RRB vom 2. Juli 2025: 711. Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, FiREG, SR 734.91 (Vernehmlassung):

Mit Schreiben vom 14.5.2025 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Kanton Zürich einen Entwurf für die Änderung des FiREG vom 30. September 2022 zur Stellungnahme unterbreitet. Die Energiekrise – ausgelöst insbesondere durch den Krieg in der Ukraine – führte 2022 zu extremen Preissprüngen an den Strombörsen. Schweizerische Stromunternehmen, insbesondere auch die Axpo (Aktionäre u. a: Kanton Zürich 18.342%, EKZ 18.410%), mussten kurzfristig hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen, so auch die Axpo (führender Energiederivatehändler in Europa und in Osteuropa, auch im US-Markt mit Büro in New York engagiert). Gemäss Protokoll 711. des RR hätten „daraus resultierende Liquiditätsengpässe die Versorgungssicherheit gefährden können“. Nach einer Feuerwehraktion verabschiedeten die Eidgenössischen Räte am 30.9.2022 das FiREG, mit Inkrafttreten am Folgetag. Das Gesetz ist bis am 31.12.26 befristet und ermöglicht bei Bedarf eine temporäre Liquiditätsunterstützung der schweizerischen Stromunternehmen durch den Bund.

Zur Ablösung des FiREG schlug der BR eine Änderung des Eidgenössischen Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (SR 734.7) vor, mit für systemkritische Energieversorgungsunternehmen neuen Vorgaben zu Organisationsstruktur, Risikomanagement sowie Mindestanforderungen an Liquidität und Eigenkapital. Die Vernehmlassung zeigte, dass den Kantonen und den betroffenen Unternehmen die Vorgaben zu weit gingen. Auch der RR äusserte sich mit RRB Nr. 584/2024 kritisch. „Insbesondere erachtet der Regierungsrat die vorgeschlagenen Mindestanforderungen an das Eigenkapital als Beitrag für die Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich als nicht geeignet. Die Vorlage hätte stark in die Wirtschaftsfreiheit der privatrechtlich organisierten Unternehmen und die Eigentumsrechte ihrer Anteilseignerinnen und -eigner eingegriffen und sich womöglich kontraproduktiv auf die Investitionsfähigkeit und damit die Versorgungssicherheit ausgewirkt“ (Auszug aus 711.).

Kommentar Die Tribüne: Was für ein Hohn – ein Unternehmen und sein Besitzer, hier die Axpo und der Kanton Zürich, vertreten durch den Regierungsrat, welches beispielsweise im Bereich der Energiederivate Risiken eingeht, welches es im Krisenfall nicht decken kann und daher schon über eine implizite Staatsgarantie des Bundes verfügt, weigert sich, minimale Sicherheiten abzugeben und eine minimale Risikoprämie zu zahlen!

Der BR beschloss darauf, auf die vorgeschlagenen Massnahmen vorderhand zu verzichten, um weitere Abklärungen vornehmen zu lassen.

Aus Sicht des BR sind die volkswirtschaftlichen Risiken („glücklicherweise, er knickte bis anhin nicht ein…“), welche von systemkritischen Energieunternehmen wie der Axpo ausgehen („trotz den bereits ergriffenen Massnahmen“ – Wortlaut 711.) noch nicht vollständig adressiert. 

Der BR beantragt deshalb, das FiREG um fünf Jahre bis Ende 2031 zu verlängern: Die Verlängerung soll dazu dienen, die von systemkritischen Energieversorgungsunternehmen ausgehenden volkswirtschaftlichen Risiken einzuschätzen, sowie die Notwendigkeit und Einigung weiterer Massnahmen zu prüfen:

Entsprechend werden die dem FiREG unterstellten Unternehmen, wie die Axpo, weiterhin eine jährliche Bereitstellungspauschale entrichten müssen.

Was will nun die Baudirektion des Kantons Zürich unter dem „Finanzspezialisten“ RR Martin Neukom?

Die BD „kommentiert“: Seit 2022 habe sich die Lage auf den Grosshandelsmärkten (Die Tribüne: „Im Kasino!“) verändert. Die Volatilität sei zurückgegangen und die Liquidität habe zugenommen. Die betroffenen Energieversorgungsunternehmen hätten ihre Absicherungsstrategien angepasst. Die Liquiditätsrisiken für die Unternehmen seien heute geringer und die Resilienz gegenüber neuen Preisspitzen oder extremer Marktvolatilität sei höher. Trotzdem könnten unerwartete Ereignisse mit Auswirkungen auf das Marktgeschehen und im Extremfall ein Ausfall eines bedeutenden Marktakteurs mit entsprechenden Kaskadeneffekten weiterhin nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Antrag BD im Namen des RR

„Wir stimmen deshalb der zeitlich begrenzten Verlängerung des FiREG grundsätzlich zu. Da insgesamt die systemkritischen Unternehmen heute deutlich besser vorbereitet sind auf Extremereignisse wie während der Energiekrise2022 scheint die Bereitstellung eines Verpflichtungskredits im selben Umfang wie 2022 (Anmerkung Die Trbüne: 4.9.22 Bereitstellung einer nachrangigen und unbesicherten Kreditlinie des Bundes von CHF 4 Milliarden für die Axpo!) allerdings nicht gerechtfertigt. Zudem soll zur Berechnung der Bereitstellungspauschale weiterhin der Marktzins massgebend sein.

Antrag 1: Die Höhe des vorgesehenen Verpflichtungskredits von 10 Mrd Franken ist auf einen angemessenen, den heutigen Gegebenheiten entsprechenden Wert zu senken

Antrag 2: Von der Einführung eines Minimalzinssatzes von 0.634% in Art. 18 Abs.2 Bst. a FiREG ist abzusehen“

Fazit

  • Die Tribüne zweifelt an der Kompetenz der Baudirektion, eine solche Stellungnahme abzugeben (muss durch die Finanzdirektion geschehen!).
  • Die Axpo fährt weiterhin ein weit überdimensioniertes Energiederivatebuch, welches in einer Krise zu massiven Markverwerfungen und zu einem Finanzbankrott der Axpo führen dürfte 
  • Der Regierungsrat scheint in seiner Mehrheit diesen RRB nicht gelesen, sondern nur mitunterzeichnet zu haben, wäre ihm doch sonst aufgefallen, dass der vom Bundesrat, vertreten durch das UVEK, vorgeschlagene Minimalzinssatz von 0.634% für ein Unternehmen mit dem Finanzrating BBB+ (UBS „improving“) und A- (ZKB und Fedafin „stable“) sehr wohl als gerechtfertigt erscheint