Mit Beschluss 6067 vom 10.Dezember 2025 schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Wahl von Christian Zehnder, Direktor Vereinigung Zürcher Arbeitgeberorganisationen, als Mitglied der Berufsbildungskommission ab 1. Januar 2026, für den Rest der Amtsdauer 2023 – 2027 vor. Dies aufgrund des Rücktritts eines Mitglieds von Seiten der Arbeitgeber.

Mit Beschluss 6067 a vom 24. März 2026 beantragt die Kommission für Bildung und Kultur des Kantonsrats mit Mehrheitsbeschluss die Wahl von Christian Zehnder zu genehmigen. Eine Minderheit bestehend aus den Mitgliedern der SP besagter Kommission, KR Sybille Jüttner (SP, Andelfingen), KR Mandy Abou Shoak (SP, Zürich, Mitglied der Regionalleitung Zürich/Schaffhausen Gewerkschaft Avenir Social, in Vertretung von Lejla Salhiu) und KR Carmen Marty Fässler (SP, Horgen) lehnt die Wahl von Christian Zehnder ab. Es darf davon ausgegangen werden, dass die junge-, schon verschiedentlich im Kantonsrat noch durch etwas „schräge“ Vorstösse und ungestüme Voten aufgefallene Kantonsrätin Abou Shoak als Treiberin dieses Vorstosses der drei SP-Frauen zu betrachten ist. 

Berufsbildungskommission des Kantons Zürich (BBK)

Die Berufsbildungskommission des Kantons Zürich entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufsbildungsfonds. Ihr gehören Vertreter der Organisation der Arbeitswelt, des Bildungsrates und der Verwaltung an. Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22.12.2010 (VBBF, LS 413.313) festgelegt.

Die neun Mitglieder der Kommission werden vom Regierungsrat jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat. U. a. hat auch die Gewerkschaft UNIA einen Vertreter in der Kommission.

Gemäss   I Abs. I s VBBF  setzt sich die Kommission aus vier Personen zusammen, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen angehören. Ferner erhalten drei Personen, die Arbeitgeberorganisationen aus Branchen ohne Branchenfonds vertreten Einsitz. Weitere Vertretungen stellen der Bildungsrat und die Bildungsdirektion. Die Berufsbildungskommission konstituiert sich selbst.

Fazit

  • Der Antrag auf Nichtwahl entspricht nicht den in unserem Kanton und Land gelebten Gepflogenheiten bei der Besetzung einer paritätisch besetzten, kantonalen Fach-Kommission!
  • Der Antrag auf Nichtwahl eines Vertreters seitens der Arbeitgeber (hier des Direktors der Vereinigung der Zürcher Arbeitgeberorganisationen) erscheint eine kämpferisch und ideologisch getriebene, verfrühte Wahlkampfaktion militanter SP-Aktivistinnen und weniger ein substantiierter Vorstoss, wie man ihn von Seiten der SP meist gewohnt ist, zu sein!
  • Die SP-Fraktion täte wohl gut daran, den Antrag nach einem Gespräch mit ihren drei Antragstellerinnen zurück zu ziehen!