Die Tribüne verzichtet auf eine detaillierte Prozessberichterstattung – eine grosse Anzahl von Medienvertretern (Fernsehen, Radio und Printmedien) ist vor Ort und im Gerichtssaal anwesend.
2. Akt – Bemerkungen zum Prozessverlauf und zu administrativen Vorkommnissen (Die Berichterstattung der Tribüne konzentrieren sich auf Auffälligkeiten während dem Verlauf des Prozesses. Zur Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See-Oberland berichten wir nicht und äussern uns auch nicht zu den Plädoyers der Parteienvertreter – dies erfolgt zur Genüge in den Tagesmedien).
- Die leitende Gerichtsschreiberin, lic. iur. Andrea Zogg, des BG Uster verweigerte dem Berichterstatter der Tribüne („lächelnd“) in der Pause einen Stromanschluss und eine Sitzgelegenheit sowie Zutritt zum Medienraum (obwohl dort bei weitem noch genügend Sitzgelegenheiten bestanden). Der Berichterstatter habe keine Akkreditierung beim Obergericht beantragt, so Zogg und sei somit nicht akkreditiert (am Morgen des Vortags hatte der Berichterstatter beim BG Uster schriftlich um Akkreditierung gebeten und bis dato keine Antwort darauf erhalten!). Wenn dieses Verhalten der Leitenden Gerichtsschreiberin so zulässig ist: Formalismus pur und willentliches Vorführen!
- Der Berichterstatter beschwerte sich anschliessend telefonisch beim Generalsekretariat des Obergerichts des Kantons Zürich (Alberto Nido, Generalsekretär in Sitzung). Nachdem sich eine Frau Thalmann für nicht zuständig erklärte, leitete sie den Anruf an eine Frau Jaun weiter. Der Berichterstatter bat die Vertreterin (der vorgesetzten Aufsichtsbehörde) des Obergerichts Jaun um Instruktion der Gerichtsschreiberin Zogg betreffend Schreibtisch und Stromanschluss – ohne Folge!
- Der Vorsitzende Einzelrichter (GLP) „zog dem Angeklagten vor versammeltem Publikum unnötig die Hosen runter“ und stellte Frage um Frage zu dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Soviel zur Privatsphäre einer Person des Öffentlichen Interesses! Walder hatte sehr detailliert seine Vermögensverhältnisse schriftlich dem Gericht eingereicht, die Vielzahl an marginalen Fragen des Richters sind Beweis, dass der Richter die ihm (unnötigerweise) fehlenden Informationen auch nachträglich hätte schriftlich einverlangen können befand er sich doch offensichtlich auf einem fast 100%-igen Informationsstand. Walder wurde vor versammeltem Publikum „gestrippt“. Bei der maximal möglichen Strafsumme erscheinen die durch Richter Mercier öffentlich gestellten Fragen als absolut irrelevant. Den Privatklägern stellte der GLP-Richter keine Fragen zu deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, obwohl diese sich bei eventuellen Falschanschuldigungen und Falschaussagen schuldig machen würden und auch finanziell zur Rechenschaft gezogen werden könnten…
- Die Staatsanwaltschaft lässt sich entschuldigen – ein Hohn (siehe Fazit)!
- Der Einzelrichter, lic. iur. Gregor Mercier, GLP, zitiert nur aus der Anklageschrift und verliest diese nicht! im Gerichtssaal!
Fazit
Ein unseres Landes unwürdiger politischer Prozess:
Der Einzelrichter am BG Uster, Gregor Mercier, GLP, wird nach Ansicht des Berichterstatters der Tribüne – u. a. nur schon aufgrund seiner Fragestellung – wohl den Angeklagten schuldig sprechen.
Die Staatsanwaltschaft See-Oberland hat einen politischen Prozess initiiert und ist am Prozess nicht persönlich vertreten. Der Richter verliest die Anklageschrift nicht vollständig, sondern zitiert nur daraus – ein Hohn insbesondere bei einem Prozess von schweizweit grossem, öffentlichen Interesse.
Der Fall wird wohl auf höherer Gerichtsebene rechtsgültig entschieden werden!