Überall dort, wo die Lokalbehörden (hier der Stadtrat von Zürich) offensichtlich versagen, hat die vorgesetzte Behörde (hier der Regierungsrat des Kantons Zürich) Möglichkeiten, einzugreifen und für Ordnung zu sorgen – so auch zwecks Behebung des derzeitigen Chaos auf den Kantonsstrassen am rechten Seebecken von Zürich (hier und derzeit Quartier Seefeld und insbesondere Bellerivestrasse, Forchstrasse, Witikonerstrasse, Asylstrasse, Hottingerstrasse etc.)!
Strassengesetz des Kantons Zürich (StrG, 722.1), Auszug:
§ 6. Die Staatsstrassen sind vom Staat und die Gemeindestrassen von den politischen Gemeinden zu erstellen oder auszubauen
§ 7 Die Baupflicht umfasst alle Teile der Strasse und die zugehörigen Nebenanlagen.
Sie erstreckt sich überdies auf
a. Anpassungen und Verlegungen bestehender anderer Strassen und Wege jeder Art, soweit sie notwendige Verbindungen und deren bisherige Funktionstüchtigkeit erhalten
§ 12.1. Die Baudirektion ist verantwortlich für die Projektierung der Staatsstrassen; sie gibt staatlichen Amtsstellen, den regionalen Planungsvereinigungen und den Gemeindevorständen der Gemeinden, die vom Projekt in ihren Interessen berührt werden, in geeigneten Bearbeitungsstadien Gelegenheit zur Äusserung von Begehren
VI. Übertragung von Zuständigkeiten an die Gemeinden
§ 43. Die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur werden von diesen erstellt, ausgebaut und unterhalten
§ 44. Die Städträte erstatten dem Regierungsrat jährlich bis Ende Oktober des Vorjahres Bericht über das Bauprogramm der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet.
§ 45.1. Die Stadträte arbeiten die Projekte aus. Sie geben er Baudirektion sowie den interessierten regionalen Planungsverbänden und Nachbargemeinden in geeigneten Bearbeitungsstadien Gelegenheit zur Äusserung von Begehren.
§ 45.2. Die Projekte werden durch die Stadträte festgesetzt. Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Projektfestsetzung. Der Entscheid kann beim Regierungsrat angefochten werden.
§ 50.1. Anstelle der Städte kann der Staat jederzeit Strassen des kantonalen Verkehrsplans in diesen beiden Gemeinden erstellen oder ausbauen, wenn er das Vorhaben aufgrund der zeitlichen Festlegungen der Richtplanung oder aus verkehrstechnischen Gründen für notwendig hält und die Standortgemeinde dessen Verwirklichung ablehnt.
Gemeindegesetz (GG, 131.1), Auszug:
§ 167. Die kantonale Aufsichtsbehörde greift ein, wenn
b. die ordnungsgemässe Führungs- oder Verwaltungstätigkeit auf andere Weise gefährdet ist
§ 168. Die kantonale Aufsichtsbehörde kann insbesondere
a. Weisungen erteilen
b. Vorsorgliche Massnahmen treffen
d. Ersatzanordnungen oder Ersatzvornahmen treffen
Fazit
Ob es sich beim derzeitigen Regierungsrat, insbesondere in Sachen und betreffend umgehende Behebung des derzeitigen Verkehrschaos auf Staatsstrassen auf dem Gebiet der Stadt Zürich, um einen Versagerrat handelt, ist an dieser Stelle nicht zu beurteilen.
Was aber beurteilt werden kann ist, ob der Regierungsrat seiner-, gemäss StrG zustehenden Kompetenz gerecht wird? Er scheint es nicht zu werden (siehe StrG, § 50.1)!
Und damit nimmt die Zürcher Kantonsregierung das derzeitige Chaos auf den Staatsstrassen und auf Einfallsachsen in die Stadt Zürich am rechten Seeufer und und aus dem Raum Witikon/Dübendorf etc. ganz einfach in Kauf.
Die Regierung schliesst die Augen vor zwei unmöglich gleichzeitig und parallel zu bearbeitenden Baustellen (Kreuzplatz und Bellerivestrasse)!
Er nimmt auch in Kauf, dass dabei alle (ehernen-) Grundsätze zwecks Verhinderung von unnötiger Umweltbelastung durch den motorisierten Verkehr derzeit in auf dem Gebiet der Stadt Zürich im Quartier Seefeld und anliegenden Quartieren mit Füssen getreten werden und Millionen von Franken an Wirtschaftsleistung (inklusive der Ausfall von Hunderttausenden von Steuerfranken) durch ausfallende Arbeitsstunden und durch Minder-Leistungen des lokalen Gewerbes verloren gehen.
Leider wird sich eine Viel- oder Mehrzahl der derzeitigen kantonalen Zürcher Magistraten und Magistratinnen anlässlich der Wahlen 2027 mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Und damit scheintden Damen und Herren Kritik an ihrem Nichthandeln wohl nicht mehr von allzu grosser Wichtigkeit zu sein, vide Bespiel! Ja, sie ist ihnen offenbar schnurz egal…
(siehe auch NZZ vom 21.8.25 „Verkehrschaos im Seefeld: „In 20 Minuten habe ich 500 Meter geschafft“)