Eine Parlamentarische Initiative (KR-Nr. 397/2025) der Kantonsräte Selma L’Orange Seigo (Grüne, Zürich), Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) und Jasmin Pokerschnig (Grüne, Zürich) welche eine Mindereinnahmebremse fordert, wurde anlässlich der Kantonsratssitzung vom 23.3.2026 mit den Stimmen der vollständig anwesenden Mitglieder der Fraktionen von SP (36), Grüne (19) und Alternative Liste (5) vorläufig unterstützt und an eine vorberatende Kommission zu Bericht und Antrag zugewiesen. 

Die Initiative fordert, die Kantonsverfassung zu ändern, damit neu eine Mehrheit aller Mitglieder des Kantonsrats (91 von 180) den Steuerfuss für die Staatssteuer (alle 2 Jahre) und weitere Beschlüsse, die Mindereinnahmen nach sich ziehen können, beschliessen muss. Derzeit gilt dafür das Einfache Mehr. 

Für eine Änderung der Verfassung ist eine Volksabstimmung zwingend.

Begründung der Initianten

Der Kantons Zürich kennt die sogenannte „Ausgabenbremse“: Einmalige Ausgaben von mehr als CHF 4 Mio oder wiedekehrende Ausgaben von CHF 400’000 bedürfen der Zustimmung der Mehrheit aller Ratsmitglieder. Bei der Budgetberatung muss sogar jegliche Abweichung vom Vorschlag des Regierungsrates, egal wie gering, von der Mehrheit der Ratsmitglieder gutgeheissen werden.

Die Budgetsteuerung erfolgt über den Saldo. Eine Erhöhung der Ausgaben oder eine Senkung der Einnahmen haben die gleiche Auswirkung auf den Saldo. Die Ausgabenbremse nimmt jedoch auf Verfassungsebene eine politische Gewichtung vor. Solange die Ausgabenbremse besteht, muss sie sinnvollerweise um eine Mindereinnahmenbremse ergänzt werden. Dadurch wir sichergestellt, dass alle Saldoverschlechterungen gleich behandelt werden und der Zustimmung der Mehrheit des Kantonsrates bedürfen.

Argumente der bürgerlichen Gegner

Der vorliegende Vorstoss verlangt eine sogenannte Mindereinnahmenbremse als Ergänzung zur bestehenden Ausgabenbremse. Auf den ersten Blick mag das nach Symmetrie und Fairness klingen. Tatsächlich schafft es aber vor allem neue Unklarheiten, Bürokratie und politische Blockaden. Es ist völlig unklar, was alles unter Mindereinnahmen fallen würde. Geht es nur um Steuerfusssenkungen oder auch um Gebührensenkungen, um Effizienzgewinne in der Verwaltung die Kosten für Dritte zu reduzieren? Wollen wir wirklich jede Verbesserung, jede Entlastung und jede Reform unter einen zusätzlichen parlamentarischen Vorbehalt stellen? Mit einer Mindereinnahmenbremse riskieren wir eine systematische Blockade von Reformen, notwendige Anpassungen im Steuer- oder Gebührenbereich würden erschwert oder verzögert werden. Das schwächt die Handlungsfähigkeit dieses Rates und führt zu unnötiger Schwerfälligkeit. Dieser Vorschlag schafft mehr Probleme als er löst. Er bringt keine echte finanzpolitische Verbesserung, sondern zusätzliche Hürden und Unsicherheiten! (Cristina Cortellini, GLP, Dietlikon)

Der Beschluss neuer Ausgaben soll nicht zu einfach sein. Die Annahme, dass hohe Steuern mit gesunden Finanzen einhergehen, stimmt einfach nicht (Beispiele innerhalb der Schweiz und Europäisches Hochsteuerkartell). Wer gesunde Finanzen will, der muss bei den Ausgaben ansetzen. Die Ausgabenbremse trägt dem Rechnung. Wenn eine Ausgabe oder eine Subvention einmal beschlossen ist, kann sie bekanntermassen kaum mehr abgeschafft werden. Der Steuerfuss kann bei Bedarf wieder angehoben werden und so Mindereinnahmen, wenn sie denn tatsächlich eintreten sollten, wieder kompensieren. Sie verlangen, dass der Steuerfuss mit der Mehrheit aller Mitglieder, also mit 91 Stimmen festgesetzt werden muss. Der Vorschlag kann aber dazu führen, dass gar kein Beschluss zum Steuerfuss zustande kommt, dies dann, wenn diverse Absenzen zu verzeichnen sind und keine Ratsseite auf 91 Stimmen kommt. Was passiert dann? Kein Steuerfuss, kein Budget. Chaos total! Ausgaben-, wie auch die Schuldenbremse sind auch Politikerbremsen. Sie schützen die Einwohnerinnen und Einwohner vor Politikern, die für jedes Problem nur mehr Staatsausgaben und höhere Steuern als Lösung kennen (Mario Senn, FDP, Adliswil).

Schweizweit tönt das nur in diesem Rat gut! (Donato Scognamiglio, EVP, Freienstein-Teufen)

Den Begriff Mindereinnahmebremse könnte man auch mit Mehreinnahmenbremse betiteln, welche unsinnig und politisch überflüssig ist (Beatrice Derrer, SVP, Hüttikon).

Fazit

  • Es kann davon ausgegangen werden, dass die Initianten einen Vorstoss zur Abschaffung der Ausgabenbremse verworfen haben, weil sie sich im Klaren waren, dass ein solcher Vorstoss zur entsprechenden Änderung der Verfassung eher aussichtslos gewesen wäre.
  • Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Kantonsrat und ohne die Unterstützung durch die Grünliberale Partei (GLP) ist diese Parlamentarische Initiative sowohl in der vorberatenden Kommission als auch im Gesamtrat von vornherein zum Scheitern verurteilt.
  • Aufgrund der Ablehnung dieses Vorstosses werden einzig die Taschen der Mitglieder der vorberatenden Kommission noch deftiger mit Sitzungsgeldern gefüllt. Im Sinne der Ratseffizienz wäre es begrüssenswert, wenn die Initianten und Initiantinnen, trotz vorläufiger Unterstützung durch das erforderliche Mindestquorum, ihre Initiative zurückziehen würden!