Teilrevision 2022 Kantonaler Richtplan, Kapitel 4, Verkehr (denkwürdige Morgensitzung des Zürcher Kantonsrats vom 29. Juni 2026)

Ein grosses Ei hat die Volkswirtschaftsdirektion, hier wohl mit gütlicher Hilfe durch Planer aus unserem nördlichen Nachbarland, unter Leitung der derzeitigen Regierungspräsidentin, Carmen Walker Späh (FDP), mit der heute durch den Zürcher Kantonsrat verabschiedeten Teilrevision des Kantonalen Richtplan, Kapitel 4, Verkehr (ab jetzt behördenverbindlich!) gelegt.

Die daraus unweigerlich resultierenden Verkehrs-Verstopfungen wurden durch absente-, bürgerliche Milizpolitiker mitverursacht: Für den angerichteten-, verdorbenen Braten werden alle Steuerzahler und ganz besonders die Gewerbetreibenden in den Stadtzürcher Kreisen 7 & 8, sowie alle Verkehrsteilnehmer in besagten Kreisen und von und zur Goldküste, der Forch und u. a. dem Zürcher Oberland „blechen“!

De quoi s’agit il?

Die vorberatende-, kantonsrätliche Kommission Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragte dem Gesamtrat einstimmig die heute durch den Rat beschlossene Revision des nun behördenverbindlichen Verkehrsrichtplans, Kapitel 4 „Verkehr“ und damit die Aktualisierung der Infrastrukturvorhaben auf dem übergeordneten Strassennetz.

Die bürgerlichen Kommissionsmitglieder der KEVU (Ruth Ackermann, Präsidentin, Die Mitte, Ueli Bamert, SVP Zürich, Sarah Fuchs, FDP Meilen, Ulrich Pfister, SVP Egg, Sonja Rueff-Frenkel, FDP Zürich) haben offensichtlich in den Sitzungen ihrer Kommission nicht aufgepasst, waren nicht anwesend oder haben sogar geschlafen, hatten sie doch keinen einzigen Änderungsantrg zum nun beschlossenen Verkehrsrichtplan angemeldet…

Dazu aus dem Erläuterungsbericht zum Kantonalen Richtplan, Teilrevision 2022, Kapitel 4. Verkehr, Stadt Zürich:

Gemäss Antrag der KEVU vom 2. März 2026, 6013a Beschluss des Kantonsrats über die Teilrevision des Kantonalen Richtplans, wird beantragt:

Antrag HVS-Netz in der Richtplankarte Kreuzbühl-/Falkenstrasse, Stadt Zürich (K4-6)

„Die Verkehrssituation an der Falkenstrasse ist von Nutzungskonflikten geprägt, unter anderem zwischen dem Strassenverkehr und dem Güterumschlag. Der Bhf Stadelhofen wird um ein 4. Gleis erweitert und seine Kapazität wird um 50 Prozent erhöht. Dies hat eine starke Zunahme des Fuss- und Veloverkehrs im Umfeld des Bhf Stadelhofen zur Folge. Mit der Realisierung des Projekts „Haus zum Falken“ entsteht neben dem Bhf Stadelhofen eine unterirdische Velostation mit rund 800 Abstellplätzen. Um den Nutzungskonflikten zu begegnen und die Velostation sicher, direkt und konfliktfrei zu erschliessen, sollen die Verkehrsströme im vorderen Seefeld entflochten werden.

Mit den neuen Karteneinträgen „Abklassierung Hauptverkehrsstrasse / Rückbau bei Ersatz“ anstelle von „Hauptverkehrsstrasse geplant* für die Kreuzstrasse zwischen Kreuzbühlstrasse und Zeltweg werden die Voraussetzungen für das geplante neue Verkehrsregime geschaffen. Dieses sieht vor, den motorisierten Durchgangsverkehr zwischen Utoquai und Kreuzplatz künftig in beiden Richtungen durch die Kreuzstrasse zu führen. Auf der Achse Falkenstrasse-Kreuzbühlstrasse ist eine Velovorzugsroute vorgesehen. Der Grundlagenbericht vom Januar 2022 weist die technische Machbarkeit sowie die Konformität mit der Verfassung nach. Mit dem neuen Verkehrsregime ist an der Kreuzung Kreuzbühl-/Kreuzstrasse die bestehende ÖV-Priorisierung beizubehalten.“ (Ende Zitat aus dem Erläuterungsbericht der KEVU)

Erst nachdem dieses Medium auf den Riesen-Bock hingewiesen hatte (ein Dank an KR Felix Hoesch, den Sprecher der SP in der Debatte zu diesem Geschäft, für sein Kompliment!), reichten die KR Ulrich Pfister, SVP Egg und Marc Bourgeois, FDP Zürich, einen Antrag auf Rückweisung der Anpassung des Richtplaneintrages HVS-Netz im Bereich Kreuzbühl-/Falkenstrasse, Stadt Zürich (Kartenausschnitt K4-6 auf Seite 41 des Richtplandokuments) an die KEVU ein.

Die beiden KR begründeten ihren Antrag damit, das ausser Frage stehe, dass sich der Bereich beim Bahnhof Stadelhofen in Bezug auf die Verkehrssituation verändern würde und Massnahmen notwendig seien. Die von der Stadt Zürich beantragten Änderungen des Richtplaneintrages lasse aber zu viele Fragen offen, welche vor einer Änderung des Richtplaneintrages geklärt werden müssten. Es bestehe aber keine zeitliche Dringlichkeit, weshalb einer Rückweisung dieses Eintrages an die KEVU nichts im Wege stehe, vor einer Änderung eines Richtplaneintrages müsse die Umsetzung und die dadurch entstehenden Abhängigkeiten der unterschiedlichen Verkehrsführungen geklärt werden“.

Der Rat lehnte den Antrag Pfister/Bourgeois mit 88 : 87 Stimmen ab…

„Les absents ont toujours tort“

An der KR-Sitzung vom 29.6.26 fehlten:

  • Ein Kantonsrat der SVP – sinnigerweise aus dem Bezirk Meilen – ärztlich entschuldigt mit „Burnout Syndrom“ (Der gleiche Politiker hatte vor einigen Wochen anlässlich der Eishockey WM seine politischen Vorgesetzten über seine Krankheit informiert um sich anschliessend von der nachmittäglichen Fraktionssitzung zu entschuldigen. Während seine Fraktionskollegen an der Sitzung teilnahmen, wurde besagter Politiker an einem Eishockey-WM Spiel in der Swisslife Arena gesichtet, gleiches geschah am Folgetag nochmals, als er und seine Fraktionskollegen auf Einladung des Sportministers ein Spiel besuchten…
  • Ein Kantonsrat der FDP, welcher mit Fieber im Bett lag
  • Ein Kantonsrat Der Mitte, welcher wohl an der Sitzung teilnahm, sinnigerweise aber gerade anlässlich dieser Abstimmung an ein Örtchen verschwinden musste, konnte glücklicherweise noch rechtzeitig von einem Kollegen in den Ratssaal  zur Abstimmung zurück geschleust werden. An der nachfolgenden Abstimmung, welche mit 86 : 86 Stimmen für die bürgerliche Ratsseite  verloren ging, war der Mann wieder verschwunden…

Fazit

  • Der Morgen des 29.6.2026 wird als einer für alle arbeitenden- und steuerzahlenden Verkehrsteilnehmer. insbesondere aber diejenigen aus den Stadtzürcher Kreisen 7 & 8 und alle die Kreuz-, Seefeld- und die Bellerivestrasse sowie das gesamte Zürcher Seefeld befahrende Verkehrsteilnehmer enorm „teure“ Spassveranstaltung in die Ratsannalen eingehen, dies spätestens dann, wenn die nun beschlossenen, behördenverbindlichen Verkehrsbehinderungsmassnahmen umgesetzt sind und etwa die Kreuzstrasse neu im Gegenverkehr zu befahren sein wird.
  • Auch die vom Zürcher Souverän soeben beschlossene Stellvertreterregelung für Kantonsrätinnen und Kantonsräte wird die hier beschriebene Situation nicht verhindern können: Diese kann nur durch rigorose (Selbst-) Disziplin und die konsequente Durchsetzung der Ratspräsenz durch die Fraktionspräsidien (mittels welcher Sanktionsmöglichkeiten?) sichergestellt werden.
  • Die Ratslinke ist ihren bürgerlichen Gegnern, was die Rats-Disziplin betrifft, um ein weites überlegen.

P.S. Auszug aus dem Votum des Sprechers der GLP während der Debatte, Daniel Rensch (Umweltingenieur ETH, Leiter der grössten Kläranlage der Schweiz, Werdhölzli, in der Stadt Zürich, welcher am Wochenende aufgrund des Ausflusses von unvollständig gereinigtem Abwasser in die Limmat schweizweit eine gewisse Bekanntheit erlangte):

„Als Schwamendinger habe ich jetzt nun fast Mitleid für den  armen-, verkehrsgeplagten Kreis 7 & 8, aber eben nur fast… Die Situation muss verbessert werden, die Velovorzugsrouten müssen umgesetzt werden und wir müssen dort den Raum aufwerten…Eine Rückweisung heute würde die dringend notwendige Aktualisierung verzögern, ohne dass wir damit qualitativ bessere Lösungen bekommen. Es geht um den Richtplan, es geht nicht um Detailplanung, wir haben noch viele Schritte vor uns in diesem Bereich und wir müssen der Stadt Zürich die Möglichkeit geben, dort etwas zu ändern. Das heisst, wir dürfen die Planung für die Stadt Zürich nicht unnötig erschweren und die betroffene Bevölkerung rund um den Stadelhoferplatz schwächen. Eine Rückweisung löst keine Probleme, sondern verschiebt sie nur…Der Richtplan ist ein rollendes Planungsinstrument, er ist nicht in Stein gemeisselt“. Anmerkung der Tribüne: Ein Richtplan ist behördenverbindlich, die Behörden müssen die Planung gemäss Richtplan vornehmen!“.