Die Antwort auf Anfrage KR-Nr. 377/2025 der Kantonsräte Paul von Euw (SVP, Bauma), Rosmarie Joss (SP, Dietikon) und Tobias Weidmann (SVP, Hettlingen) „Gefahr von Handels-und Verkaufsaktivitäten der AXPO“ liegt mit Regierungsratsbeschluss, RRB 156. vom 25. Februar 2026, vor:
In der Antrage gestellte Fragen an die Regierung und deren Antworten:
Frage 2. „Die Handelsgeschäfte bergen Gefahren im Falle von Strompreisentwicklungen nach oben und nach unten?“
a. Welche Gefahren bestehen bei grossen Verlusten im internationalen Handel für die Schweizer Stromversorgung?
b. Welche Gefahren bestehen bei kurzfristigen, starken Stromanstiegen für die Schweizer Stromversorgung?
c. Mit welchen Massnahmen wird diesen entgegnet?
Antwort der Regierung auf Frage 2
In der Einleitung: „Das grösste Risiko wie auch die grösste Chance für die Axpo Holding AG (Axpo) ist die offene Position (sogenannte „Long Position“), die sich aufgrund ihres schweizerischen Kraftwerksparks ergibt. Der Handel stellt die Vermarktung der erzeugten Energie und der Flexibilität der Kraftwerke (insbesondere Systemdienstleistungen) sicher und steuert damit einen wesentliche Teil zur Wertschöpfung der Axpo bei. Die Aufgabe als Grossproduzentin mit einem grossen Anteil an flexiblen Kraftwerken kann die Axpo nur mit einem breit abgestützten, international tätigen und professionell betriebenen Handel erfüllen. Der Handel trägt damit zur Verminderung der Risiken und nicht zu deren Erhöhung bei“.
Direkt auf Frage 2: „Für die Schweizer Stromversorgung besteht keine unmittelbare Gefahr bei grossen Verlusten im internationalen Handel. Die Kraftwerke würden weiterbetrieben. An einer Ausserbetriebnahme bestünde kein Interesse, da die erzeugte Energie weiterhin verkauft und die Erlöse zur Deckung der Verluste bzw. Verbindlichkeiten verwendet werden könnten.“ Anmerkung Die Tribüne: Blablabla…Und weiter: „Aufgrund der Erfahrungen während der Energiekrise 2022 passte die Axpo ihre Absicherungsstrategien an. Auch die Regeln an den Strombörsen wurden weiterentwickelt. Die Anpassungen haben eine dämpfende Wirkung auf den Liquiditätsbedarf zur Absicherung von starken Strompreisanstiegen.“ Anmerkung Die Tribüne: Anstatt mehr Liquidität als Sicherheit für die Handelsrisiken zu fordern, wurde scheinbar am Handelssystem „geschräubelt“.
Aussagen der Regierung in Beantwortung von Frage 3
„Gerade dank des erfolgreichen Handels- und Auslandgeschäfts ist die Axpo gut durch die Energiekrise gekommen…“.
Fazit
- Zur höchst nonchalanten Antwort „Für die Schweizer Stromversorgung besteht keine unmittelbare Gefahr bei grossen Verlusten im internationalen Handel“ sei auf den Schutzschirm von CHF 4 Mia des Bundes während Corona für die Axpo Holding hingewiesen! (siehe auch Die Tribüne vom 5. Dezember 2025: Klumpenrisiko Axpo Holding – die Kantone müssen dringlichst Handeln und neuen Aktionärbindungsvertrag ausarbeiten! | Die Tribüne
- Die Aussage „Das grösste Risiko wie auch die grösste Chance für die Axpo Holding AG (Axpo) ist die offene Position (sogenannte „Long Position“)“ ist wohl so nicht korrekt: Aus Sicht eines externen Beobachters (Die Tribüne) ist bei der massiven Handelstätigkeit der Axpo nicht auszuschliessen, dass die Leitung des Internationalen Derivatehandels der Axpo auch eine Netto „Short-Position“ fährt!
- Anmerkung auf die Aussage der Regierung auf Frage 3:„Gerade dank des erfolgreichen Handels- und Auslandsgeschäfts ist die Axpo gut durch die Energiekrise gekommen…“! Diese Aussage ist nicht korrekt: Ohne den 4 Mia Schutzschirm des Bundes wäre die Axpo pleite gegangen! Dies weil die (Handels-) Gegenparteien eine Nachschusspflicht für die offenen Handelspositionen der Axpo einverlangt hätten. Diesen Nachschusspflichten („Margin Calls“) hätte die Axpo höchst wahrscheinlich aufgrund fehlender Liquidität respektive des fehlenden Willens ihrer Finanzinstitute und andere Kreditgeber zusätzliche Kreditlinien zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommen können. Damit wäre die Axpo für die Schweiz (die Aktionäre waren nicht in der Lage gewesen, ins Obligo einzutreten) zu einem massiven Sanierungs-Fall geworden, respektive hätte spätestens dann ihre Flügel gestreckt…
P. S. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die AXPO-Geschäftsleitung mit einer Strafanzeige gegen den emeritierten HSG-Professor Karl Frauendorfer vor Bundesgericht gescheitert ist. Tagesanzeiger vom 27.2.2026: „Die Axpo scheitert kläglich vor Gericht. Strafanzeige gegen HSG-Professor. Der Stromkonzern ging wegen „Ehrverletzung“ gegen Karl Frauendorfer vor. Der Auslöser: Kritik an der Buchhaltungspraxis der Firma, Protokoll eines bizarren Streits…Schon Jahre vor der Energiekrise 2022 – als die Axpo kurzzeitig staatliche Hilfe beantragte – kritisierte Frauendorfer den aus seiner Sicht zu laschen Umgang mit Risiken beim Schweizer Stromkonzern…auch Anfang 2025, als er gemeinsam mit Robert Gutsche, Professor für Buchhaltung und Data-Science an der Berner Fachhochschule, ein „Diskussionspapier“ mit dem Titel „Anreizstrukturen, Wertschöpfung und Systemrisiko im Energiehandel der Axpo“ publizierte…“