Die Theorie der zerbrochenen Fenster (Broken Windows Theorie) ist umstritten. Kaum umstritten ist aber der Vorwurf, dass wenn die Polizei in einer Stadt (auch aus Gründen des Personalmangels) nicht konsequent gegen illegal Anwesende, den Drogenhandel und die damit verbundenen Geldflüsse vorgeht, der Niedergang eines betroffenen Quartiers, einer ganzen Stadt, eines Kantons (Beispiel Kanton Zürich) und eines ganzen Landes fortschreitet.

Der Fall

Ort: Ein Geschäfts- und Apartmenthaus in einem gutbürgerlichen «In-Quartier» einer Schweizer Grossstadt. Besitzer: Eine Pensionskasse. Verwalter: Zuerst eigene Angestellte der Pensionskasse, dann innert kurzer Folge zwei grosse Immobilien-Verwaltungsunternehmen. Während die eigenen Verwalter der Pensionskasse pflichtbewusst arbeiteten, schien das zumindest im Falle des ersten professionellen Grossunternehmens nicht der Fall gewesen zu sein. Fazit: Innert weniger Jahre verluderte das Gebäude: Es zogen neue Mieter (meist Leute aus näheren und ferneren Ländern) in die nicht billigen Kleinwohnungen ein. Das Top-Dachappartement bezog eine festfreudige Kommune.

Airbnb-Vermietungen und Untervermietungen sind an der Tagesordnung. Schon bald wurde im Haus angeschafft, offensichtlich war der regelmässige Substanz-Missbrauch bei mehreren Bewohnern an der Tagesordnung. Die Verwaltung konnte von den angestammten Mietern nur noch sehr schwer erreicht werden; die auf den offiziellen Briefen der Verwalterin angegebenen Telefonnummern waren ungültig. Der langjährige Hauswart weiss nicht (mehr), wer in den einzelnen Wohnungen wohnt. Grund: Offensichtlich fehlender Informationsfluss zwischen Verwaltung und Hauswartung. Airbnb-Vermietungen scheinen nicht verboten, Informationspflicht betreffend Untermieterschaft besteht nicht oder wird nicht durchgesetzt.

Beschwerte sich aufgrund der erwähnten, gravierenden Missstände beispielsweise ein Mieter direkt bei der Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt (KESB) und bat um Intervention wegen Prostitution und Substanz-Missbrauch, so erhielt er am Telefon abweisende und wenig hilfreiche Kommentare seitens der Behördenvertreterin. Ob die Polizei, welche ebenfalls um Intervention gebeten wurde, eingegriffen hat, ist unbekannt (Grund: Behördengeheimnis).

Unter den Airbnb-«Gästen» der vergangenen Woche befanden sich auch Herren arabischen Aussehens mit langen Bärten, Rucksäcken und Militärhosen ausländischer Provenienz. Im Gegenzug sind Handwerker im Haus tägig, da das vor 30 Jahren solide erstellte Treppen-Geländer „nicht vorschriftsgemäss gebaut sei“.

Die Polizei

Verantwortlich für die Hotel- (und Airbnb-) Kontrollen im Kanton Zürich ist die Kantonspolizei. Die Stadtpolizei gibt sich und hat Mühe; die Regionalpolizei kann nur auf Anzeige oder begründeten Verdacht hin eine Razzia unternehmen. Dabei muss und kann sie aufgrund der einfachen Möglichkeiten von Anzeigen der Betroffenen dieses griffige Mittel gegen Illegale und Rechtsbrecher nur (über-) vorsichtig zu Hilfe nehmen. Von Razzien in der ganzen Stadt ist wohl auch deshalb wenig zu hören und zu sehen. Dafür fallen im Quartier, zwischen 10 und 12 Uhr, regelmässige (unnötige-) Verkehrskontrollen kurz vor der Pensionierung stehender Polizisten des lokalen, sehr beschränkt geöffneten Quartierpostens und durch mobile Verkehrshilfspolizisten auf. Was die Kontrolle des regen 24-Stunden-Drogenhandels im Quartier betrifft, sind dem Beobachter keine grösseren und regelmässigen polizeilichen Tätigkeiten aufgefallendafür aber die regelmässigen Aktivitäten der Dealer. Vermehrt wurden auch Schwerstsüchtige wahrgenommen.

Nötige Massnahmen

  • Die Kantonspolizei muss ihre offensichtlich wenig wirksamen «Hotelkontrollen» anpassen und deren Griffigkeit wieder her- und sicherstellen. 
  • Vermieter, welche ihren Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, müssen ohne Wenn und Aber zur Kasse gebeten werden.
  • Verdächtige Liegenschaften  müssen regelmässig kontrolliert werden, auch mit Hilfe sogenannter «Razzien», welche den Zürcher Regionalpolizeien und der Kantonspolizei offenbar nicht sehr geläufig sind!
  • Geltenden Gesetze müssen wo nötig (u. a. Baugesetz /Prostitution) angepasst und vermehrt (Gesundheitsgesetzgebung – nicht nur anlässlich Corona) angewandt werden.
  • Die Abschaffung der Kommunalpolizei und Einführung einer Einheitspolizei im Kanton Zürich muss ins Auge gefasst werden. Stichwort: Vereinheitlichung und gezieltes, koordiniertes Vorgehen, insbesondere bei der Verbrechensbekämpfung; kein Ressourcenverlust mehr aufgrund der Existenz verschiedener Polizeikorps
  • Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich soll eine auf Einwohnerkontrollen spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft (300 Stellenprozente, versuchsweise für ein Jahr, kantonsübergreifend arbeitend) schaffen.