Systemrelevante Banken der Schweiz sind: UBS, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank und die PostFinance
„Nur eine wettbewerbsfähige Bank ist eine gesunde Bank“ (Thomas Matter, Bankier, Nationalrat und Vizepräsident SVP Schweiz in der Arena des SRF)
„Eine Finanzkrise ist das Schädlichste, was einer Volkswirtschaft passieren kann. Es braucht eine höhere Eigenkapitalquote für systemrelevante Banken.“ (Franziska Ryser, Nationalrätin Grüne in der Arena des SRF)
„Der Bundesrat reguliert den Finanzplatz kaputt“ (Martin Janssen, emeritierter Professor für Finanzmarktökonomie Universität Zürich und Unternehmer)
„Die Schweiz braucht ein Trennbankensystem – siehe US Glass-Steagall Act von 1933“ (Hans-Peter Amrein, alt Kantonsrat und Herausgeber Die Tribüne)
Too-Big-To-Fail-Regulierung, Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung
Auszug aus der Medienmitteilung des Bundesrats:
„Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 22.4.26 die Botschaft zur Revision des Bankengesetztes verabschiedet: Systemrelevante Banken in er Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Geleichzeitig hat der BR die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegungen gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1.1.2027 in Kraft. Hier geht der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse weniger weit als vorgesehen. Damit ergibt sich bei den Eigenmittelanforderungen ein ausgewogenes Gesamtpaket, das den Stellungnahmen Rechnung trägt“.
Kantone Zürich, Tessin und Genf kontern mit bescheidener, egoistischer Stellungnahme
Ungekürzte Medienmitteilung der drei Kantone:
„Die Kantone Zürich, Tessin und Genf bedauern den Beschluss des BR zur Änderung des Bankengesetzes. Er hat sich darin für die restriktivste Massnahmenvariante entschieden. Bei der Eigenmittelverordnung ist der Bundesrat den kritischen Stimmen entgegengekommen, was wir begrüssen. Für die drei Kantone sollte eine zweckmässige Bankenregulierung verhältnismässig und international abgestimmt sein. Die heute verabschiedete Vorlage zur Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen zielt primär auf die UBS an. Die Vorgabe des BR stellt dabei eine Maximalvariante dar. Mildere Regulierungen, die ebenfalls eine Stärkung des Stammhauses hätten beitragen können, wurden verworfen. Dadurch entsteht das Risiko einer Überregulierung, zumal die Massnahme über die Anforderungen vergleichbarer Finanzplätze hinausgeht. Für die UBS ergeben sich ein hoher Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln, höhere Finanzierungskosten und eine Schwächung der Ertragskraft.
Für die Finanzplätze der drei Kantone und die ganze Schweizer Volkswirtschaft sind international tätige Schweizer Banken wichtig. Sie erbringen für Schweizer Unternehmen und Privatkunden im In- und Ausland spezialisierte Dienstleistungen. Die UBS beschäftigt zahlreiche Arbeitnehmende in unseren Kantonen. Die drohende Schwächung ihrer Ertragskraft könnte sich negativ auf die Steuererträge der öffentlichen Hand auswirken.
Die drei Kantone haben dem BR ihre Bedenken schon in einer gemeinsamen Stellungnahme in der Vernehmlassung mitgeteilt. Mit der präsentierten Maximalvariante zur Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen wurden die Anliegen der drei Kantone nicht aufgenommen. Die Kantone Zürich, Tessin und Genf werden sich in die anstehende Debatte in den eidgenössischen Räten aktiv einbringen.“
Fazit (Kommentar)
- Die von den drei Kantonsregierungen, ihren Staatskanzleien und offensichtlich auch der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion von RR Carmen Walker Späh (FDP) mit verfasste Medienmitteilung ist deckungsgleich, wenngleich auch weniger „scharf“, mit den beiden Stellungnahmen des Zürcher Bankenverbandes und der (FDP-nahen) Zürcher Handelskammer.
- Die Medienmitteilung der drei Kantone befasst sich unerklärlicherweise nicht mit den Gründen, welche zum konkreten Antrag des Bundesrates, unter Federführung der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements, BR Karin Keller-Suter (FDP), auf Änderung des Eidgenössischen Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung geführt hat!
- Die Medienmitteilung der drei Kantone ist „egoistisch“ und offenkundig von Angst vor möglicherweise schwindenden Steuererträgen aufgrund höherer Eigenmittelvorschriften des Bundes getrieben.
- Der Grund für den Antrag des Bundesrates an die Eidgenössischen Räte ist offensichtlich: Das Scheitern mehrerer-, grosser schweizerischer Finanzinstitute mit kapitalen Folgen für unser Bankensystem, einem grossen Reputationsverlust für den Bankplatz sowie massiver Schädigung unserer Volkswirtschaft über vergangene Jahrzehnte (zuletzt der Credit Suisse, zuvor der UBS, welche nur aufgrund der Intervention des Bundes gerettet werden konnte, des Bankvereins und der Volksbank).
- Aufgrund des Textes der Medienmitteilung der drei Kantone darf die Frage gestellt werden, inwieweit Lobbyisten der UBS in der Lage sind, das Verfassen von Medienmitteilungen verschiedener Kantone zu Gunsten ihres Auftraggebers direkt zu beeinflussen?
- Die Lösung von Too-Big-To-Fail für unser Bankensystem wäre die (logische) Einführung eines Trennbankensystems. Dies wird aber weder vom Bundesrat mit der vorliegenden Gesetzesänderung ins Auge gefasst, noch von Dritten (Kantone, Fachspezialisten und Presse) zur Diskussion gestellt! Warum?