Wer gilt als Flüchtling? Vereinfacht gesagt handelt es sich um jene Migranten und Migrantinnen, die vor Gewalt über Staatsgrenzen hinweg ausweichen, weil ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Rechte direkt oder sicher erwartbar bedroht sind (Quelle: Jochen Oltmer – Globale Migration)
Unter dem Titel „Urteilseröffnung unter Polizeischutz“ berichtet die NZZ vom 28. Mai 2025 über einen Prozess am Bezirksgericht Winterthur, anlässlich welchem ein „anerkannter Flüchtling“ – Ausländer mit Reisepass! – wegen der Vergewaltigung eines 13-Jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstraffe und 8 Jahren Landesverweis verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ins Auge sticht dem Leser, dass das Gericht nicht nur die Öffentlichkeit vom Prozess ausschloss, sondern für die akkreditierten Gerichtsberichterstatter strenge Auflagen erliess, um die Anonymität der Beteiligten zu wahren. Unter anderem darf auch nicht die Nationalität des Täters genannt werden, so die NZZ!
Kommentar
In was für einem Rechtsstaat leben wir? Da sucht ein, offensichtliche verfolgter Mensch in unserem Land Zuflucht. Er erhält den Status eines Flüchtlings. Er missbraucht diesen, begeht eine schwere Straftat (es gilt die Unschuldsvermutung) und wird in erster Instanz verurteilt (man darf wohl davon ausgehen, dass der Verurteilte, wie viele andere auch, in Berufung geht, nur schon deshalb, weil der Staat ihm unentgeltlichen Rechtsbeistand gewährt!).
Und was tut das Gericht noch? Es verhängt eine Informationssperre zur Nationalität des Täters!
In was für einem Staat leben wir? Wieder einmal wird der Täter „geschützt“!
Und in diesem Fall doppelt fragwürdig, es darf die Nationaliät einer Person mit Flüchtlingsstatus und Reisepass nicht genannt werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass der „Flüchtling“ in der Vergangenheit (mehrmals, wenn nicht regelmässig?) in sein Heimatland oder zumindest in ein Nachbarland gereist ist.
Und davon darf die Öffentlichkeit nichts wissen? Warum? Etwa weil die Beamten, welche solchen Unsinn bewilligt haben dies auch in anderen Fällen bewilligt haben und weiter (regelmässig) tun, da der Staat Schweiz dies gemäss einer Verordnung erlaubt und duldet?
In was für einem Staat leben wir? Was tun die von den Bürgern gewählten Politiker und Politikerinnen um diesen Unsinn abzustellen? Wieder nichts? Schauen sie weiter weg?
- Die Justizkommission des Zürcher Kantonsrates (Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats) ist zum wiederholten Mal gefordert! Tut sie was? Stehen deren Mitglieder endlich in der Öffentlichkeit hin und erklären, dass sie sich der Angelegenheit (unangemessene Auflagen und Einschränkungen der Gerichte an die Presse) mit Dringlichkeit annehmen? Oder verstecken sie sich weiter hinter dem Deckmäntelchen des Kommissionsgeheimisses, obwohl sie die Öffentlichkeit sehr wohl, trotz und gerade wegen des „Behördengeheimisses“, informieren und erklären sollten, für was sie sich hinter verschlossenen Türen einsetzen!
- Sowohl der Zürcher Justizdirektor Mario Fehr (parteilos) – er hat „Wochenendreisen“ ukrainischer „Flüchtlinge“ anlässlich einer Pressekonferenz kürzlich kritisch beleuchtet – als auch die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (Aufsichtskommission) sind betreffend Regelung der Reisefreiheit von anerkannten Flüchtlingen gefordert. Das Thema muss endlich auf das kantonale und eidgenössische Tapet, der regelmässigen Reisetätigkeit von „Flüchtlingen“ muss endlich ein Riegel geschoben werden.
- Das Zürcher Obergericht soll sich mit den „Verbotspraktiken“ seiner Bezirksgerichte im Detail auseinandersetzen (siehe auch Die Tribüne vom 13. + 14.5. betreffend BG Uster)
- Ein Vorstoss auf Bundesebene im National- oder Ständerat betreffend Reisetätigkeit und der Verwendung von Reisepässen aus derem Fluchtland durch anerkannte Flüchtlingen ist eine vordringliche Angelegenheit.