VR ignoriert Lohndeckel – Axpo Holding «lebt» von den internationalen Handelsaktivitäten
Baustelle und Klumpenrisiko Axpo Holding
Die Axpo Holding ist zu rund 36.7% im Besitz des Kt. Zürich (18.3% direkt, 18.4% via EKZ). 2022 musste die Axpo Holding wegen unüberbrückbaren Liquiditätsengpässen aufgrund von Verwerfungen im internationalen Energiemarkt, sowie einer Schieflage im Eigenhandel, beim Bund um Hilfe ersuchen: Die Eidgenossenschaft stellte umgehend einen temporären Kreditrahmen von CHF 4 Mia zur Verfügung (siehe Amreins Stachel, 10.11.23). Im Geschäfts-jahr 2023/2024 stieg die Gehaltssumme der Konzernleitung auf total CHF 8.6 Mio (der Axpo Chef Christoph Brand «garnierte» CHF 1.8 Mio, 700’ mehr als im Vorjahr- siehe Amreins Stachel, 21.3.25). Der Unmut unter Politikern und Mitaktionären war gross, die Resonanz bei den Aktionärsvertretern dagegen klein oder gleich null.
Lohndeckel bleibt aus
Trotz Kritik seitens der Politik (Parlamentarier aller im Kantonsrat vertretenen Parteien verurteilten die Lohnexzesse scharf und stellten die Forderungen nach einer CHF 1 Mio Lohnobergrenze) sind weiterhin höhere Einkommen möglich (siehe Tages-Anzeiger vom 27.11.25). Mit den neuen-, durch den VR ausgearbeiteten und durch die Aktionärsvertreter an einer a. o. GV abgesegneten Vergütungsregeln (die Vertreter des Kt. ZH lehnten das Modell ab, während es die Vertreter der EKZ überwiesen), wurden die Forderungen der Politik offensichtlich nicht umgesetzt. Neu soll eine «durchschnittliche Maximalhöhe» die Messlatte bilden, was weiter höhere Gehälter als den geforderten CHF 1 Mio-Lohndeckel/ GL-Mitglied ermöglicht. Die genaue Lohnsumme für das abgelaufene Geschäftsjahr wird die Axpo anlässlich ihrer Berichterstattung zum Geschäftsbericht 2024/25 am 11.12.25 veröffentlichen. Eine Desavouierung der Öffentlichkeit und von Steuerzahlern und Politik ist die Nicht-Stellungnahme des EKZ-VR (Staatsbetrieb) zu seinem Abstimmungsverhalten: «Details zu internen Entscheidungsprozessen teilen wir nicht öffentlich mit» (Tages-Anzeiger 27.11.25).
Parlamentarischer Vorstoss zu den Handelsrisiken und Verkaufsaktivitäten der Axpo
Die Kantonsräte Paul von Euw (SVP, Bauma), Rosmarie Joss (SP, Dietikon) und Tobias Weidmann (SVP, Hettlingen) haben eine Anfrage, KR-Nr. 377/2025, «Gefahr vor Handels- und Verkaufsaktivitäten der Axpo) eingereicht. Antwort dazu ist 3/26 zu erwarten. Die Axpo-Gruppe (inklusive CKW) ist derzeit noch die grösste Stromversorgerin unseres Landes. Gemäss den Geschäftszahlen 23/24 hat die Axpo 52% ihres Gewinns vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus dem Bereich Handel und Verkauf erwirtschaftet. Demgegenüber sind die Geschäftszahlen zur inländischen Stromversorgung weiterhin und verstärkt fallend (Stichwort Heimfall Wasserkraftwerke und Rückbau/Auslaufen der Konzessionen der schweizerischen Kernkraftwerke). Umso mehr scheint die Axpo-GL ihren Fokus auf einen verstärkten Ausbau der mit enormen Risiken verbundenen-, internationalen Handelsaktivitäten (führende internationalen Strom-Derivatehändlerin mit Vertretungen in 30 Ländern, u. a. auch in den USA!) und die Produktion von Solar- und Windenergie im Ausland zu setzen. Dies alles steht eindeutig im Widerspruch zu im kantonalen Energiegesetz und im EKZ-Gesetz festgehaltenen Grundsätzen (beide Gesetze wurden 2023 revidiert). Zusätzlich stellen sich grundsätzliche Fragen zu den Abschreibungsmethoden der Gruppe (exklusiv oder inklusive Rückbau und Entsorgung von Produktionsanlagen?).
Fazit
- Die Axpo kann ihre Stellung als führende Schweizer Stromproduzentin nicht halten (Stichwort Heimfall Wasserkraftwerke und Abschaltung/Rückbau Kernkraftwerke)!
- Aufgrund enormer-, aus dem internationalen Derivate-, Handels- und Produktions-Geschäft resultierender Risiken m u s s die Axpo rasch möglichst in eine CH-Produktionsgesellschaft und eine international tätige Handelsgesellschaft aufgeteilt werden: Einen Fall „Credit Suisse“ anlässlich der nächsten Schieflage im Derivate-Geschäft darf es nicht geben können. (Die Aktionäre – Kantone und Versorger – waren schon 2022 nicht in der Lage, rasch und genügend Liquidität einzuschiessen, der Bund musste Feuerwehr spielen. Und der Kanton Zürich darf nicht weiter für die Risiken des internationalen Handels- und Finanzgeschäfts der Axpo seitens von Dritten in die Pflicht genommen werden können.)
- Mittels eines neuen Axpo-Bindungsvertrags (ein von 8 Kantonen, inkl. Kt. ZH, genehmigter Entwurf wurde anlässlich einer Volksabstimmung 8/24 im Kanton Schaffhausen «versenkt») m u s s die Aufteilung der Axpo Holding in eine inländisch- und eine international tätige Gesellschaft beschlossen werden.