenommen, welches nicht einfach Jahr für Jahr durch die Parlamentarier ignoriert werden kann. Die Debatte im Rat wird interessant zu beobachten sein.