Yves Goldmann, ein Stimmbürger aus der Stadt Zürich, hat eine Einzelinitiative (EI) mit dem Titel „Keine Steuergelder für Terroristen – Für Sorgfalt bei Spenden-/Fördergeldern von Kanton und Gemeinden“ eingereicht. Die EI Goldmann wurde am 8. September 2025 mit 77 Stimmen der Fraktionen von FDP, SVP und je einer Stimme aus den Fraktionen der GLP, der Mitte und der Grünen vom Zürcher Kantonsrat an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen.

„Diese EI verlangt eigentlich eine Selbstverständlichkeit…Die EI verlangt, dass vom Kanton und den Gemeinden im Kanton Zürich keine Spenden ausbezahlt werden dürfen, wenn die Spenden damit die Ziele der Grundrechte der Schweiz gemäss unserer Bundesverfassung verletzen würden…Es handelt sich hier um eine Lex Zürich. Der Zürcher Gemeinderat hat eine Spende angestossen, die den Erfordernissen dieser Einzelinitiative nicht genügen würde. Wer in diesem Saal heute Morgen die Einzelinitiative nicht unterstützen wird, der stellt sich gegen die Grundrechte in unserer Bundesverfassung und der bejaht, dass Spenden aus unserem Kanton und seinen Gemeinden den Zielen unserer Grundrechte  zuwiderlaufen dürfen!“(Auszug und Zitate aus dem Votum von KR Susanne Brunner, SVP Zürich – es gilt das gesprochene Wort)

Auslöser der EI Goldmann war wohl ein Beschluss des Gemeinderates der Stadt Zürich (Legislative) aus dem Jahr 2024, der UNWRA (Hilfswerk der Vereinigten Nationen für Palästina-Flüchtlinge) CHF 380’000 auszuzahlen.

Text der Einzelinitiative Goldmann

„Der Kantonsrat erlässt für den Kanton und die Gemeinden verbindliche Richtlinien für die Ausrichtung von Spenden oder Fördergeldern an in- oder ausländische, natürliche oder juristische Personen oder Organisationen. Diese Richtlinien sollen überprüfbar sicherstellen, dass solche Zuwendungen nicht für Ziele missbraucht werden können, welche den Grundrechten der Schweiz, wie sie gemäss der Bundesverfassung gelten, zuwiderlaufen. Solche Ziele sind namentlich das Schüren von Hass, der Aufruf zu Gewalt und die Diskriminierung von Menschen nach Religionen, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Gesinnung.

Vor der Ausrichtung von Spenden oder Fördergeldern sind die direkten oder indirekten Empfänger und deren Ziele unter Beizug von unabhängigen in- oder ausländischen Quellen zu prüfen und zu dokumentieren. Zu den Quellen gehören namentlich Sanktionslisten und Entscheide demokratisch organisierter Staaten (bzw. Mitgliedern der OECD) zur Überprüfung und zum Verbot von Organisationen sowie die Berichterstattung der Presse aus genannten demokratisch organisierten Staaten.

Begründung des Einzelinitianten Goldmann

Es darf nicht sein, dass Steuergelder dazu verschwendet und missbraucht werden, um wissentlich oder leichtfertig direkt oder indirekt Unmenschlichkeit, Unterdrückung und Terror zu fördern.

Argumente der Gegner (Auszüge)

„Die Einzelinitiative wirkt in ihrer Forderung nicht sonderlich konkret. Wer zwischen den Zeilen liest, muss jedoch vermuten, dass sich die EI gegen die Unterstützung der Gemeinde Zürich an die UNRWA richtet. Nach den unzähligen Kriegsverbrechen gegen israelische Zivilisten durch die Hamas wurde auch am UNO-Hilfswerk Kritik laut. In der Folge stellten diverse Staaten ihre finanzielle Unterstützung ein, auch die Schweiz hat die Zahlung zwischenzeitlich gestoppt. Die fehlenden Gelder führten zu Engpässen in der Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Um einen Beitrag gegen das Leiden der Zivilbevölkerung zu leisten, sprach der Zürcher Stadtrat rund eine halbe Million Franken an Médecins du Monde, Terres des hommes sowie das genannte Hilfswert der Vereinigten Nationen. Die UNRWA gilt weiterhin als Rückgrat der humanitären Hilfe im Gazastreifen und geniesst das Vertrauen der Zivilbevölkerung, weshalb viele internationale Hilfsorganisation auch auf diese Infrastrukturen zurückgreifen Der Zürcher Stadtrat arbeitete dabei korrekt. Die erwähnte Kritik wurde durch einen sauberen Bericht aufgearbeitet. 50 Massnahmen wurden zur Umsetzung empfohlen, die UNRWA akzeptiert diese. Wenn sich also Gemeinden entscheiden, jene Organisationen zu unterstützen, welche das Leid der Zivilbevölkerung etwas zu lindern versuchen, ist das ihr gutes Recht, ich meine sogar ihre moralische Pflicht! (Auszüge und Zitate aus dem Votum von KR Nicola Siegrist, SP Zürich – es gilt das gesprochene Wort).

„Es gibt Hinweise und Indizien, dass UNWRA-Mitarbeiter am Vernichtungs-Massaker vom 7. Oktober an israelischen Bürgern und Bewohnern Israels teilgenommen haben und das es an UNWRA Schulen antisemitische und gewaltverherrlichende Lehrmittel gibt sowie die Einrichtungen der UNWRA für politische und militärische Zwecke genutzt werden. Von daher können wir das Anliegen hinter der Einzelinitiative gut verstehen…Es ist davon auszugehen, dass schon heute vielerorts interne Richtlinien bestehen. Aber mit einem neuen Gesetz wird dieses Problem nicht gelöst, auch würde mit einem solchen Gesetz in die Gemeindeautonomie eingegriffen.“ (Auszüge und Zitate aus dem Votum von KR Andrea Gisler, GLP Gossau – es gilt das gesprochene Wort)

„Das ist ein demokratisch gefällter Entscheid und dies von höherer Stelle wieder übersteuern zu wollen, ist eine Top Down Demokratie. Ich bitte Sie Gemeinderatsentscheide, unabhängig in welcher Gemeinde sie gefällt worden sind, zu respektieren. Es kann ja auch in Rümlang oder in Hüntwangen sein, denn die Bevölkerung hat diese Gremien gewählt oder es hat sogar die Gemeindeversammlung entschieden. Es ist ganz klar, dass staatliche Zahlungen transparent gemacht werden müssen und  es ist ganz klar und das traue ich sämtlichen Gemeinden in unserem Kanton zu, dass sie genau überprüfen, wem sie Geld auszahlen. Das traue ich auch SVP dominierten Gemeinderäten in SVP dominierten Gemeinden zu“ (Auszüge und Zitate aus dem Votum des Fraktionschefs der Grünen, Thomas Forrer, Erlenbach – es gilt das gesprochene Wort).

„Die Initiative trägt ein starkes Schlagwort, aber bietet keine praxistaugliche Lösung. Was hier vorliegt, ist eine Antwort auf einen Einzelfall, der zur Überregulierung führt. Die Stadt Zürich hat eine Zahlung an die UNRWA geleistet, obwohl der Bund zuvor seine Beiträge gekürzt hatte. Das war politisch fragwürdig und wurde zu Recht breit kritisiert! Ich habe zudem grosses Verständnis für die jüdische Gemeinschaft in der Stadt Zürich, für die dies sehr schwierig zu verdauen ist. Aber gerade dieser Fall zeigt doch, die öffentliche Debatte funktioniert. Die Kontrolle durch Parlament und Medien funktioniert, dafür brauchen wir keinen zusätzlichen Kontrollapparat. Wie definieren wir *indirekte* Empfänger, wie gewichten wir ausländische Presseberichte, welche Staaten gelten denn als demokratisch organisiert? Die Folge Unsicherheit, Interpretationsspielraum und vor allem politisch motivierte Entscheide. Die wahren Folgen wären ein massiver Mehraufwand für Verwaltung und Gemeinden, eine potentielle Einschränkung zivilgesellschaftlicher Organisationen, insbesondere im internationalen Bereich und eine gefährliche Tendenz zur Gesinnungsprüfung bei der nicht die Arbeit einer Organisation zählt sondern ihre politische Einordnung. Auf Bundesebene gelten klare Regeln zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und Missbrauch von Fördergeldern (Sanktionslisten, das Strafgesetzbuch, das Geldwäschereigesetz), all das greift bereits. Was es braucht ist die konsequente Anwendung dieser Mittel, nicht neue Gesetze auf kantonaler Ebene, welche kaum umsetzbar sind!“ (Auszüge und Zitate aus dem Votum von Priska Hänni-Mathis, Die Mitte, Regensdorf – es gilt das gesprochene Wort)

Fazit

Die EI Goldmann löst das Problem nicht, nein sie könnte sogar das Gegenteil bewirken was sie im Sinne hat und im schlimmsten Fall sogar zu einer Art „Lex McCarthy“ führen (Joseph Raymond „Joe“ McCarthy, US Politiker, 1908-1957: Nach ihm ist die sogenannte McCarthy-Ära in den USA benannt, welche in den frühen 1950er-Jahren in den USA das politische Klima mit antikommunistische Verschwörungstheorien und Denunziationen bestimmte).

Die Aussage der Sprecherin der SVP-Fraktion, Kantonsrätin Brunner, wer gegen diese EI stimme (respektive sie nicht unterstützte) – das sind faktisch alle Mitglieder der Fraktionen von AL, SP, EVP, GLP und der Mitte! – der stelle sich gegen die Grundrechte in unserer Bundesverfassung und der bejahe das Spenden aus unserem Kanton und seiner Gemeinden den Zielen unserer Grundrechte zuwiderlaufen dürfen, ist reiner Unsinn!

Die Gegner der EI Goldmann haben – und das ist aus den Voten ihrer Vertreter eindeutig zu verstehen – ihr Unbehagen mit dem Text der EI sowie ihr Bedenken zur geforderten Art und Weise der nach einer eventuellen Annahme der EI  nötigen werdenden „Abklärungen“ zu bedenken gegeben. Sie stellten und stellen sich aber in keiner Weise, wie Frau Brunner unterstellt, gegen die Ziele der in unserer Verfassung verankerten Grundrechte !

Wehret den Anfängen und der Einführung von McCarthy Gesetzen in unserem Kanton!

Bürger und Zürcher Kantonsparlamentarier und Kantonsparlamentarierinnen, welche derzeit nach einem solchen Gesetz und der Umsetzung der EI Goldmann rufen, könnten die Ersten sein, welche unter einem solchen Gesetz zu leiden hätten.

Zum guten Glück darf davon ausgegangen werden, dass die Initiative im Gesetzgebungsverfahren „versäuft“ oder zu guter Letzt von der Mehrheit des Kantonsrats nicht in Form eines Gesetzes verabschiedet wird!