Urteilsverkündung vom 21.5.2025
Der Einzelrichter am BG Uster, Gregor Mercier, GLP, eröffnet das Urteil (unbegründetes Dispositiv mit wichtigen Entscheiden). Über das Urteil und dessen Begründung durch den Einzelrichter wird in den meisten Schweizer Medien berichtet, die Tribüne verzichtet deshalb auf eine detaillierte Berichtserstattung.
- Der Beschuldigte ist nicht schuldig und wird vollumfänglich freigesprochen, er erhält eine Prozessentschädigung (CHF 10’000).
- Die Privatkläger werden, wo möglich, für zivile Ansprüche und mögliche Anträge auf Genugtuung auf den Zivilweg verwiesen
- Keine Kosten für beide Parteien, Gerichtskasse übernimmt.
- Berufung gegen das unbegründete Urteil innert 10 Tagen an das Obergericht des Kantons Zürich
Feststellungen
- Die Staatsanwaltschaft ist wieder, wie auch anlässlich der Hauptverhandlung, nicht vor Ort!
- Der Vertreter der Tribüne wurde von der Leitenden Gerichtsschreiberin, trotz Anmeldung als Medienvertreter, anlässlich der Hauptverhandlung in einen Nebenraum ohne Schreibtisch verwiesen. Es standen zwei Medienräume zur Verfügung, im Gerichtssaal hatte es ebenfalls noch Platz für Vertreter der Medien. Bei Beginn der Urteilsverkündung durch den Einzelrichter lud die Dame dann den Vertreter der Tribüne in einen für die Medien reservierten Schreibraum ein…
Fazit
- Ein der Schweiz unwürdiger, politischer Prozess! Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See-Oberland ist aus Sicht des Schreibenden der Tribüne tendenziös
- Die „Behandlung“ des Vertreters der Tribüne durch die Leitende Gerichtsschreiberin des BG Uster anlässlich der Hauptverhandlung war ein Affront (Nichtzulassung in den Gerichtsaal und in den Medienraum trotz schriftlich erfolgtem und nicht beantwortetem Antrag auf Akkreditierung. Anlässlich der Urteilsverkündung eine Woche später ebenfalls Zuweisung in einen fast leeren Zuschauerraum, obwohl viel Platz in den Medienräumen und auch noch Platz im Gerichtssaal für Medienvertreter vorhanden. Erst zu Beginn der Urteilsverkündung durch den Richter, Einladung der Dame in einen für die Medien reservierten Raum…
- Dem Vertreter der Tribüne wurde das Urteilsdispositiv (es lag ein ganzer Stapel schriftlicher Dispositive vor, nur einige wenige Medienvertreter vor Ort) beim Verlassen des Gerichtsgebäudes mit dem Hinweis auf fehlende Medienakkreditierung (trotz zweimaliger Anmeldung) verweigert
- Überdotierte Sicherheitsdienste (ca. 30 Polizisten anlässlich der Hauptverhandlung vor Ort; rund 15 Beamte anlässlich der Urteilsverkündung).
- Im Gegensatz zur Hauptverhandlung fehlten bei der Urteilsverkündung Vertreter der JUSO – ganz wenige Zuschauer.