Wohl kein privater Auftraggeber könnte sich ein Loch von CHF 27 Mio auf einen Kredit von CHF 95 Mio erlauben, ohne personelle Konsequenzen oder sogar ohne pleite zu gehen!
Was sind die Konsequenzen beim Staat? Rücktritt des obersten Verantwortlichen (Kantonaler Baudirektor) oder des zuständigen Amtsleiters (AWEL)? Denkste!
Mit RRB (Regierungsratsbeschluss) 869. Wasserbau, Hochwasserschutz, Sihl, Zürichsee, Limmat, Entlastungsstollen Thalwil (Bauarbeiten Los 1 Bau, Vergabeerhöhung) vom 20. August 2025 wird die Vertragssumme für den Bau des Entlastungsstollens Thalwil (Los 1: ARGE Marti Entlastungsstollen Thalwil) von CHF 95’373’447 um CHF 27’626’552 auf CHF 123 Mio erhöht. Dieser Betrag, so der Regierungsrat (RR), könne sich für ausstehende Rechnungen und weiteres Unvorhergesehenes um rund CHF 3 Mio erhöhen. Die gesamte Vergabesumme betrage somit CHF 126 Mio.
(Für das gesamte Projekt wurden ursprünglich vom Kantonsrat mit Beschluss vom 10. Mai 2021, Vorlage 5642, ein Objektkredit von CHR 175 Mio zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft bewilligt (offenbar mehrere Lose).
Kredit-Überschreitungen
Mit RRB Nr. 1110/2021 vergab der RR die Leistungen für den Bau des Entlastungsstollens Thalwil, einschliesslich des Einlaufbauwerks an der Sihl und des Auslaufbauwerks, an die ARGE Marti Entlastungsstollen Thalwil.
Während der Ausführungen sind gemäss der Baudirektion (BD) „begründete und nicht vorhersehbare, zusätzlich notwendige Leistungen“ im Umfang von rund CHF 12.7 Mio erforderlich geworden. Zu diesen Leitungen zählten insbesondere Verstärkungsmassnahmen und zusätzliche Baumassnahmen beim Auslaufbauwerk, zusätzliches Abführen und Aufbereiten von belastetem Aushubmaterial beim Einlauf- und Auslaufbauwerk, Gleis- und Fahrleitungsarbeiten!
Zudem seien aufgrund von Teuerung! Mehrkosten von CHF 4.2 Mio entstanden. Bis zum Bauende werde dazu noch mit einer zusätzlichen Teuerung von rund CHF 2.7 Mio gerechnet. Des weiteren seien in der Endvergabe die Regieleistungen nicht enthalten, die sich voraussichtlich auf CHF 1.2 Mio belaufen würden. Bis zum Bauende werde zudem von weiteren (im RRB nicht quantifizierten) Leistungen von rund CHF 2.8 Mio sowie einem zusätzlichen, (im RRB nicht quantifizierten) Mehrausmass von rund CHF 3.9 Mio ausgegangen.
Die Zusatzarbeiten müssten durch dieselbe Auftragnehmerin ausgeführt werden, weil sie die bereits im Grundauftrag vergebenen Leistungen ergänzten und nur dadurch erhebliche technische Schwierigkeiten und substanzielle Mehrkosten verhindert werden könnten, so die Baudirektion. Deshalb seien gestützt auf Ar. 21 Abs. 2 lit. e. der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15.11.2029 (LS 720.1) die Zusatzarbeiten an die bereits berücksichtigte Auftragsnehmerin (ARGE Marti) zu vergeben.
Fazit
- Neben einer offensichtlich schludrigen Kreditierung (u. a. fehlende Regiearbeiten, fehlende „Teuerung“, fehlende Quantifizierung „Mehrausmass“ etc. so die Baudirektion) hat die Baudirektion, respektive die Finanzdirektion, gemäss Information gut informierter Dritter, die zuständigen Stellen des Kantonsrats (kreditsprechende Stelle) bis dato nicht informiert.
- Wie steht es um die Teuerung in unserem Land? Allgemeine Teuerung und „Bauteuerung“? Sind (auch) da etwa auch wieder einmal Kartelle am Werk und drückt der Staat die Augen zu, ist er blind oder rechnet er nur falsch?
- Die Argumentation mit der „Bauteuerung“ schreit zum Himmel!
- Medien und Bevölkerung wurden bis dato durch die (auch) bei der BD üppig besetzte Medienstelle offensichtlich nicht informiert: Wozu werden diese Leute überhaupt beschäftigt? Nur für Gutwetterberichte und nicht um auch nach „unangenehmen Vorfällen“ ihrer Pflicht nachzukommen und die Öffentlichkeit, die Medien und insbesondere auch die „zahlenden“ Steuerpflichtigen zu informieren?
- Wie steht es mit den anderen Lose? Gibt es oder ist mit weiteren (ev. substantiellen) Kreditüberschreitungen zu rechnen?
- Die Kantonale Finanzkontrolle ist durch Die Tribüne vom Fall informiert. Interessant wird zu verfolgen sein, ob diese eher lasche Aufsichtsbehörde, die geschildereten, massiven Kredit-Überschreitungen im Detail untersuchen wird? Wir die Finanzkontrolle, welche meist keine Konsequenzen fordert, in diesem Fall solche fordern oder es wieder einmal bei einem internen „Berichtlein“ an die ebenfalls nicht durch Aktivismus bekannte Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats belassen?
- Interessant auch, ob die Baudirektion die Öffentlichkeit von diesem sehr unschönen Vorfall mit Verspätung doch noch informiert?
- Und zu guter Letzt: Wird es in der kantonalen Verwaltung aufgrund dieses Vorfalls zu personellen Konsequenzen kommen oder wird wieder – wie fast immer – nichts geschehen, weder auf Stufe politischer Vorgesetzter (Baudirektor Martin Neukom, Grüne), Aufsicht (Finanzkontrolle) oder kreditbewilligender Stelle (Kantonsrat)?