„Der Regierungsrat sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das gegenwärtige System ist verfassungskonform. Gleichwohl wird der Regierungsrat die demographische Entwicklung verfolgen und gegebenenfalls prüfen, ob und inwiefern eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt ist“

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 15.4.2026 und dessen Antwort auf Anfrage KR-Nr. 21/2026 der Kantonsräte Tumasch Mischol (SVP, Hombrechtikon), Martin Huber (FDP, Neftenbach) und Donato Scognamiglio (Freienstein-Teufen)

Sitzverteilung im 180 Mitglieder zählenden Zürcher Kantonsparlament: AL 5, EVP 7, FDP 30, GLP 23, Grüne 19, SP 36, Mitte 12, SVP-EDU 48

Status quo Stimmverhalten im Zürcher Kantonsrat

Nach Parteiübertritten von KR Isabel Garcia (auf der Liste II Zürich 3 + 9 der GLP gewählt, nun Mitglied der FDP Fraktion) und KR Bernhard im Oberdorf (auf der Liste VI der SVP, Zürich 11 + 12, gewählt, nun Mitglied der Fraktion Die Mitte) hat sich die politische Stimmenverhalten (links-rechts) im Zürcher Kantonsparlament nur unwesentlich verändert: Meist kommt es bei umstrittenen Abstimmungen (Links versus Rechts) zu sehr engen Entscheidungen. Bei finanz- und ordnungspolitisch relevanten Abstimmungen ist die Ratsrechte aufgrund des Stimmverhaltens der GLP-Fraktion leicht im Vorteil, bei primär die Umwelt und das Klima betreffenden Abstimmungen die Ratslinke. Besonders beim Stimmverhalten der Fraktionen von Die Mitte und GLP  kommt es nicht immer zu den von aussenstehenden Beobachtern erwarteten- und matchentscheidenden Positionierungen dieser beiden Fraktionen und zu „Überraschungen“. Gleiches gilt, wenn auch wenig öfters, für die Fraktion der EVP. Gesichert ist nur: Viele Stimmentscheide sind eng.

Zuteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlkreise gestützt auf die Wohnbevölkerung

Gemäss Art. 51 Abs. 3 der Kantonsverfassung ist die Sitzzuteilung so zu regeln, dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst gleiches Gewicht hat. Die Zuteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlkreise erfolgt gemäss § 88 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) au der Grundlage der ständigen Wohnbevölkerung.

Auch der Kanton Zürich hat in den vergangenen Jahren ein grosses Bevölkerungswachstum erfahren, das sich regional unterschiedlich auswirkt. In allen 18 Wahlkreisen ist der Anteil der stimmberechtigten Bevölkerung (Schweizer Bürger) an der Wohnbevölkerung (und zum Teil stark) gefallen, insbesondere in der Stadt Zürich und im Wahlkreis Dietikon. wobei die Ratslinke in diesen Wahlkreisen über einen einen starken Stimmanteil verfügt.

Wie die Antwort der Regierung auf die Anfrage Mischol nun dokumentiert, sind die Sitzgewinner der Zuteilung nach Wohnbevölkerung versus einer Zuteilung nach Stimmbürgern die Wahlkreise Stadt Zürich 1 + 2 (+ 1 Sitz), Stadt Zürich 11 + 12 (+ 2 Sitze), Dietikon (+ 1 Sitz) und Horgen (+ 1 Sitz) versus der Berechnung nach Stimmbürgern die theoretischen „Verliererbezirke“ Meilen (- 1 Sitz), Hinwil (- 1 Sitz), Pfäffikon (-1 Sitz), Stadt Winterthur (-1 Sitz) und Winterthur Land (- 1 Sitz).

Auf die Frage der drei Kantonsräte, wie die Regierung die heutigen und absehbaren Unterschiede in der effektiven Stimmgewichtung zwischen den Wahlkreisen im Lichte von Art. 51 Abs. 3 der Kantonsverfassung sieht (Die Sitzverteilung ist so zu regeln, dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst das gleiche Gewicht hat) weist der Regierungsrat auch auf die Wahl des Nationalrats hin, bei welcher die Sitze nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt werden. Ebenso weist er auf grosse Bevölkerungsunterschiede in den einzelnen Zürcher Wahlkreisen (Beispiel: Stadt Zürich Kreis 1 + 2: 4614 Stimmberechtigte/Kantonsratswahlsitz, Stadt Zürich, Kreise 11 + 12: 4473 Stimmberechtigte/Kantonsratswahlsitz versus Wahlkreis Andelfingen 5814/Kantonsratswahlsitz und Wahlkreis Pfäffikon 5884 Stimmberechtigte/Kantonsratswahlsitz) hin.

Fazit

  • Würden die Sitze im Zürcher Kantonsrat neu nach Stimmberechtigten/Wahlkreis und nicht mehr nach Wohnbevölkerung/Wahlkreis zugeteilt, so könnte dies vor dem Hintergrund der derzeit sehr engen Stimmverhältnissen zu entscheidenden Änderungen der Links-Rechts Parteienskala im Zürcher Kantonsrat führen.
  • Die Kantonsratswahlen 2027 werden zeigen, ob die Links-Rechts Parteienskala im Zürcher Kantonsrat auch in der nächsten Amtsperiode 2027-2031 sehr eng sein. Es wird sich auch zeigen, ob in der nächsten Amtsperiode womöglich (wieder) das Stimmverhalten des Parlaments durch Fraktionswechsel beeinflusst wird.
  • Werden die Anfragesteller KR Mischol/Huber/Scognamiglio, respektive ihre Fraktionen von SVP, FDP und EVP, eine (Gesetzes-) Motion in dieser Sache einreichen und findet sich dafür im Kantonsparlament unter allen Fraktionen eine Mehrheit?

Eine Überprüfung und Anpassung der Sitzzuteilung sowie eventuell auch eine Anpassung des Wahlsystems aufgrund einer relativ „stark divergierenden Entwicklung von Wohnbevölkerung und Stimmberechtigten“ (Titel der Anfrage Mischol) sowie auch aufgrund starker Bautätigkeit in gewissen Wahlkreisen und daraus resultierender demographischer Veränderungen (wurde in der Anfrage nicht thematisiert) drängt sich auf und sollte spätestens in der nächsten Amtsperiode zügig an die Hand genommen werden. Im Sinne der Fairness und der konkreten Abbildung des Wählerwillens im Kanton Zürich ist dies wünschenswert!