Die Interpellation „Herzklinik Universitätsspital (USZ), Strafrechtliche und administrative Untersuchung sowie Übernahme der Verantwortung“ der Kantonsrätinnen Linda Camenisch (Wallisellen), Corinne Hoss-Blatter (Zollikon) und Barbara Franzen (Niederweningen), alle FDP, Geschäftsnummern KR-Nr. 324/2024 und RRB-Nr. 1171/13.11.24 wurde am 30. September 2024 von den Interpellantinnen eingereicht. Und der Regierungsrat hat am 13.11.24 dazu Stellung genommen respektive beschlossen.

Auch anlässlich der 142. Sitzung vom Montag, 2. Februar 2026, wurde das Geschäft durch den Kantonsratspräsidenten (Beat Habegger, FDP) und die Geschäftsleitung des Kantonsrats so auf der Traktandenliste des Kantonsrats platziert, dass die Interpellantinnen ihre Erklärung auch an diesem Montag nicht abgeben konnten!

Unterdessen kommt ein Teil der von Dritten kolportierten (es gilt die Unschuldsvermutung) strafrechtlich relevanten Fälle an der Herzklinik des Universitätsspitals Zürich ihrer möglichen Verjährung immer näher…

Siehe dazu auch Berichterstattung der Tribüne vom 7.4.2025 – Aufrechte Stauffacherin grossmehrheitlich im Kantonsrat desavouiert – warum? sowie Beiträge vom 16.10.2025, 10.12.2025 etc.:

Fazit

Es muss ausgeschlossen werden können, dass mit der Traktandenliste eines Parlaments von einer Mehrheit der Geschäftsleitung Politik gemacht wird oder werden kann. Das ist hier leider nicht der Fall!

Ob wissentlich oder willentlich, das sei dahingestellt: Die kontinuierliche Platzierung dieses Vorstosses auf nicht aussichtsreicher Position der Tages-Traktandenliste kommt gemäss Einschätzung des Schreibenden einer politischen Absicht nah!