6082 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredits für einen Beitrag an den Kanton Jura zur Deckung einer Zahlungslücke im Finanzausgleich

Mit Regierungsratsbeschluss, RRB 6082 vom 1. April 2026 (k e i n  Aprilscherz), beantragt der Regierungsrat des Kantons Zürich dem Kantonsrat einen Objektkredit zur Leistung eines Beitrags von CHF 16’281’290 (jährlich CHF 3’256 Mio) an den Kanton Jura zur Deckung einer Zahlungslücke im Nationalen Finanzausgleich (NFA) aufgrund des Kantonswechsels von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura zulasten der Erfolgsrechnung (Leistungsgruppe Nr. 4960, NFA).

Ausgangslage

Die Gemeinde Moutier ist per 1.1.26 vom Kanton Bern zum Kanton Jura gewechselt. Im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) bewirkt der Kantonswechsel zusätzliche Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich für den Kanton Jura. Da die Ausgleichszahlungen jeweils auf Bemessungsjahren in der Vergangenheit basieren, folgen die höheren Zahlungen verzögert. Erst ab 2032 ist der Kantonswechsel vollständig im Ressourcenausgleich zugunsten des Kantons Jura berücksichtigt. In den Jahren davor gehen die Beiträge noch vollständig oder teilweise an den Kanton Bern, der sie im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung dem Kanton Jura weiterleitet.

Aufgrund seiner Finanzschwäche würden dem Kanton Jura, bei einer sofortigen Berücksichtigung des Kantonswechsels ab 2026, aber mehr Mittel aus dem Ressourcenausgleich zustehen, als der Kanton Bern heute für Moutier erhält.

Begründung des RR 

Infolgedessen entstehe, gemäss Begründung des Zürcher Regierungsrats (RR) in seinem Kreditantrag an den Kantonsrat, dem Kanton Jura für 2026 – 2031 eine Beitragslücke von CHF 65 Mio. Der Bundesrat (BR) habe deshalb im Rahmen des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt vorgesehen, den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) um jährlich CHF 140 Mio zu kürzen und davon jährlich rund CHF 13 Mio, während fünf Jahren (total CHF 65 Mio), an den Kanton Jura auszahlen wollen. Der Vorschlag von Finanzministerin Keller-Suter, FDP, einen Teil der SLA-Kürzung für den Kanton Jura zu verwenden, hätte eine sachfremde Verknüpfung dargestellt und wurde vom Kanton Zürich abgelehnt. Dennoch anerkenne der Regierungsrat, dass der Kanton Jura durch die systembedingte Verzögerung im Ressourcenausgleich eine substantielle finanzielle Einbusse erleide (Anmerkung Die Tribüne: Sehr weit her geholte Begründung).

Vorhaben der ressourcenstarken Kantone Zürich, Genf, Waadt, Basel-Stadt, Zug und Schaffhausen

Zusätzliche Begründung der Finanzdirektion des Kantons Zürich für die beantragten, jährlichen Zahlungen von CHF 3.25 Mio in den nächsten 5 Jahren an den Jura:

In der Konferenz der NFA-Geberkonferenz wurde diskutiert, ob die ressourcenstarken Kantone die NFA-Beitragslücke des Kantons Jura übernehmen können (Anmerkung Die Tribüne: „wollen!“). Dabei seien mehrere Varianten zur Diskussion gestanden. Der Kanton Zürich habe sich dafür eingesetzt, dass sich alle ressourcenstarken Kantone beteiligen. Dieser Vorschlag fand in der Geberkonferenz jedoch keine Mehrheit.  Offensichtlich haben sich die der NFA-Geberkonferenz ebenfalls angehörenden Kantone Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Appenzell-Innerrhoden geweigert, sich an Zahlungen an den Kanton Jura zu beteiligen.

Die restlichen ressourcenstarken Geberkantone haben sich dennoch auf die Zahlung von CHF 65 Mio an den Jura geeinigt. Ihre Beiträge an dieser Summe sind  proportional zu den vom Bund erhaltenen SLA-Zahlungen im Jahr 2026 berechnet:  Genf (CHF 22.6 Mio), Waadt (CHF 16.7 Mio), Zürich (CHF 16.3 Mio), Basel-Stadt (CHF 9 Mio), Zug (CHF 0.3 Mio) und Schaffhausen (CHF 0.1 Mio).

Der Beitrag an den Kanton Jura stand unter der Voraussetzung, dass die Eidgenössischen Räte im Rahmen der Vorlage zum Entlastungspaket 27 auf der Kürzung des SLA verzichten, was inzwischen geschehen ist.

Sollten sich die Parlamente der anderen-, an der CHF 65 Mio Zahlung an den Jura beteiligten ressourcenstarken Kantone, gegen einen Beitrag entscheiden, so hätte dies keinen Einfluss auf den Beitrag des Kantons Zürich, so der RR.

Geldregen

Anmerkung Die Tribüne: Die Gemeinde Moutier hatte per 31.12.204 eine ständige Wohnbevölkerung von 7’256, eine Einwohnerdichte von ca. 370 Personen pro km2 und einen Ausländeranteil von 28.7%. Die Arbeitslosigkeit im Bezirk Moutier liegt bei ca 7,6%.

Somit „schiebt“ der Kanton Zürich in den nächsten 5 Jahren – zusätzlich zu seinem Anteil am regulären NFA – weitere CHF 1791.61 an jeden Einwohner von Moutier. Und das wegen eines teuren- (und nicht nur teuer erkämpften-) Kantonswechsel durch die Mehrheit der Stimmbürger eines bernischen Städtchens zum Kanton Jura.

Fazit

  • Ein typisch schweizerischer Kompromiss, welcher in diesem Falle einer Mischlerei sehr nahekommt und doch für den Kanton Zürich von Vorteil ist: Jährliche Zahlung von CHF 3,256 Mio  versus nicht erfolgte, mögliche Streichung eines Bundesbeitrags von jährlich CHF 35 Mio (25% Anteil an der von BR Keller-Suter geplanten und nun doch nicht erfolgten Streichung von CHF 140 Mio am Soziodemographischen Lastenausgleich, SLA).
  • Das „Geschäft“ demonstriert die Macht der finanzschwachen Kantone, der Bergkantone sowie einzelner Interessengruppen (hier SZ, NW, OW und AI) auf Bundesebene.
  • Das Beispiel lässt auch vermuten , der NFA werde in bevorstehenden, finanziell schwierigen Zeiten, sehr wohl bald an seine Grenzen stossen!