Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten von erwachsenen Personen im Kanton Zürich. Sie leitet das Vorverfahren und untersucht Straftaten. Nötigenfalls beantragen der Staatsanwalt/die Staatsanwältin beim Gericht Zwangsmassnahmen, wie z. B. Untersuchungshaft oder ordnet Hausdurchsuchungen an. Leichte bis mittelschwere Straftaten sanktioniert der Staatsanwalt/die Staatsanwältin mit Strafbefehlen (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, Geldstrafe oder Busse). Bei schweren Straftaten oder Ablehnung eines Strafbefehls erheben die Staatsanwälte Anklage und verteten diese beim zuständigen Gericht. Für die Verfolgung von Übertretungen ist die Staatsanwaltschaft nur zuständig, wenn die Übertretung mit einem Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang steht. Die Staatsanwaltschaft leistet internationale sowie nationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Gemäss Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (RR) des Kantons Zürich, Sitzung vom 15.5.2024, 510. Staatsanwaltschaft (Stellenplan), soll bei der Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) für die Projektleitung eines Projekts „Mediation“ eine Stelle mit einem Staatsanwalt/-anwältin (LK 25 VVO), mit Weiterbildung und Erfahrung in der Mediation, besetzt  werden. Die Stelle soll entsprechend der geplanten Gesamtprojektdauer auf drei Jahre befristet sein.

Mit Motion 21.4336 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates betreffend Justice restaurative wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zur Verankerung einer professionellen Mediationsstelle (zur Wiedergutmachung bzw. zur Auseinandersetzung mit den Folgen einer Straftat) zu erarbeiten.

Der RR (auf Antrag der Justizdirektorin, Frau RR Jacqueline Fehr, SP) argumentiert dazu: „Angesichts der gegenwärtigen politischen Entwicklung, in der die restaurative Justiz im gesamten europäischen Raum zunehmend an Bedeutung erlangt, wird die Mediation in der Schweiz im Laufe der nächsten Jahre somit voraussichtlich gesetzlich verankert werden. Es bietet sich daher derzeit eine ideale Gelegenheit, um zu erproben, wie die Mediation im Erwachsenenstrafrecht im Kanton Zürich am besten umgesetzt werden kann? Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zusätzliche Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung einzusetzen, die eine konstruktive Kommunikation fördern. Die Mediation bietet diese Möglichkeit: Sie gibt den Betroffenen die Chance, mit Unterstützung einer neutralen Mediationsperson eine als gerecht empfundene Lösung für ihren Konflikt zu erarbeiten. Sie bringt die Betroffenen zudem dazu, die Verantwortung für ihren Konflikt zu übernehmen. Bereits jetzt führen die Kantone Freiburg und Genf Mediationen in Erwachsenenstrafsachen durch….Im Rahmen eines Projekts soll im Kanton Zürich die Umsetzung eines Angebotes zur professionellen Durchführung von Mediationen als Alternative oder als Ergänzung zu laufenden Strafuntersuchungen gegen Erwachsene geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft soll ein zusätzliches Mittel zur Bearbeitung und Erledigung von Verfahren erhalten. Überdies soll damit ein Beitrag zu einem friedvolleren und konstruktiveren Umgang miteinander geleistet werden“.

Ob der Staat eine Gesetzesgrundlage zur Verankerung einer professionellen Mediationsstelle (zur Wiedergutmachung bzw. zur Auseinandersetzung mit den Folgen einer Straftat) erarbeiten resp. erhalten soll, wird durch die Politik in Bern entschieden. Diesem Entscheid vorzugreifen und auf Antrag der umtriebigen Justizdirektorin RR Jacqueline Fehr eine entsprechende Stelle im Kanton Zürich für Straftaten von Erwachsenen zu schaffen und die Projektleitung dazu bei der OSTA anzusiedeln, darf nicht in Eigenkompetenz des Regierungsrates erfolgen: Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafverfolgung zuständig – sie klagt an oder stellt ein. Eine Mediation dagegen kann, muss aber nicht, Teil eines Zivilverfahrens sein.

Aufgrund der Tragweite dieses kuriosen Entscheids des Regierungsrates muss der Kantonsrat sich dieser Angelegenheit im Detail annehmen:

  1. Im Hinblick auf die Budgetdebatte vom kommenden Dezember könnte eine Anfrage aus dem Kantonsrat an den RR gestellt werden (Antwortfrist 3 Monate) mit der Frage, ob eine solche Stelle, wenn sie dann überhaupt geschaffen würde (der RR kann dies im Prinzip in Eigenkompetenz beschliessen und in das Globalbudget „einbauen“) bei der OSTA (dem Ankläger des Staates) am richtigen Ort geschaffen würde und nicht besser beim Justizvollzug angesiedelt sein müsste?
  2. Die endgültige Budgetkompetenz liegt nicht beim RR, sondern beim Kantonsrat. Und so kann und sollte aus dem Kantonsrat, anlässlich der Budgetdebatte im Dezember 2024, Antrag gestellt werden, diese im Budgetentwurf 2025 der Regierung enthaltene, neue Stelle zu streichen!