Gelder von im Kanton Zürich zwangsbesteuerten juristischen Personen für die Seelsorge und ein Bildungsprogramm der Vereinigung der muslimischen Organisationen (VIOZ): Negative Zweckbindung der Steuergelder nicht gegeben!
Gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes (KiG, 180.1) des Kantons Zürich übt der Kantonsrat die staatliche Oberaufsicht über die
Bekiffter Trampilot – Strafbefehl eingestellt: Was ist mit der Zürcher Staatsanwaltschaft los?
Die NZZ vom 25.11.25 berichtet: "Schwerer Unfall mit benebeltem Trampiloten - obwohl der Chauffeur im Dienst bekifft war, ist ein