Tottenham Hotspur, der englische Premier League Lieblingsverein des Zürcher Sicherheitsdirektors, Regierungsrat Mario Fehr (parteilos, ehemals SP und Landesring der Unabhängigen) und der Zürcher Magistrat haben eines gemeinsam: Beide befinden sich derzeit offensichtlich in einem Formtief.

Während Tottenham Hotspur (Fehr fliegt regelmässig zu Spielen seines Lieblingsvereins auf die Insel) derzeit in einem starken Formtief (Platz 16 in der Tabelle, 1 Punkt von einem Abstiegsplatz entfernt) dem Abstieg zu entgehen versucht, hatte Fehr anlässlich der Kantonsratssitzung vom 16.3.2026 ein wohl bis anhin nie erlebtes „Tief“.

De quoi s’agit-il

Die GPK wurde im Januar 2025 aufgrund von Medienberichten auf die Festnahme (festgenommen in der Stadt Zürich am 25.1.25, nachmittags, anschliessend 2 Tage Haft) und Ausweisung des US amerikanisch-palästinensischen Journalisten und Bloggers (Plattform „Electronic Intifada“) Ali Abunimah (An.) aufmerksam. An. war legal in die Schweiz gereist, um in Zürich auf Einladung des „Palästina-Komitees Zürich“ an einer Diskussionsveranstaltung teilzunehmen. Gemäss Tagesanzeiger-online vom Samstag, 25.1.2025 , 22:39, hatte sich An. in der Vergangenheit immer wieder gewaltverherrlichend antisemitisch geäussert und etwa Raketenangriffe des Iran auf Israel als „humanitären Akt“ bezeichnet. Obwohl der Festgenommene legal in die Schweiz eingereist war, wurde er in der Folge jedoch aufgrund eines inzwischen erfolgten Einreiseverbots festgenommen. Der für den Fall zuständige Sicherheitsdirektor Mario Fehr erklärte in der gleichen Ausgabe des Tagesanzeiger-online: „Einen islamistischen Judenhasser, der zu Gewalt aufruft, wollen wir nicht in der Schweiz“. Daher sei bei der Bundespolizei Fedpol eine Einreisesperre gefordert worden, die diese dann tatsächlich aussprach (Ende Zitat Tagesanzeiger-online).

Am 19. Februar 2025 wurde publik, dass das für Einreisesperren zuständige Bundesamt für Polizei (fedpol) ein Begehren der Kantonspolizei Zürich (Kapo) auf ein Einreiseverbot zunächst mit Verweis auf die Meinungsfreiheit abgelehnt hatte, wenig später aber (auf nochmalige Intervention aus Zürich? Durch wen? Durch Mario Fehr, durch den Kommandanten der Kapo, Marius Weyermann aus eigenem Antrieb oder auf Anweisung von Fehr, oder durch eine Drittperson?) auf diesen Entscheid zurück gekommen war und das Einreiseverbot doch noch verhängt hatte.

Dazu schreibt die GPK in ihrem in ihrem Tätigkeitsbericht, Seite 45: „Es stand der Vorwurf im Raum, dass dieses Rückkommen das Resultat von Druckausübungen seitens der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich gewesen war“.

Nachdem schon das Zürcher Verwaltungsgericht befand, das Vorgehen der Kapo sei rechtswidrig gewesen, wurde das Fedpol vom Bundesverwaltungsgericht „aufgrund einer mangelhaften Begründung und unvollständigen Dokumentation“ dazu verurteilt, das Einreiseverbot neu zu beurteilen und An. CHF 9’010 Prozessentschädigung zu zahlen. (1. Gerichtsurteil im Fall An.).

Die GPK nahm die öffentliche Berichterstattung zum Anlass, sich von der Sicherheitsdirektion über die Abläufe und Zuständigkeiten bei der Anordnung von Einreiseverboten informieren zu lassen: In der GPK Sitzung vom 13.3.25  orientierte der Chef Regionalpolizei der Kapo die GPK über die Verantwortlichkeiten und Prozesse, die zum Aussprechen eines Einreiseverbots durch das fedpol gegen An. geführt hatten (Im öffentlichen Diskurs werden die Begriffe „Einreiseverbot“ und „Einreisesperre“ fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Siehe dazu GPK-Bericht S. 45.)

In seiner Antwort auf die Anfrage Abou Shoak und Letnansky, KR-Nr. 59-2025, „Einreisesperre und Ausweisung von Ali Abunimah“ vom 5.3.25 erklärte der Regierungsrat, der Sicherheitsdirektor habe nicht persönlich bei fedpol interveniert um die Anordnung eines Einreiseverbots zu erwirken. In einem in den letzten Monaten erschienen Bericht der GPK des Ständerates (GPK-S) zeigt es sich, dass sich auf Bundesebene bei der Verfügung von Einreiseverboten Fragen zur Aktenführung und Dokumentation sowie zur Kompetenzenregelung Fragen stellen. Bei einem von zwei im Bericht erwähnten Fällen handelt es sich um den Fall An. Gemäss Bericht GPK-S erfolgte in diesem Fall die Intervention bei fedpol telefonisch durch den Kommandanten der Kantonspolizei.

Im Dezember 2025 urteilte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, in zweiter Instanz, dass die Festhaltung von An. während zweier Tag bis zu seiner Ausreise widerrechtlich erfolgt war. An. wurde eine Entschädigung zugesprochen. (2. Gerichtsurteil im Fall An.)

Gemäss Bericht und aus Sicht der GPK bleibt offen, ob die telefonische Intervention des Kommandanten der Kapo den geltenden Anforderungen zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des staatlichen Handeln in angemessener Weise gerecht wird. Weiter bleibt unklar, ob es sich um einen Sonderfall oder vielmehr um das übliche Vorgehen in solchen Situationen handelt. „Die Befragung des Vertreters der Kapo in der GPK (Anmerkung Die Tribüne: Des Kdt der Regionalpolizei der Kapo) brachte diesbezüglich keine weiteren Erkenntnisse. Dieser ging auch auf mehrfache Nachfrage der Kommission nicht auf Fragen zu den Abläufen im konkreten Einzelfall ein. Für die Kommission war dies unbefriedigend-“ (Ende Zitat aus dem Bericht der GPK, Seite 47).

Die GPK wird das Thema der Einreiseverbote in der nächsten Berichtsperiode (u. a. mittels Einladung des Kapo Kommandanten Weyermann in die Kommission) weiter behandeln und sich der Klärung offener Fragen widmen.

Debatte vom 16.3.2025 im Zürcher Kantonsrat

Anlässlich der Debatte zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) über ihre Tätigkeit vom März 2025 bis Februar 2026 (KR-Nr. 2/2026) griffen verschiedene Rednerinnen und Redner das Kapitel 4.10 Zuständigkeiten und Abläufe bei der Anordnung von Einreiseverfügungen auf.  So auch die Kantonsrätinnen Mandy Abou Shoak (SP, Zürich 3 + 9) und Lisa Letnansky (Alternative Liste, Zürich 4 + 5, Mitglied der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit, KJS). Lisa Letnansky hat vor kurzem auf das Datum der Ernennung ihrer Nachfolge ihren Rücktritt bekannt gegeben – ihr Votum zum GPK-Bericht war wohl eine ihren letzten Wortmeldungen im Kantonsrat.

Letnansky verwechselte in ihrem Votum – offensichtlich versehentlich – den Chef Regionalpolizei der Kapo, welcher am 13.3.25 in der GPK Red und Antwort stehen musste (was er gemäss dem GPK-Bericht nur teilweise tat!) mit dem Kommandanten der Kapo, Weyermann.

Dies führte zu einer geharnischten und absolut unverständlichen Reaktion von Sicherheitsdirektor Fehr, welche in dieser Form wohl in den vergangenen 20 Jahren im Zürcher Kantonsrat ungehört war (Zitate):

KR L. Letnansky: „Der Kommandant der Kapo hat also die Fragen der GPK nicht beantwortet (Anmerkung Die Tribüne: Frau Letnansky verwechselte den Kdt der Regionalpolizei der Kapo mit dem Kdt der Kapo, siehe oben) wie und warum kann das sein. Meiner Meinung nach gibt es genau drei Möglichkeiten: Der Kapo Kdt konnte die Frage nicht beantworten, er wollte nicht oder er durfte nicht….ich hoffe sehr dass die GPK dem weiter nachgehen wird…“

RR Mario Fehr: „Vielen Dank für diese Debatte…Was nicht geht in einer solchen Debatte ist eine Falschbehauptung, die einer klaren Lüge gleichkommt. Frau Letnansky, sie haben hier drinnen gesagt, dass der Kdt der Kapo in der Kommission unbefriedigende Auskünfte gegeben habe. Frau L. der Kdt der Kapo war in diesem Zusammenhang nie nie in der GPK. Ich bitte sie das zur Kenntnis zu nehmen und nicht solche Lügen hierzu zu verbreiten. Der Kdt der Kapo, Frau L., wird in diesem Zusammenhang in die GPK gehen, er ist eingeladen und er wird dort die erforderlichen Auskünfte geben. Ich bitte sie hier nachher sich öffentlich zu entschuldigen, es gibt gewisse Dinge die nicht gehen und ich lasse auf meinen Kdt keine Lügen kommen. Die Grundsatzfrage meine Damen und Herren um die Einreisesperren ist eine staatspolitische-…wir sprechen von zwei Einreisesperren…der andere Fall, meine Damen und Herren, betrifft jemanden der ein Konzept der „Electronic Intifada“ vertritt und über den ich mich leider nicht weiter äussern kann, weil Ali Abuniman vor langer Zeit eine Strafanzeige gegen mich gemacht hat. Diese Strafanzeige ist seit dem Oktober letzten Jahres in den Beratungsgremien des Kantonsrates und vielleicht überprüft die GPK ja auch einmal die Abläufe des Kantonsrates (Anmerkung der Tribüne: Der Kantonsrat – in diesem Falle wohl die Justizkommission, JUKO – muss der Geschäftsleitung des Kantonsrats Antrag stellen, die Immunität eines Magistraten aufzuheben, zwecks Einleitung einer Strafuntersuchung).

KR L. Letnansky:  Geschätzte Anwesende, ich wurde dazu aufgefordert, mich öffentlich zu entschuldigen. Ich habe gerade nochmals nachgeschaut. In dem entsprechenden Absatz ist zuerst vom Kdt der Kapo die Rede, danach vom Vertreter der Kapo (Anmerkung der Tribüne: Vom Kdt der Regionalpolizei der Kapo). Es ist missverständlich formuliert – ich bin davon ausgegangen, dass das dieselbe Person ist. Es ist nicht so, ich wurde belehrt. Ich bin selber nicht in der GPK. Ich entschuldige mich aufrichtig beim Kdt der Kapo und es ist trotzdem der Vertreter der Kapo! Meine Aussagen zu denen stehe ich: Das ist unbefriedigend und das Wort unbefriedigend steht so im Bericht und es ist nicht meine Erfindung, Besten Dank!

Fazit

  • Mehrere Fragen zum Fall An. und dessen ungerechtfertigte Inhaftierung respektive Einweisung sind nicht beantwortet!
  • Der Fall ist in der GPK noch nicht abgeschlossen – hoffentlich wird der Geschäftsbericht 2026 der GPK abschliessende Antworten auf die noch offenen Fragen geben.
  • Beim Fall An. geht es um die Beantwortung einer Grundsatzfrage mit staatspolitischer Dimension!
  • Die Feststellung, von RR Mario Fehr Kantonsrätin, Kantonsrätin Lisa Letnansky habe gelogen, ist weit überzogen (Verwechslung), nicht angemessen und scheint mindestens von einer gewissen Unsicherheit und Sensibilität seitens des Magistraten zu zeugen. RR Mario Fehr deshalb aber zu unterstellen, er habe KR LL der Lüge bezichtigt, von möglichst weiteren Voten zu den absolut ungenügenden Antworten des Kdt der Regionalpolizei (im Rahmen dessen Befragung in der GPK) abzulenken, ist wohl aber nicht angebracht.
  • Das Votum Fehr in dieser Kantonsratsdebatte entspricht nicht seiner sonst meist sehr souverän gezeigten „Tagesform“ – ja sie entspricht einem eklatanten Formtief!
  • Aus Sicht der Transparenz und unseres Rechtsstaates gebührt den beiden Kantonsrätinnen Abou Shoak und Letnansky Dank für ihre Insistenz in diesem Fall!