KI schreibt: „Der Ausstand beim Baurekursgericht (BRG) dient der Sicherung der Unbefangenheit. Ein Ausstandgrund liegt vor, wenn eine Person ein persönliches Interesse hat, mit Parteien eng verbunden ist oder durch Vorbefassung befangen scheint (vgl. Art. 5a Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 175.2, VRG)“

Baurekursgericht stellt fest, dass es den Gemeindeversammlungen von Hinwil und Hittnau nicht zusteht, in ihren Bau- und Zonenordnungen (BZO) Abstandsvorschriften für Windkraftanlagen festzusetzen! 

Die Baudirektion des Kantons Zürich (BD) wird von einem grünen Politiker (Regierungsrat Martin Neukom) geleitet. Basierend auf der Energiestrategie 2022 und Energieplanung des Regierungsrates plant die BD von Neukom in 19 Gebieten des Kantons Zürich Standorte für Windkraftanlagen. Diese Pläne stossen auf massiven Widerstand. Die Gemeinden Hittnau und Hinwil hatten in Voraussicht darauf ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) mit dem Plazet ihrer Gemeindeversammlungen angepasst und insbesondere Abstandsvorschriften für Windanlagen festgesetzt:

So hat Hittnau in ihrer durch die BD nicht genehmigten BZO einen Abstand von 800m von bewohnten Gebäuden zu Windkraftanlagen festgesetzt. Und die Gemeinde Hinwil hat in ihrer durch die BD nicht genehmigten BZO einen Abstand von 1000m von bewohnten Gebäuden zu Windkraftanlagen festgesetzt und zusätzlich deren Maximalhöhe auf 120m begrenzt.

Urteile des Baurekursgerichts des Kantons Zürich (3. Abteilung)

Die 3. Abteilung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich hat

in Sachen Politische Gemeinde Hittnau und Politische Gemeinde Hinwil

gegen Baudirektion des Kantons Zürich

betreffend Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich und Nichtgenehmigung der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Windkraftanlagen) der Gemeinden Hittnau und Hinwil Urteile gefällt:

Dem Spruchkörper gehörten an:

  • Gabriele Kisker (Abteilungspräsidentin, Grüne)
  • Baurichterin Sabine Ziegler (SP)
  • Baurichter Thomas Regli (SVP)
  • Gerichtsschreiber Paul Wegmann

Gemeindeversammlungsbeschlüsse „kassiert“

Die Rekurse der Gemeinden Hittnau und Hinwil gegen die Baudirektion und deren Verfügungen zur Nichtgenehmigung der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanungen der beiden Gemeinden (betreffend Windkraftanlagen) wurden vom Baurekursgericht abgewiesen (Begründungen siehe obige pdf-Links).

Damit hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung, bestätigt, dass der Entscheid der Baudirektion, zwei demokratische Entscheide der Gemeindeversammlungen von Hittnau und von Hinwil zu „kassieren“, rechtens ist. 

Fragen zum Spruchkörper (für beide Urteile gleicher Spruchkörper) und zur Verletzung der Gemeindeautonomie

Wer seit geraumer Zeit beobachtet, wie der Zürcher Regierungsrat „funktioniert“, der versteht, dass der Gesamtregierungsrat einem seiner Mitglieder nicht vorgibt, wie er verordnen soll und darf und wie nicht. Somit darf davon ausgegangen werdem, dass die Nichtgenehmigung der Teilrevision der kommunalen BZO der beiden Gemeinden ein rein politischer Entscheid des grünen Regierungsrats Neukom ist.

Wird gegen einen solchen Entscheid Rekurs erhoben, so muss in einer Demokratie gesichert sein, dass der Spruchkörper am angerufenen Gericht unabhängig und unvoreingenommen ist und urteilt.

Die Tribüne bezweifelt dies im Fall des Spruchkörpers der beiden hier genannten Urteile!

Warum?

  • Die Abteilungspräsidentin der 3. Abteilung des Baurekursgerichts und alt Gemeinderätin der Stadt Zürich, Gabriele Kisker (Grüne) ist „die Mutter des Laubbläserverbots in der Stadt Zürich“ und hat sich als militante und erfolgreiche Abbauerin von Parkplätzen in der Stadt Zürich einen Namen gemacht.
  • Baurekursrichterin und alt Kantonsrätin Sabine Ziegler (SP, Stadt Zürich), welche 2013 wegen Amtsgeheimnisverletzung (Verletzung des Kommissionsgeheimnisses) mittels Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft verurteilt wurde, hat sich im Kantonsrat einen Namen als militante Kämpferin für grüne Anliegen gemacht (Member Profile | Sabine Ziegler)

Fazit

  • Die Abteilungspräsidentin der 3. Abteilung des Baurekursgerichts erscheint offensichtlich befangen, ist sie doch Mitglied der gleichen Partei (Grüne) wie der verordnende Magistrat, Baudirektor RR Neukom: Frau Kisker hätte in den Ausstand treten müssen, was diese aber nicht tat. Dies ist ein Verstoss gegen VRG, Art. 5 a)!
  • Eine Zusammensetzung wie im vorliegenden Fall eines Spruchkörpers eines Zürcher Gerichts darf so nicht beschlossen werden respektive bestehen bleiben. Das Gerichtspräsidium (Präsident: Claude Reinhardt, FDP Erlenbach, Vizepräsidentin Gabriele Kisker, GP Zürich) ist gefordert.
  • Dieses Gerichtsurteilt bestätigt einmal mehr die Befangenheit von Richtern in unserem Kanton bei einer Urteilsfindung.
  • Generell ist von Richtern und ganz besonders von Abteilungspräsidenten eines Gerichts in unserem Land und in unserem Kanton zu erwarten, dass sie bei Fällen wie dem hier geschilderten von sich aus in den Ausstand treten!
  • Die Aufsichtsbehörde über das Baurekursgericht des Kantons Zürich, das Kantonale Verwaltungsgericht, muss in dieser Sache tätig werden und das Gerichtsurteil kassieren. Tut sie es? Dies ist leider zu bezweifeln und gerade auch aus diesem Grunde müssen die politischen Entscheidungsträger in unserem Kanton (Parteien und Kantonsräte) endlich tätig werden und es müssen noch konkretere gesetzliche Vorgaben betreffend die (politische) Befangenheit gemacht werden!
  • Die Gemeindeautonomie von Hittnau und Hinwil wurde mit der Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich und dem Urteil des BRG verletzt!