- Der KEF (Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan 2026 – 2029) und der Budgetentwurf 2026 sind erstmals nicht mehr an die Parteisekretariate, Medien und an Dritte versandt worden. Es ist davon auszugehen, dass das in gedruckter Form für genaues Arbeiten über die Jahre nachvollziehbare, unentbehrliche Arbeitsinstrument erstmals auch nicht mehr den einzelnen Amtsstellen der Konsolidierungskreise 1000 – 9540 zur Verfügung gestellt wurde.
- Der Staatskalender des Kantons Zürich (200 Jahre altes-, 600-seitiges Zürcher Ämterverzeichnis) wird nicht mehr publiziert. Es wird nur noch ein sogenanntes „Online Behördenverzeichnis mit Suchmaske“ mit der Angabe der Personen in Führungsfunktion ins Netz gestellt (Beispiel: Leiter und Stv. Leiter einer Staatsanwaltschaft, nicht mehr alle Staatsanwälte, die Steuerkommissare, Spezialisten in den einzelnen Fachabteilungen des Tiefbauamtes etc.) publiziert. Ca. vor zwei Jahren wurde die Zentrale Telefonzentrale der Kantonalen Verwaltung mehr oder weniger abgerüstet: Es ist nicht mehr möglich, innert nützlicher Frist ohne vorgängige Kenntnis der direkten Telefonnummer, einen bestimmten Spezialisten in der Kantonsverwaltung zu finden oder sich an eine bestimmte Fachstelle verbinden zu lassen. Das nennt man „gezielten Abbau des Service Public“ mit entsprechenden Kostenfolgen für den Bürger und den Staat.
- Der Regierungsrat forderte anlässlich der derzeit im Kantonsrat beratenen Revision des Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, 170.4) eine Paragraphenänderung mit dem Ziel, dass sämtliche verwaltungsinterne Protokolle in Zukunft geheim erklärt und aus dem Kollegialitätsprinzip hinaus Einsicht verweigert hätte können werden. Dies scheint der Regierung gemäss derzeitigem Beratungsstand (1. Lesung noch nicht abgeschlossen) nicht zu gelingen.
- Der wöchentlich Kantonsratsversand in gedruckter Form soll ab Herbst 2025, gemäss Entscheid der Geschäftsleitung des Kantonsrats, nicht mehr versandt werden
Die Einrichtung einer Subventionsdatenbank wird vom Regierungsrat kategorisch abgelehnt. Begründet wird die ablehnende Haltung der Regierung auf eine derzeit hängige Motion Senn (KR-Nr. 171/2025) aus den Reihen von FDP, SVP, GLP und Die Mitte mit einer fehlenden Rechtsgrundlage, bedeutendem personellem und materiellem Mehraufwand ohne entsprechendem Nutzen! sowie damit, dass Staatsbeiträge nur „eine von vielen Arten staatlichen Handelns“ seien.
Gleichzeitig soll auf das Budgetjahr 2026 hin der Beschäftigungsumfang der Kernverwaltung (Direktionen und Staatskanzlei) um weitere 600 Vollzeitstellen (ohne Temporär- und Dritte Dienstleister) auf 30270 Vollzeitstellen ausgebaut werden. In diesem Stellenetat sind sind Abteilungen namens „Generalsekretariat“ mit 97.7 Stellen bei der Direktion der Justiz und des Innern (inklusive Medienstelle mit 6 Mitarbeitern), das Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion mit 56.5 Stellen, das Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion mit 62.3 Stellen und 399.3! Stellen im Generalsekretariat der Bildungsdirektion enthalten.
Paradebeispiel eines überdotierten Verwaltungsapparats ist die personelle (Über-) Besetzung der verschiedenen Medienstellen der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, JII (Leitung Regierungsrätin Jacqueline Fehr, SP): Es werden 6! Mitarbeiter in der Kommunikationsstelle im Generalsekretariat beschäftigt, weitere 6 Mitarbeiter beschäftigt die Abteilung Kommunikation von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) und 2 Mitarbeiter die Jugendstrafrechtspflege. Weitere Medienbetreuer und Kommunikationsmitarbeiter sind bei den Staatsanwaltschaften und der Fachstelle Integration beschäftigt.
Fazit/Kommentar
- „Ausdruck einer Haltung, dass es das Volk nichts angeht, was in den Amtshäusern besprochen wird“ („Behördenprotokolle bleiben öffentlich“, NZZ, 16.9.25)
- Weitere Schritte zwecks Intransparenz und Verwedelung staatlichen Handelns
- „Der Kanton lässt über hundert Steuerkommissare veschwinden -und spricht von Transparenz“ („Zürichs neues Ämterverzeichnis hat Lücken“, NZZ, 16.9.25)
- Ob die Schaffung einer Zürcher Öffentlichkeitsbeauftragten in Personalunion mit der Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Revision des IDG etwas Abhilfe gegenüber offensichtlicher Intransparenz-Bemühungen seitens der Kantonsregierung und ihrer Verwaltungs-Tai-Pan’s schaffen wird, steht in den Sternen!
- Weitere Aufblähung eines immer intransparenteren Verwaltungsapparats