Am Bezirksgericht Uster (Einzelgericht Strafsachen, GG 250002-I) findet am Mittwoch, 14.5.2025, 08.30 und am Mittwoch, 21.5.2025, 09.30,Verhandlung wegen „Rassendiskriminierung“ (Jargon BG Uster) statt. Angeklagt ist Kantonsrat und alt Parteipräsident der SVP Kanton Zürich, Patrick Walder, SVP Dübendorf.
Gericht verlangt Anmeldung – Prozessbeobachtung durch Gericht erst nach Rückbestätigung zugesichert
Das Gericht, auf seiner Webpage (gerichte-zh.ch,), schreibt unter dem Titel „Prozessdetails“ folgendes vor:
„Rassendiskriminierung Wegen grossem Interesse an der Strafverhandlung sind die verfügbaren Plätze limitiert. Besucher werden um vorgängige Anmeldung via E-Mail gebeten (info.uster@gerichte-zh.ch). Teilnahme gilt erst nach Rückbestätigung als zugesichert. Wir danken für Ihr Verständnis“.
Fazit
Eine solche Vorschrift durch ein Zürcher Gericht ist höchst unschweizerisch, problematisch und wohl auch nicht rechtens!
Es stellen sich Fragen zur Einhaltung des Datenschutz (Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG 170.4) und zu dem in unserem Land gesicherten freien Zugangsrecht der Bevölkerung zu Gerichtsverhandlungen.
Die Tribüne hat entsprechend beim Generalsekretär des Obergerichts des Kantons Zürich interveniert und um nötige Korrekturen und Bereitstellung von genügend Plätzen für die prozessbeobachtende Bevölkerung und für die Presse gebeten!