Medienmitteilung der ABG

Mit Medienmitteilung vom 12.6.2026 „zieht die ABG Bilanz zur Umsetzung ihrer Empfehlungen am Unispital„:

Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) wird im Nachgang zur Publikation des Berichts der Untersuchungskommission UK 16/20 die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu den besonderen Vorkommnissen am Universitätsspital Zürich (USZ) aus dem Jahr 2021 überprüfen. Gleichzeitig wird sie ihre Aufsichtstätigkeit der letzten Jahre einordnen. Die Erkenntnisse sollen im Herbst veröffentlicht werden.

Die ABG hat sich intensiv mit dem Bericht der Untersuchungskommission UK 16/20 befasst, der am 5. Mai vom USZ veröffentlicht wurde. Mit den Mitgliedern der Untersuchungskommission, dem USZ und der Gesundheitsdirektion führte sie verschiedene Anhörungen durch. Bezüglich der damaligen Governance zeigt der UK 16/20-Bericht ein vergleichbares Bild wie der ABG-Bericht aus dem Jahr 2021 zur Untersuchung der besonderen Vorkommnisse an mehreren Kliniken des USZ (KR-Nr. 58/2021). Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Befunde des UK 16/20-Berichts hat die Kommission beschlossen, einen Bericht über ihre Aufsichtstätigkeit der vergangenen Jahre zu veröffentlichen. Darin soll transparent gemacht werden, wie weit die Umsetzung der Empfehlungen fortgeschritten ist, in welchen Bereichen sowie bei welchen Akteuren die ABG weiterhin Handlungsbedarf sieht und welche Rolle die parlamentarische Oberaufsicht wahrgenommen hat. Die Publikation ist im September 2026 geplant“. Medienmitteilung vom 12.6.26, gezeichnet durch die Präsidentin der ABG Raffaela Fehr (Kantonsrätin FDP, Volketswil und Vizepräsidentin der FDP des Kantons Zürich)

UK 16/20 (Unabhängige Untersuchungskommission Herzklinik Universitätsspital Zürich)

Die vom Spitalrat des USZ eigesetzte UK 16/20, bestehend aus den Herren alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer, Prof. René Prètre und lic. rer. pol Oliver Peters, hat in ihrem vom Spitalrat des USZ bestellten Bericht zu den Vorkommnissen an der Klinik für Herz- und Gefässchirurgie (heute „Klinik für Herzchirurgie“) des Universitätsspitals Zürich (Kapitel 1.4. Abklärungen der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit) folgendes festgestellt: „Die ABG nahm in ihrem Bericht eine Auslegeordnung vor, welche die 2019/20120 eingetretene Eskalation der Ereignisse und deren Hintergründe umfassend wiedergibt. Die Abklärungen der UK 16/20 haben diesbezüglich zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen geführt. Vielmehr wurden die damaligen Feststellungen und Einschätzungen der ABG vollumfänglich bestätigt, so dass and dieser Stelle darauf verwiesen werden kann“.

 

Fazit

  • Die ABG will ihre Aufsichtstätigkeit der letzten Jahre einordnen: Dies scheint überfällig – insbesondere die Erkenntnisse ihrer kommissionseigenen Subkommission Moser (Kantonsrätin Arianne Moser, FDP Bonstetten) aus dem Jahr 2021 müssen gründlich hinterfragt werden.
  • Wie schon früher in diesem Medium festgestellt, ist es für Die Tribüne nicht nachvollziehbar, dass eine Gremium (Spitalrat) einer Institution (USZ), an welcher möglicherweise eine Anzahl von Offizialdelikten (Straftaten, welche vom Staatsanwalt von Amtes wegen verfolgt werden müssen) begangen worden sein könnte (es gilt die Unschuldsvermutung), selbst einen Untersuchungsbericht zu diesen Vorfällen an eine durch sie eingesetzte Untersuchungskommission (UK 16/20) in Auftrag gibt!
  • Endlich untersucht die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (OSTA) die Vorfälle am USZ (siehe dazu u. a. Berichterstattung vom 4., 5., 8. und 12. Mai in Die Tribüne): Es ist zu hoffen, dass diese lange Zeit untätige gewesene Behörde (OSTA) – zumindest ist dem so in der öffentlichen Wahrnehmung – bald Licht ins Dunkel am USZ bringt.               
  • Ob die OSTA und die Finanzkontrolle des Kantons Zürich auch die verschiedenen Stiftungen des USZ genau unter die Lupe nehmen werden (dazu wohl bald mehr in der hiesigen Presse) wird sich zeigen!