Regierungsratsbeschluss (RRB) 905. vom 2. September 2026: Institut für forensische Intervention und Prävention, IFIP (Verhandlung und Abschluss einer internationalen Vereinbarung. Ermächtigung)
Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ist ein Amt der Direktion der Justiz und des Innern (JI). Die JI steht unter Leitung der im Frühjahr 2027 zurücktretenden Justizdirektorin, Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP). Amtschefin des JuWe ist Mirjam Schlup, Stellvertretender Amtschef ist Jérome Endrass. Zu den Aufgaben von JuWe gehören der Vollzug strafrechtlicher Sanktionen und die Durchführung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, der Auslieferungshaft, der Polizeihaft sowie der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft. „Zu den Aufgaben gehört insbesondere auch, die Praxis des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung wissenschaftlich zu begleiten und fortzuentwickeln, die Qualität in diesem Bereich zu sichern sowie sich mit Innovationen im Justizvollzug und in der Wiedereingliederung zu befassen. Diese Aufgaben erfüllt seit 2019 die Hauptabteilung Forschung und Entwicklung. Sie arbeitet mit anderen thematisch verwandten Behörden und Institutionen sowie mit der Forschung zusammen, so insbesondere mit der Universität Zürich“ (Ende Zitat RRB 905)
Zusammenarbeit mit der Universität Konstanz
Im Rahmen der vom deutschen Bundesland Baden-Württemberg und dem Kanton Zürich im Februar 2024 vereinbarten Stärkung und Weiterentwicklung der Hochschulpartnerschaften beabsichtigt JuWe und die Universität Konstanz die Einrichtung eines sogenannten An-Instituts. Ein An-Institut charakterisiert sich dadurch, dass es zwar akademisch, nicht aber organisatorisch an einer Hochschule verankert ist. Es wird von einer hochschulexternen Institutionen getragen. Dadurch soll eine langjährige fruchtbare Zusammenarbeit institutionalisiert und für die Zukunft nachhaltig gefestigt werden. Insbesondere besteht an der Universität Konstanz seit 2020 die assoziierte Arbeitsgruppe Forensische Psychologie, die von zwei Kadermitarbeitenden von JuWe (Anmerkung Die Tribüne: Jérome Endrass und Astrid Rossegger) geleitet wird. Seit mehr als 15 Jahren werden forensisch-psychologische Seminare an der Universität Konstanz unter anderem von Referentinnen und Referenten angeboten, die bei JuWe angestellt sind. Zudem besteht ein Weiterbildungsmaster mit dem Schwerpunkt Forensische Psychologie, in welchem sich ebenfalls Mitarbeitende von JuWe als Referentinnen und Referenten engagieren….(Ende Zitat RRB 905).
RRB 905 (8 Seiten!)
Regierungsratsbeschluss Nr. 905/2026 | Kanton Zürich
Die sich gegebenen Aufgaben für das An-Institut und die unter Leitung von Jérome Endrass und Astrid Rossegger stehende Abteilung Forschung und Entwicklung ist sehr breit gefasst, fast endlos (u. a. „Forschung, Lehre und Praxis auf dem Gebiet von Themen um den Justizvollzug kann länderübergreifend ausgebaut werden; im Zentrum stehen Themen, die für den Zürcher Justizvollzug wichtig sind wie insbesondere Risikoeinschätzung, Rückfallprävention, Radikalisierungsprozesse und die Früherkennung von Gefährdungspotenzial im Kontext des Bedrohungsmanagements…“ Zitat RRB 905).
Finanzielle Folgen (gemäss RRB 905)
Mit dem RRB ermächtigt der Regierungsrat Verhandlungen für eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen JuWe und der Universität Konstanz. „Die Vertragserfüllung erfordert schliesslich keine erheblichen personellen oder finanziellen Mittel und fällt somit nicht unter Art. 38 Abs. I lit. f Kantonsverfassung“ (Zitat RRB 905).
„Das An-Institut Institut für forensische Intervention und Prävention (IFIP) trägt zum rechtskonformen Vollzug und zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Personen durch JuWe bei. Über Forschungsprojekte und Aufträge kann das An-Institut Drittmittel einwerben. Für den ordentlichen Betrieb fliessen zwischen den Parteien keine Gelder: Das IFIP erhält kostenlosen Zugang zur Forschungsinfrastruktur der Universität Konstanz und jede Vertragspartei trägt die bei ihr anfallenden Kosten selbst. Die Mitarbeitenden des IFIP sind bei JuWe angestellt und unterstehen dem Personalrecht des Kantons Zürich. Die Personal- und Ressourcensteuerung bleibt Aufgabe von JuWe. Die Universität Konstanz unterstützt das IFIP, indem sie bei Bedarf bei der Rekrutierung von hochqualifiziertem und schwer rekrutierbarem Personal mitwirkt, einzelne Mitarbeitende in die Lehre einbindet und wissenschaftliche Qualifikationen auf der Stufe Master, Dissertation und Habilitation (Anmerkung die Tribüne: z. B. Herr Professor Endrass und Frau Professor Rossegger) ermöglicht. Umgekehrt bildet das von JuWe getragene An-Institut Studierenden der Universität Konstanz b e z a h l t e Praktika in Forensischer Psychologie und Kriminologie sowie die Möglichkeit Bachelor und Promotionsarbeiten zu schreiben. Zudem unterstütz JuWe Absolventinnen und Absolventen bei der Suche nach klinischen Stellen…Jede Vertragspartei stellt Mittel nur insoweit zur Verfügung, als dies für die Durchführung konkreter gemeinsamer Forschungsprojekte erforderlich ist…“ (Zitat RRB 905).
Fazit
- Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich ist gefordert: Dieser RRB ist finanzrelevant, erhält aber weder eine konkrete Kostenschätzung noch einen Kredit. Es fehlt auch die Schätzung der Folgekosten.
- Die Finanzkommission des Kantonsrats ist gefordert: Die Bremsklötze müssen heiss laufen – u. a. muss im Rahmen des Budgetierungsprozesses 2027 eruiert werden ob – und wenn ja, wo? – die Kosten für dieses neue Forschungsinstitut im Budget der JI eingestellt sind? Sind neue Stellen vorgesehen und wo ist der Personalbedarf eingestellt, ist dieses Institut doch eindeutig nicht ohne beträchtliche Personalressourcen auf die Beine zu stellen und zu führen.
- Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats ist gefordert, sie muss intervenieren und die abtretende Justizdirektorin zur Rede stellen.
- Hier handelt es sich um einen im Kanton Zürich und in der Schweiz wohl einmaligen Fall: Eine Regierungsrätin respektive ein Regierungsdepartement eröffnet in Eigenregie ein Universitätsinstitut. Das ist nicht Aufgabe der Exekutive!
- Das Ganze hat zusätzlich einen weiteren fahlen Nachgeschmack, muss doch die Vermutung aufkommen, dass Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) kurz vor ihrem Abgang, eine LEX ENDRASS für die von ihr so geschätzten-, langjährigen Mitarbeiter Endrass und Rossegger gebastelt hat und ihr der Regierungsrat wieder einmal mehr oder weniger blindlings gefolgt ist.
- Was wäre, wenn der im Frühjahr 2027 ebenfalls abtretende Finanzdirektor des Kantons Zürich für den langjährigen Chef der Finanzverwaltung, welcher den beiden Mitarbeitern des JuWe mit seinen fachlichen und beruflichen Qualifikationen in keiner Weise nachsteht, auch ein kleines-, mit staatlichen Mitteln finanziertes und gefördertes Universitätsinstitut *einrichten“ würde? Oder Polizeidirektor Mario Fehr aufgrund seiner Qualifikationen vom Kanton ein „Sicherheits-Institut“ eingerichtet erhielte?
- Forschung und Lehre gehören an Fachhochschulen und Universitäten und nicht unter die Ägide der Politik und der Exekutive!