Haben im Stadtparlament der Stadt Winterthur Lobbyisten des Organisierten Verbrechens (OK) oder terroristischer Kräfte Einfluss genommen? Oder hat einfach nur orwellsche Ideologie Einzug in den Köpfen eines grossen Teils der Parlamentarier dieser wohlstandsverwahrlosten Stadt Einzug gehalten?
Gestützt auf Art. 24 lt. b. der Zürcher Kantonsverfassung in Verbindung mit § 120 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte reichte das Stadtparlament von Winterthur im Zürcher Kantonsrat (KR-Nr. 330/2025) eine Behördeninitiative betreffend Verbot biometrischer Gesichtserkennung ein.
Der Beschluss wurde am 15.9.2025 mit 44:12 Stimmen durch das Stadtparlament von Winterthur gefasst. Einzig die Fraktion der GLP (8) und vereinzelte Mitglieder von Grüne/AL (2) und FDP (2) stimmten gegen die Initiative oder enthielten sich. Die grosse Mehrheit der anwesenden 47 Parlamentarier und Parlamentarierinnen, davon die grosse Mehrheit der Fraktion der FDP, alle Mitgliedern der SVP Fraktion!!, der Mitte und der linken Fraktionen und Parteien stimmte für die Initiative.
Initiativtext
„Die kantonale Gesetzgebung (insbesondere § 32 des Polizeigesetzes PolG) ist dahingehend zu ändern, dass biometrische Gesichtserkennung an allen öffentlich zugänglichen Orten verboten wird. Nur auf richterlichen Beschluss dürfen ausschliesslich Behörden, aber keinesfalls Private, diese Technologie an einzelnen, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einsetzen. Jeder Einsatz muss zeitnah mittels Medienmitteilung bekannt gemacht werden. Bei bewilligten Demonstrationen, Kundgebungen oder Sportveranstaltungen darf biometrische Gesichtserkennung nie zum Einsatz kommen“.
Begründung der Initianten
„Der Einsatz von Systemen zur biometrischen Gesichtserkennung breitet sich rasant aus. Solche Software wird gemäss Recherchen teilweise schon heute von kantonalen Polizeiorganen genutzt, obwohl umstritten ist, ob die existierenden Rechtsgrundlagen hierfür ausreichend sind. § 32 PolG ist vage formuliert and antizipiert den technologischen Fortschritt ungenügend. Die neuen Möglichkeiten wecken Begehrlichkeiten der Strafverfolgung, die jedoch nicht in Einklang mit den allgemeinen Menschenrechten stehen. Wird eine Gesichtserkennungssoftware an die bereits vorhandenen Videoüberwachungssysteme gekoppelt, schafft dies die Voraussetzung, eine weiträumige, anlasslose und permanente Massenüberwachung durchzuführen. Eine funktionierende Demokratie wie die Schweiz hat dies nicht nötig. Deshalb darf biometrische Gesichtserkennung insbesondere bei politischen Aktivitäten oder Grossveranstaltungen nicht zum Einsatz kommen. Polizeiarbeit darf nicht unreguliert bleiben, denn sonst würde eine Entwicklung zu Zuständen totalitärer Staaten begünstigt. Doch nicht nur Behörden sind versucht, einen Nutzen aus biometrischer Gesichtserkennung zu erzielen. Zunehmend wird der Einsatz auch von privaten Akteuren und halbstaatlichen Organisationen in Betracht gezogen, mitunter auch aus kommerziellen Überlegungen. Das Verbot von biometrischer Gesichtserkennung muss daher für alle öffentlich zugänglichen Orte, wie zum Beispiel Einkaufszentren, Bildungseinrichtungen, Veranstaltungsorte oder Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs im ganzen Kanton gelten.„
Beispiel eine Worst-Case-Szenarios
Es hat sich eine extremistische Gruppe im Kanton Zürich oder in der Schweiz gebildet oder eine ausländische, terroristische Gruppierung hat unser Land infiltriert und den Kanton Zürich für einen Terroranschlag ausgewählt. Die Schweiz, eines der reichsten Länder der Welt, bildet womöglich immer für gewisse extremistischen Gruppierungen ein „interessantes“ Angriffsziel. Ziel der Extremisten ist es, möglichst viel Chaos anzurichten und Menschenleben auszulöschen. Getan werden soll dies anlässlich eines Länderspiels, einer Welt- oder Europameisterschaft, eines Grosskongresses oder einer Grossveranstaltung. Zum Einsatz kommen bewaffnete Drohnen. Die Gruppierung teilt sich in kleine Einsatztrupps auf und logiert in Airbnb Wohnungen. Nach einem ersten Angriff zur Mittagszeit am Tag X kommt es zu Hunderten von Toten und Verletzten. Dank der Mitarbeit mit ausländischen Sicherheitsdiensten werden noch am gleichen Tag, 2 Stunden nach der Tat, ca. um 16.00 Uhr, 4 Verdächtigte durch die schweizerischen Sicherheitskräfte identifiziert und gesucht. Leider können, nach richterlicher Ermächtigung, welche um ca. 18.00 vorliegt, nur gleichentags bis 24.00 Uhr biometrische Gesichtserkennungssysteme eingesetzt werden. Der leitende Staatsanwalt und die Führung der Kantonspolizei überlegen sich ernsthaft, ob sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, welche den Einsatz von Gesichtserkennung per Gesetz an zwei folgenden Tagen kategorisch verbieten, die Technologie erst am Folgetag einsetzen…(Die unsinnige Initiative der Mehrheit der Winterthurer Parlamentarier wurde aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses des Zürcher Kantonsrates zu Gesetz, da dagegen auch auf kantonaler Ebene kein Gesetzesreferendum ergriffen wurde…).Leider kam es um 23.00 Uhr vor der Bahnhofshalle des Zürcher Hauptbahnhofs, wo sich viele gestrandete Reisende gesammelt hatten, zu einem weiteren terroristischer Angriff mit vielen Toten und Verletzten. Die Täter haben frühmorgens am Folgetag, via die gesetzlich vorgeschriebene Medienmitteilung, von der biometrischen Fahndung der erfahren und bewegten sich konsequent nur noch mit Masken und Perücken. Auch am Folgetag haben die Sicherheitskräfte, um ca. 10.00 Uhr, mehrere mögliche Helfer und Helfershelfer identifiziert. Nach diesen Personen darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben gleichtags nicht mit Hilfe biometrischer Gesichtserkennung gefahndet werden…
Fazit
- Es handelt sich hier um eine kantonale Behördeninitiative, basierend auf orwellscher Ideologie, welche von der grossen- (auch bürgerlichen) Mehrheit der Mitglieder des Winterthurer Stadtparlaments unterstützt wird.
- Die Mehrheit der Unterstützer dieser Initiative im Winterthurer Parlament hat weder Ahnung aktueller Bedrohungsszenarien noch möglicher Abwehrmethoden dagegen. Sie hat offensichtlich auch nicht versucht, sich ein Bild davon zu machen!
- Am 8. März 2026 sind Kommunalwahlen in Winterthur: Sogar der Kandidat der SVP für den Stadtrat und Fraktionspräsident im Stadtparlament dieser Partei hat die orwellsche Initiative unterstützt (Zitat aus seinem Votum: „Wir beziehen unsere Meinung nicht von der Kantonsratsfraktion, sondern wir haben eine eigene“…“In diesem Sinne können wir gut leben damit, wenn das nicht perfekte Signal dann auch an den Kantonsrat übermittelt wird“)! Ob solch unqualifizierter Aussage muss die Frage in den Raum gestellt werden, ob einzelne Kantonsratsmitglieder nicht auch gut damit leben könnten, wenn der Kandidat Hartmann im Frühjahr 2026 nicht gewählt würde?