„Ein Cardioband ist vergleichbar mit einer Büroklammer in einem Servelat“ (Herzspezialist auf dem Platz Zürich)
„Treffen die Aussagen und Erkenntnisse der UK Oberholzer zu, so ist die Anzahl der Opfer im Fall UZH mindestens mit einem mittelgrossen Flugzeugabsturz zu vergleichen“ (Zürcher Politiker)
„Gesundheitsdirektorin verschläft Skandal, zeigt auf andere – Am Unispital starben 70 Herzpatienten, die anderswo überlebt hätten, Strippenzieher waschen weiter ihre Unschuld“ (Verschiedene Titelkommentare aus Inside Paradeplatz)
„Das Erste, was dem Anwalt P. durch den Kopf ging, als er vom Skandal am Unispital hörte, war nicht das Strafrecht: „Ich frage mich, was jetzt jene Leute tun, die erfahren, dass ein Angehöriger wegen einer fragwürdigen Behandlung gestorben ist?“ Er geht davon aus, dass es auf Staatshaftung durch das Unispital hinausläuft, also eine finanzielle Genugtuung. AuchAdrian Kägi geht davon aus, dass der Kanton Zürich für das Unispital als öffentlich-rechtliche Institution haften muss.“ (NZZ, 8.5.2026)
„Eine Strafanzeige auch gegen die Spitalführung. Dabei könnte es nicht nur um fahrlässige- sondern um vorsätzliche Tötung gehen, falls sich der Verdacht auf fehlende Aufklärung der Patienten bestätigt. Das sagt Anwalt A. K.: Ins Visier der Strafverfolgung könnten nicht nur Maisano und die anderen operierenden Ärzte, sondern auch die damalige Klinikleitung, die Spitaldirektoren und unter Umständen der Spitalrat kommen.“ (NZZ, 8.5.2026)
Kommentar zum Fall UZH
Die Spatzen pfiffen es vom Dach und trotzdem sind die meisten zuständigen Verantwortungsträger im Staate Zürich nicht oder nicht genügend tätig geworden:
- Abklärungen zu den vermuteten unnatürlichen Todesfällen an der Herzklinik des USZ wurden auf die lange Bank geschoben oder aber trotz eindeutiger Warnungen von Seite eines weltrenommierten Operateurs und Klinikleiters einfach nicht an die Hand genommen, respektiv nicht weiter verfolgt.
- Eine oder sogar mehrerer Strafanzeigen wurden nicht anhand genommen oder nach rudimentären Abklärungen nicht weiter verfolgt.
- Entweder befand man sich teilweise oder ganz für „nicht für zuständig“ oder („von Gesetzes wegen“) nicht zu den nötigen Schritten ermächtigt.
- Es scheint eine eine kollektive Solidarität (in Ärztekreisen) mit den Angeschuldigten und eine grundsätzliche Ablehnung bestanden zu haben, ein ungeprüftes Verfahren auch nur zu hinterfragen
- Eine erste externe Untersuchung (Audit der Herzchirurgie am USZ der Anwaltskanzlei Walder Wyss, 2/21) erkannte wohl Handlungsbedarf, aber keine strafrechtliche Relevanz.
- Auch die Politik (Kantonsrat) setze eine Untersuchungskommission ein, doch diese produzierte einen ellenlangen Papiertiger, liess es aber dabei und verfolgte ihre eigenen Erkenntnisse (siehe Punkt 41 des Untersuchungsberichts) nicht weiter- Auch sie reichte keine Strafanzeige ein, obwohl eine solche aufgrund der Erkenntnisse (Punkt 41) sehr wohl angebracht gewesen wäre.
Fazit
- Die meisten der involvierten staatlichen Institutionen waschen weiter ihre Hände in Unschuld und sind sich keiner Fehler bewusst.
- Administrativuntersuchungen betreffend die vier öffentlich-rechtlichen Spitäler im Kanton Zürich können neuerdings nun nach einer vom Regierungsrat respektive der zuständigen Gesundheitsdirektorin ein paar Tage vor Erscheinen des Berichts der UK Oberholzer geänderten Verordnung über die Spitalräte bei Bedarf durch die Gesundheitsdirektion angeordnet werden.
- Auf den Kanton Zürich kommen mit Sicherheit grosse Schadenersatzforderungen zu und Schaaren von Anwälten und Richtern werden auf Staatskosten auf Jahre hinaus beschäftigt sein
- Der Reputations-Schaden für das USZ, den Kanton Zürich, dessen Institutionen und die Politik ist immens!
- Der mögliche Einsatz einer PUK des Kantonsrats ist unnötig und würde wohl zu keinen weitern Erkenntnisse, neben den schon jetzt durch die Presse offengelegten Defiziten, führen (nur weiterer-, ellenlanger Bericht, Hunderte für Nichts verbratene „Sitzungsgeldern“ für und auch dies alles auf Kosten der Steuerzahler).
- Die Verjährung ist wohl schon jetzt bei mehreren, möglicherweise strafrelevanten Fällen eingetreten
- Seitens des USZ soll es eine Liste möglicher Betroffener geben. Einzelnen, nachfragenden Angehörigen, welche sich in den vergangenen Wochen beim USZ gemeldet haben, soll mitgeteilt worden sein, die Namen ihrer verstorbenen Lieben befänden sich nicht auf besagter Liste. Auch hier besteht detaillierter Abklärungsbedarf.
- Die Staatsanwaltschaft ist in der Pflicht. Sie muss mit voller Kraft ihre Untersuchungen vorantreiben!