„Ein Richtplan ist ein zentrales-, behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument. Nach seiner Genehmigung durch den Kantonsrat ist es endgültig und kann nicht durch- oder via weitere Instanzen gezogen/bekämpft werden“.

Kantonaler Richtplan, Erläuterungsbericht, Teilrevision 2022, Kapitel 4. Verkehr, Stadt Zürich

Gemäss Antrag der KEVU vom 2. März 2026, 6013a Beschluss des Kantonsrats über die Teilrevision des Kantonalen Richtplans, wird beantragt:

Antrag HVS-Netz in der Richtplankarte Kreuzbühl-/Falkenstrasse, Stadt Zürich (K4-6)

„Die Verkehrssituation an der Falkenstrasse ist von Nutzungskonflikten geprägt, unter anderem zwischen dem Strassenverkehr und dem Güterumschlag. Der Bhf Stadelhofen wird um ein 4. Gleis erweitert und seine Kapazität wird um 50 Prozent erhöht. Dies hat eine starke Zunahme des Fuss- und Veloverkehrs im Umfeld des Bhf Stadelhofen zur Folge. Mit der Realisierung des Projekts „Haus zum Falken“ entsteht neben dem Bhf Stadelhofen eine unterirdische Velostation mit rund 800 Abstellplätzen. Um den Nutzungskonflikten zu begegnen und die Velostation sicher, direkt und konfliktfrei zu erschliessen, sollen die Verkehrsströme im vorderen Seefeld entflochten werden.

Mit den neuen Karteneinträgen „Abklassierung Hauptverkehrsstrasse / Rückbau bei Ersatz“ anstelle von „Hauptverkehrsstrasse geplant* für die Kreuzstrasse zwischen Kreuzbühlstrasse und Zeltweg werden die Voraussetzungen für das geplante neue Verkehrsregime geschaffen. Dieses sieht vor, den motorisierten Durchgangsverkehr zwischen Utoquai und Kreuzplatz künftig in beiden Richtungen durch die Kreuzstrasse zu führen. Auf der Achse Falkenstrasse-Kreuzbühlstrasse ist eine Velovorzugsroute vorgesehen. Der Grundlagenbericht vom Januar 2022 weist die technische Machbarkeit sowie die Konformität mit der Verfassung nach. Mit dem neuen Verkehrsregime ist an der Kreuzung Kreuzbühl-/Kreuzstrasse die bestehende ÖV-Priorisierung beizubehalten.“ (Auszug aus dem Erläuterungsbericht der KEVU)

Fazit

  • Die bürgerlichen und weitere-, gewerbefreundliche. pragmatisch und nicht verkehrsideologisch getriebene Mitglieder der KEVU scheinen geschlafen oder auf gut Deutsch „gepennt“ zu haben!
  • Der Terminus „…mit der Konformität der Verfassung“ im Erläuterungsbericht zeugt von der Verwaltungshörigkeit der (Mehrheit) der den Bericht unterzeichnenden Mitglieder der KEVU.
  • Ziel dieses geplanten Verkehrsbehinderungs- und -verhinderungsprojekts ist es, eine geplante Veloschnellroute im Seefeld und eine Velobevorzugung auf der Seefeldstrasse zu ermöglichen. Das mit der neuen Verkehrsführung der Verkehr aus dem Raum Forch/Zürich Oberland, welcher bis dato seinen Weg in die Stadt (-Mitte) und an das linke Seeufer/Wollishofen/Enge/Richtung Chur über den Kreuzplatz-Stadelhofen und die Quaibrücke (retour über die Kreuzstrasse) „suchte“, mehr oder weniger zum Erliegen kommt (ist doch zusätzlich auf dem Utoquai von den Stadtoberen eine Abkehr von Doppel- auf Einspurregime geplant und wurde der Kreuzplatz kürzlich auf ein den Motorisierten Verkehr unnötig, massiv behinderndes Einspurregime umgebaut) ist offensichtlich.