Die Axpo Holding AG ist zu rund 36.7% im Besitz des Kt. Zürich (18.3% direkt, 18.4% via die Elektrizitätswerke des Kanton Zürich, EKZ). 2022 musste die Axpo wegen unüberbrückbaren Liquiditätsengpässen aufgrund von Verwerfungen im internationalen Energiemarkt sowie einer Schieflage im Eigenhandel beim Bund um Hilfe ersuchen: Die Eidgenossenschaft stellte umgehend einen temporären Kreditrahmen von CHF 4 Milliarden zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2023/2024 stieg die Gehaltssumme der Konzernleitung der Axpo Holding AG auf total CHF 8.6 Mio (der Axpo Chef Christoph Brand „garnierte“ CHF 1.8 Mio, CHF 700′ mehr als im Vorjahr). Der Unmut unter Politikern und Mitaktionären war gross, die Resonanz bei der Mehrheit der Aktionärsvertreter dagegen klein oder gleich null.
„Lohndeckel bleibt aus: Trotz Kritik seitens der Politik (Parlamentarier aller im Kantonsrat vertretenen Parteien verurteilten die Lohnexzesse scharf und stellten Forderungen nach einer CHF 1 Mio Lohnobergrenze) sind weiterhin höhere Einkommen möglich (siehe Tages-Anzeiger 27.11.25). Mit den neuen-, durch den VR ausgearbeiteten und durch die Aktionärsvertreter an einer a. o. GV abgesegten Vergütungsregeln (die Aktionärsvertreter des Kantons Zürich lehnten das Modell ab, während die Vertreter der EKZ es gemeinsam mit einer Mehrheit aller Aktionärsvertreter überwiesen), wurden die Forderungen der Politik offensichtlich nicht umgesetzt.“
Auszüge aus Die Tribüne vom 5.12.2025, Titel: „Klumpenrisiko Axpo Holding – die Kantone müssen dringlichst Hadeln und neuen Aktionärsbindungsvertrag ausarbeiten!
Bericht der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) über ihre Oberaufsichtstätigkeit 2025 betreffend die Beteiligungen des Kantons Zürich (hier Axpo Holding AG) – integrierter Teil 6067a Beschluss des KR über die Genehmigung des Geschäftsberichts des Regierungsrates 2025:
Unter dem Titel 2. Parlamentarische Kontrolle, 2.2.2. Axpo Holding AG, Aktuelle Diskussion betreffend Vergütungen, berichtet die AWU wie folgt:
„…Aus Sicht des Regierungsrates waren die maximal möglichen Vergütungsmassnahmen gemäss dem neuen Axpo Vergütungsmodell trotz Anerkennung aller Umstände zu hoch, auch wurde der Forderung des Dringlichen Postulats (KR-Nr. 30a 2025: Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat 30/2025) nach einer Lohndeckelung nicht Rechnung getragen! Er (der RR!) lehnte die Genehmigung des Vergütungsmodell an der Generalversammlung vom November 2025 daher ab. Die Aktionärsvertretung der EKZ stimmte ihrerseits jedoch für die Genehmigung des Vergütungsmodells und somit gegen den Willen des Kantonsrates. Aus ihrer – unternehmerischen – Sicht bedeute die neue Regelung eine valide und sachgerechte Lösung. Wenngleich sich die EKZ im 100% Besitz des Kantons befinden, hat dieser bzw. der Kantonsrat gegenüber dem Unternehmen keine Weisungsbefugnis.
Die Stimmabgabe der EKZ hat dennoch zu grossem Unverständnis und Irritation im Rat geführt, nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Abstimmung der beiden Zürcher Aktionärsvertreter untereinander…“
706. Axpo Holding AG, Bericht 2026 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (Sitzung des RR vom 24. Juni 2026, Kenntnisnahme)
Der Bericht liegt vor – für den Verwaltungsrat der EKZ respektive die Beteiligung der EKZ an der AXPO Holding AG ist die Eigentümerstrategie des Kantons nicht bindend!
Verwaltungsrat EKZ
Präsidiert wird der VR der EKZ von Prof. Dr. Rolf Schaeren (Professor für Rechnungswesen/Finanz- und Konfliktmanagement, Leiter CAS Mediation und -Leasing, Fachhochschule Nordwestschweiz/Hochschule für Wirtschaft FHNW; VRP seit 2021, Rücktritt voraussichtlich Ende Geschäftsjahr 2026/27).
Neu besteht für die Verwaltungsräte der EKZ eine maximale Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren und ein Maximalalter von 70 Jahren (wird ein Mitglied des VR zum Präsidenten gewählt, beginnen die 12 Jahre wieder neu, gemäss KR-Beschluss vom 27.4.26).
Von den 15 Mitgliedern des VR der EKZ (mehrheitlich ein „Alters- und Verdankensjöbli“ für aktive Kommunalpolitiker sowie für abgetretene-, verdiente oder abgewählte Politiker und Politikerinnen, dem ungeschriebenem Parteienproporz/-Besitzanspruch unterstehend, vom Kantonsrat gewählt) unterliegen deren 5 Mitglieder im Jahr 2027 der Amtszeitbeschränkung.
Fazit
- Ein „Politkerklübli“ – sprich der VR der EKZ – wird wohl nie in der Lage sein, ausschliesslich nach freiem Ermessen zu entscheiden, auch wenn es sich noch so dazu verpflichtet fühlte. Zu gross sind die exogenen Einflüsse von Parteien und Interessenvertretungen sowie eigene Interessen und Machtgelüste einzelner Mitglieder.
- „Aussprachen“, wie sie zwischen Regierungsrat und EKZ-VR offensichtlich nach der fatalen Stimmabgabe durch die EKZ-Vertreter anlässlich der GV der Axpo Holding AG abgehalten wurden, sind nicht hinreichend: Die Führung der EKZ muss direkt durch die Regierung an die Kandare genommen werden. Erst dann könnte ein wirklich greifendes Beteiligungs- und Risikocontrolling sowohl auf Ebene Kanton als auch auf Ebene GL EKZ installiert werden. Dieses ist vor dem Hintergrund der entbehrlichen- und risikoreiche Investitionen des Staatsbetriebs in Windparks und Solaranlagen im Ausland sowie KMU im Inland konkurrenzierende-, weiter stark Marktanteile aufbauende Tochterunternehmen zwingend, derzeit aber nach Ansicht der Tribüne nicht gewährleistet!
- Die Beteilung des Kantons an der Axpo Holding AG ist aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen (Schutzschirm der Eidgenossenschaft für die Axpo Holding AG, überaus risikobefrachteter Energiederivate- und Eigenhandel, hinterfragbare Aktivitäten von Tochterfirmen und undurchsichtige Beteiligungen im Ausland, überrissene Entlohnung von Managern etc.) zwingend in einer Hand zu vereinen. Ob dafür die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich oder nicht besser die Finanzdirektion die richtige Stelle ist, sei ebenfalls zu klären.
- Der Kanton hält 100% an der EKZ. Buchwert der Axpo Holding AG in den Büchern der EKZ: CHF 69.924 Mio. Die EKZ-Beteiligung an der Axpo Holding AG (18.4%) ist vom Kanton zu übernehmen, wenn nötig mittels erzwungenem Aktionärsbeschluss!
- Auch vor dem Hintergrund des Heimfalls der meisten Beteiligungen der Axpo Holding AG an Wasserkraftwerken im Inland in den nächsten Jahren ist das Halten der Axpo Beteiligung des Kantons „in einer Hand“ mehr als wünschenswert.